AMZ
Versandland
Das Land, aus dem Sie versenden.
Checkout-Prozess
Der Check-Out-Prozess beschreibt den virtuellen Bezahlvorgang im Online-Handel. Der Check-Out-Prozess umfasst den Bezahlvorgang und die Adresserfassung für die Lieferung und Rechnungsstellung.
FBA
Abkürzung für Fulfilment by Amazon
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer wird in Deutschland vom Zoll auf die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) erhoben. Sie ist mit der Umsatzsteuer vergleichbar.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf der Grundlage des gezahlten Sachwerts berechnet. Der Mehrwertsteuersatz von 7 % (ermäßigter Steuersatz) oder 19 % (Regelsteuersatz) wird hinzugerechnet.
Mehrwertsteuer
„Mehrwertsteuer“ ist ein anderer Begriff für „Umsatzsteuer“ (ebenfalls Mehrwertsteuer). „Mehrwertsteuer“ ist eine Kombination aus Vorsteuer und Umsatzsteuer und ist der umgangssprachliche Oberbegriff für „Umsatzsteuer“ (ebenfalls).
Der normale deutsche Mehrwertsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
Die Händler schlagen die Mehrwertsteuer auf den tatsächlichen Preis (Nettopreis) auf und führen diese Steuer an das Finanzamt ab. „Die Mehrwertsteuer wird vom Endverbraucher über den Endpreis (Bruttopreis) abgeführt.
MwSt. / USt.
Deutsche Abkürzung für Mehrwertsteuer / VAT
Aufbewahrungspflicht
§ 238 des Handelsgesetzbuches verpflichtet alle Unternehmer, Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungspflicht dient u.a. der Ermittlung der Umsatzsteuer. Kleinunternehmer und Freiberufler unterliegen einer eingeschränkten Aufzeichnungspflicht.
Lieferung innerhalb der EU
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Warenlieferungen aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer befreit. Diese gelten als innergemeinschaftliche Lieferungen. Um diese Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmer alle folgenden Punkte erfüllen.
- Die Waren werden in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt.
- Der Empfänger oder Käufer ist ein Unternehmer, der die Waren für sein Unternehmen oder eine juristische Person kauft.
- Die Waren sind im Land des Käufers mehrwertsteuerpflichtig.
- Der Versand der Waren kann nachgewiesen werden.
Steuerverfahren
Das Steuerverfahren umfasst alle Verfahren, die für den rechtmäßigen Vollzug der Steuergesetze erforderlich sind. Das Steuerverfahren ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt und gliedert sich in mehrere Abschnitte:
- Veranlagungsverfahren
- Erhebungsverfahren
- Verfahren zur Vollstreckung
- Einspruchsverfahren
- Strafverfahren
- Bußgeldverfahren
Umsatzsteuer
Nur die Endnutzer oder Verbraucher müssen die volle „Mehrwertsteuer“ bezahlen. Sie zahlen für den „Mehrwert“. Ein Unternehmer kann die auf gewerbliche Einkäufe gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das Steuerrecht für dieses Prinzip wird als „Netto-Allphasensystem mit Vorsteuerabzug“ bezeichnet.