Auf Waren, die aus Drittländern in die Europäische Union importiert werden, sind grundsätzlich Abgaben in Form von Zöllen und Einfuhrsteuern fällig. Aufgrund der Funktion der EU als Zollunion fallen beim Warenverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten keine Zölle oder Handelsbarrieren an. Die Verwaltung und Erhebung der Zölle obliegt den einzelnen EU-Staaten und Zollbehörden. Die Zolleinnahmen stehen der EU zu und fließen in den EU-Haushalt. Die durchschnittlichen Zolleinnahmen liegen bei ungefähr 5 Milliarden Euro und sind eine der primären Einnahmequellen der EU.
Zollgebühren
Warenwert und Zollbestimmungen
Die Zollfreigrenze von 22 EUR ist seit dem 1. Juli 2022 abgeschafft. Bis zu einem Warenwert von 150 EUR gilt Importgut als „Ware mit geringem Wert“ und ist zollfrei. Hier muss lediglich die Einfuhrumsatzsteuer für die Ware gezahlt werden; der Import ist zollfrei und unterliegt keinen weiteren Einfuhrgebühren.
Bei einem Warenwert über 150 EUR wird der Import zollpflichtig. Dazu muss die Umsatzsteuer und ein prozentualer Zollsatz auf den Kaufpreis (inkl. Versandkosten und eventuellen Zusatzkosten) bezahlt werden. Der Zollsatz ist jedoch vom Produkt und dessen Warenkategorie abhängig.
Aktuelle Zollsätze und Handelsregelungen
Die Zollsätze variieren stark und werden oft angepasst. Auf der Seite Zolltarifnummern.de zum Beispiel finden Sie eine komplette Übersicht inklusive eventueller Handelsbeschränkungen und Importregelungen.
Einfuhrumsatzsteuer und Berechnungsgrundlagen
Bei der Einfuhr von Waren mit einem Wert unter 150 EUR wird die gültige Einfuhr-USt. auf den Gesamtkaufpreis inklusive Versand- und Versicherungskosten erhoben. Als Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben und Zollgebühren gilt der sogenannte Transaktionspreis der Ware.
Steuerliche Aspekte und Verantwortlichkeiten
Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer, die beim Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Inland bzw. innerhalb der EU anfällt. Sie fungiert als Verbrauchsteuer und Einfuhrabgabe gemäß den zollrechtlichen Vorschriften. In Deutschland wird sie von der Zollverwaltung und den zuständigen Finanzbehörden erhoben. Steuerpflichtig können Unternehmen, der stationäre Handel, E-Commerce-Plattformen, Online-Händler und Online-Marktplätze sowie Privatpersonen sein.
Besteuerung und Zollverfahren
Grundlage der Steuer ist, dass Waren im Ausland von der Umsatzsteuer befreit sind, in Deutschland bzw. in der EU jedoch nicht ohne diese Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen sollen. Die Besteuerung bei der Einfuhr dient der Steuergerechtigkeit.
Wer ist steuerpflichtig?
Jeder, der aus einem Drittland Waren empfängt, muss die Einfuhrumsatzsteuer entrichten.
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
Zur Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zollamt ein Zollwert festgelegt, der neben dem Warenwert auch ausländische Steuern und Versandkosten umfasst. Daraufhin wird eine Zollabgabe und eventuelle Zusatzgebühren berechnet. Als Berechnungsgrundlage dienen der Zollwert plus Zollbetrag und Transportkosten. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 7 bzw. 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Freibeträge und Vorsteuerabzug
- Gewerblicher Import: 150 EUR
- Einmalige Geschenksendung an Privatperson: 45 EUR
Unternehmen dürfen die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, sofern sie nicht als Kleinunternehmer von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind.
Auf unserer Wissensseite zum Thema Einfuhrumsatzsteuer finden Sie zusätzlich umfassende Informationen zu den Bestimmungen, Abläufen und Steuertipps.
Zollverfahren und Anmeldepflichten
Alle Waren, ob als Unions- oder Nicht-Unionsware klassifiziert, sind unabhängig von ihrem Status zu dem betreffenden Zollverfahren anzumelden. Dies gilt sowohl für Importe als auch für Exporte.
Zollanmelder und Vertretungsmöglichkeiten
Jeder, der über alle erforderlichen Informationen und Unterlagen verfügt und die Ware gestellen kann, kann die Anmeldung durchführen. Zollanmelder können sich in den meisten Fällen auch direkt oder indirekt durch Spediteuren oder andere bevollmächtigte Personen vertreten lassen.
Arten von Zollämtern und Zuständigkeiten
Die Zollämter werden zum einen in Grenzzollämter – Ein- und Ausgangskanal für den Warenverkehr in das bzw. aus dem EU-Zollgebiet – und zum anderen als Binnenzollämter, die als Anlaufstelle für alle Fragen zum Im- und Export von Waren dienen, unterschieden.
Anmeldeverfahren und Kommunikationswege
Die Zollanmeldung kann elektronisch (in Deutschland über die Plattform ATLAS), schriftlich, mündlich oder durch eine als Zollanmeldung geltende Handlung übermittelt werden. Hierbei sind verschiedene Zolldokumente und Nachweise erforderlich.
Erforderliche Unterlagen und Compliance
Zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen gehören Dokumente, die etwa den Warenwert, die Herkunft oder die Identität der Ware nachweisen. Diese sind entscheidend für die Höhe der Abgaben und helfen bei der Ermittlung von eventuell bestehenden Handelsbeschränkungen.
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
Die Angaben in der Zollanmeldung müssen vollständig und authentisch sein, ebenso wie die Echtheit, Richtigkeit und Gültigkeit aller vorgelegten Unterlagen. Die Erfüllung aller Pflichten, die sich aus dem angemeldeten Zollverfahren ergeben, ist obligatorisch.
Warenfreigabe durch die Zollstelle
Der Empfänger erhält erst Zugriff auf seine Waren, wenn diese zu einem Zollverfahren angemeldet und von der Zollstelle offiziell überlassen worden sind.
Die Zolltarifnummer und ihre Bedeutung im internationalen Handel
Die Zolltarifnummer, auch als Warennummer bekannt, ist eine spezifische Zahlenkombination, die Rückschlüsse über die Beschaffenheit einer Ware ermöglicht. Sie ist im gesamten Gebiet der World Trade Organisation (WTO) anerkannt und dient der Ermittlung von Im- und Exportbestimmungen sowie Handelsrichtlinien.
Verwendungszweck der Zolltarifnummer
Anhand der Zolltarifnummer lässt sich feststellen, ob für die zu verbringende Ware ein Import- oder Exportverbot, Vorbehalt oder spezielle Handelsbedingungen vorliegen. Des Weiteren dient sie der steuerrechtlichen Ermittlung von möglicherweise vorliegenden Ausfuhrabgaben und der Festlegung des Verbrauchsteuersatzes.
Struktur der Zolltarifnummer
Eine Zolltarifnummer kann unterschiedliche Längen haben. Bei der Ausfuhr von Waren ist eine 8-stellige Zahl anzugeben. Bei der Wareneinfuhr kommen noch drei weitere Ziffern hinzu, die zusätzliche Informationen liefern.
Relevanz für nationale und internationale Bestimmungen
Darüber hinaus ermöglicht die Zolltarifnummer die Erfassung von Antidumping-Regeln, nationalen und EU-spezifischen Bestimmungen hinsichtlich Umsatzsteuer, Handelsverbote oder Handelsbeschränkungen.
EORI
Die EORI-Nummer für den grenzüberschreitenden Handel mit Nicht-EU-Ländern vereinfacht die Zollabwicklung. Die EORI-Nummer ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen in ihren Beziehungen zu den Zollbehörden. Sie macht auch den Warenverkehr besser überprüfbar.
Erfahren Sie, wie Sie eine EORI-Nummer beantragen und wie diese beim Handel und Zoll innerhalb und außerhalb der EU angewendet wird.
IOSS – der Import-One-Stop-Shop der EU
Das IOSS-Verfahren ist eine seit dem 1. Juli 2021 EU-weit geltende umsatzsteuerrechtliche Sonderregelung für „Fernverkäufe“ von im E-Commerce gehandelten Waren. Die IOSS-Sonderregelung ermöglicht es Onlinehändlern, die unter das IOSS-Verfahren fallenden Umsätze in einer einzigen Steuererklärung an eine zentrale Stelle (in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, BZSt) zu übermitteln. Das IOSS-Verfahren gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Jeder der EU-Mitgliedsstaaten richtet eine „einzige Anlaufstelle für den Import, den Import-One-Stop-Shop, IOSS, ein.
Außenhandelsstatistik und ATLAS-Verfahren
Die Außenhandelsstatistik dient der umfassenden Erfassung des Warenverkehrs, einschließlich beweglicher Sachen, lebender Tiere und Strom, bei der Einfuhr und Ausfuhr über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei kommt das ATLAS-Verfahren zur Anwendung, das als zentrales Instrument für die Datenerhebung dient.
Monatliche Berichterstattung durch das Statistische Bundesamt
Anhand der Meldungen über die Ein- und Ausfuhren von Waren aus bzw. in die einzelnen Länder erstellt das Statistische Bundesamt jeden Monat detaillierte Außenhandelsstatistiken und Handelsbilanzen.
Handelsbeziehungen: Intrahandel und Extrahandel
Die Grundlage für diese Statistiken bilden der Handel mit EU-Mitgliedstaaten (Intrahandel) sowie der Handel mit Drittländern (Extrahandel). Ebenfalls berücksichtigt werden Waren, die unentgeltlich oder auf ausländische Rechnung importiert bzw. exportiert werden.
Import-Zollabwicklung in Großbritannien
Großbritannien ist seit 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Warenverkehr. Was müssen Unternehmen bei der Zollabwicklung beachten?
Zollbestimmungen zwischen der Schweiz und der EU
Für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sind Zollbestimmungen zu beachten. Welche Waren dürfen eingeführt werden? Und welche Freigrenzen gelten?