EU-Glossar zu Mehrwertsteuer, Zoll und E-Commerce

Die wichtigsten Fachbegriffe für den Onlinehandel in der EU. Kurz und einfach erklärt.

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer im E-Commerce
Mehrwertsteuervorschriften und -regelungen für den Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen, einschließlich grenzüberschreitender Transaktionen, Ort der Lieferung und Registrierungsanforderungen.
Ort der Lieferung
Der Ort, an dem die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen für MwSt.-Zwecke als erfolgt gilt, bestimmt die geltenden MwSt.-Vorschriften für Umsätze im Onlinehandel.
Fernabsatz
Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Kunden in einem anderen Land über Online-Plattformen, Versandhandel oder Telefon, für den besondere MwSt-Vorschriften und -Schwellenwerte gelten.
Grunderwerbsteuer
Eine Steuer, die beim Kauf von Waren bei einem Lieferanten in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhoben wird.
Schwellenwert für den Fernabsatz
Die jährliche Umsatzgrenze für Fernverkäufe, die bestimmt, ob sich ein Unternehmen im Land des Kunden für die Mehrwertsteuer registrieren lassen muss.
E-Commerce Einfuhrumsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer wird auf die Einfuhr von Waren erhoben, die online von Verkäufern außerhalb des Landes des Käufers gekauft wurden, und wird an der Eingangszollstelle oder durch ein System der aufgeschobenen Zahlung erhoben.
Mehrwertsteuer-Compliance im E-Commerce
Sicherstellung, dass ein Unternehmen alle MwSt.-Vorschriften für Online-Verkäufe einhält, einschließlich Registrierung, Rechnungsstellung, Buchführung und Berichterstattung.
Mehrwertsteuerbetrug im Online-Handel
MwSt.-Hinterziehung bei Online-Verkäufen, z. B. durch zu niedrige Umsatzzahlen, fehlende MwSt.-Registrierung oder die Nutzung von Briefkastenfirmen.
Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce
Eine Reihe von EU-weiten Vorschriften zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerpflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in der gesamten EU verkaufen.
Import-One-Stop-Shop (IOSS)
Ein EU-weites Mehrwertsteuersystem zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerregistrierung und -meldung für Nicht-EU-Unternehmen, die Waren im Wert von bis zu 150 € an EU-Verbraucher verkaufen.
Vorsteuer
Die auf Käufe und Ausgaben von Unternehmen erhobene Mehrwertsteuer, die Unternehmen in der Regel von ihrer Ausgangsumsatzsteuer abziehen können.
Ausgangssteuer
Die auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer, die die Unternehmen im Allgemeinen an die Steuerbehörden abführen müssen.
Reverse-Charge-Mechanismus
Ein Mechanismus, der die Mehrwertsteuerschuld vom Lieferanten auf den Kunden verlagert und so die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflicht bei grenzüberschreitenden Umsätzen vereinfacht.
Standard-Satz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz, der für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt und je nach EU-Mitgliedstaat variiert.
Vorsteuerabzug
Die Verringerung der Mehrwertsteuerschuld eines Unternehmens um den Betrag der Vorsteuer, die es auf seine Einkäufe und Ausgaben erhoben hat.
Mehrwertsteuerbefreiung
Eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung, die entweder vollständig (ohne Recht auf Vorsteuerabzug) oder teilweise (mit Recht auf Vorsteuerabzug) nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
MwSt-Rechnung
Ein Dokument, das ein mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen seinen Kunden ausstellen muss und das bestimmte Einzelheiten über einen mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz enthält.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Eine Identifikationsnummer, die einem mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen zugeteilt und für die MwSt.-Meldung und Rechnungsstellung verwendet wird.
MwSt-Registrierung
Der Vorgang, bei dem ein Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält, wodurch es für seine Verkäufe mehrwertsteuerpflichtig und für seine Einkäufe mehrwertsteuerabzugsberechtigt wird.
Umsatzsteuererklärung
Ein regelmäßiger Bericht, den ein mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen den Steuerbehörden vorlegt und in dem es seine Ausgangs- und Eingangsumsatzsteuer während des Berichtszeitraums detailliert ausweist.
Umsatzsteuerschwelle
Die jährliche Umsatzgrenze, die bestimmt, ob sich ein Unternehmen in seinem Heimatland oder in einem Fernabsatzland für die Mehrwertsteuer registrieren lassen muss.
Nullsatz
Ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent, der auf bestimmte Waren und Dienstleistungen angewandt wird und es den Unternehmen ermöglicht, die Vorsteuer auf die damit verbundenen Kosten zurückzufordern.

Zoll

Zölle im elektronischen Handel
Zollvorschriften und -bestimmungen im Zusammenhang mit Online-Verkäufen, einschließlich Einfuhr-/Ausfuhrkontrollen, Produktklassifizierung und Meldepflichten in der Europäischen Union.
Einfuhranmeldung
Ein vom Einführer vorgelegtes oder ein elektronisches Dokument, in dem die eingeführten Waren und ihr Wert aufgeführt sind und das zur Berechnung der Zölle und der Mehrwertsteuer verwendet wird.
Ausfuhranmeldung
Ein vom Ausführer vorgelegtes oder ein elektronisches Dokument, in dem die ausgeführten Waren und ihr Wert aufgeführt sind und das für Zoll- und Mehrwertsteuerzwecke verwendet wird.
Zolltarif-Code
Ein numerischer Code, der Produkten im internationalen Handel zugewiesen wird, um die anzuwendenden Zollsätze und Einfuhrumsatzsteuersätze zu bestimmen.
Zollabgabe
Eine auf eingeführte Waren erhobene Steuer, die in der Regel als Prozentsatz des Warenwerts berechnet und zusätzlich zur Mehrwertsteuer gezahlt wird.
Zollabfertigung
Das Verfahren, um von den Zollbehörden eine Genehmigung für die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren zu erhalten, die die Abgabe der erforderlichen Erklärungen und die Zahlung von Abgaben beinhaltet.
Registrierungs- und Identifizierungsnummer des Wirtschaftsbeteiligten (EORI)
Eine eindeutige Kennung für Unternehmen, die Waren innerhalb der EU oder des Vereinigten Königreichs ein- oder ausführen, die für Zoll- und Mehrwertsteuerzwecke verwendet wird.
Zollwert
Der von den Zollbehörden ermittelte Wert der eingeführten Waren wird zur Berechnung der Zölle und der Einfuhrumsatzsteuer herangezogen.
Zolllager
Eine sichere Einrichtung, in der eingeführte Waren ohne Zahlung von Mehrwertsteuer und Zollgebühren gelagert werden können, bis sie zum Verbrauch oder zur Ausfuhr abgeholt werden.
Zollfreilager
Eine Art Zolllager, das privat betrieben und von den Zollbehörden genehmigt wird und in dem eingeführte Waren ohne sofortige Entrichtung von Mehrwertsteuer und Zollgebühren gelagert werden können.
Incoterms
Eine Reihe von standardisierten internationalen Handelsbedingungen, die die Verantwortlichkeiten von Käufern und Verkäufern bei grenzüberschreitenden Transaktionen festlegen, einschließlich Mehrwertsteuer- und Zollverpflichtungen.
Freihandelsabkommen (FHA)
Ein internationales Abkommen zwischen Ländern, das Zölle, Kontingente und andere Handelshemmnisse reduziert oder abschafft, was sich auf die Einfuhrzölle auswirken kann.
Transitverfahren
Ein Zollverfahren, das den Transport von Waren durch ein oder mehrere Länder ermöglicht, ohne dass Mehrwertsteuer und Zölle gezahlt werden müssen, bis sie ihren endgültigen Bestimmungsort erreichen.
Zollmakler
Ein Fachmann, der Unternehmen bei der Zollabfertigung von eingeführten Waren unterstützt, einschließlich der Bearbeitung von Mehrwertsteuer- und anderen steuerlichen Fragen.
Vorübergehende Einfuhr
Ein Zollverfahren, das die vorübergehende Einfuhr von Waren ohne Zahlung von Mehrwertsteuer und Zöllen ermöglicht, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder ausgeführt werden.
Einfuhrlizenz
Eine von der Regierung ausgestellte Genehmigung, die für die Einfuhr bestimmter Waren, wie Arzneimittel, Schusswaffen oder gefährliche Stoffe, erforderlich ist.
Ausfuhrgenehmigung
Eine von der Regierung erteilte Genehmigung, die für die Ausfuhr bestimmter Güter, wie z. B. kontrollierte Technologie, Schusswaffen oder Gefahrgut, erforderlich ist.
Einfuhrkontingent
Eine von einer Regierung auferlegte Beschränkung der Menge oder des Wertes einer bestimmten Ware, die während eines bestimmten Zeitraums eingeführt werden darf, was sich auf die Mehrwertsteuer und die Zölle auswirken kann.
Ausfuhrkontingent
Eine von einer Regierung auferlegte Beschränkung der Menge oder des Wertes eines bestimmten Produkts, das während eines bestimmten Zeitraums ausgeführt werden kann, was sich möglicherweise auf die Mehrwertsteuerbehandlung auswirkt.
Herkunftsnachweis
Ein Dokument, das bescheinigt, in welchem Land das Produkt oder die Ware hergestellt wurde, was sich auf die Zollgebühren auswirken kann.
Herkunftsland
Das Land, in dem ein Produkt hergestellt oder produziert wurde. Dies ist ein wichtiger Faktor bei der Festlegung von Zöllen und Tarifen.
Zollprüfung
Der Prozess, bei dem Zollbeamte importierte Waren inspizieren, um ihre Art, ihren Ursprung und ihren Wert für die Zollberechnung und die Einhaltung von Vorschriften zu überprüfen.
Zollunion
Eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Ländern über die Beseitigung von Zollschranken und die Einführung eines einheitlichen Systems von Zöllen. Die EU bildet eine Zollunion.
De Minimis
Lateinisch für „über minimale Dinge“. Bezeichnet im EU-Zollwesen den Schwellenwert, unterhalb dessen Waren bei der Einfuhr nicht mit Zöllen oder Mehrwertsteuer belegt werden.
Präferenzursprung
Ein Status, der Waren aus bestimmten Ländern im Rahmen von Freihandelsabkommen oder anderen Vereinbarungen zuerkannt wird und zu niedrigeren Zollsätzen führen kann.

E-Commerce

B2B E-Commerce
Business-to-Business-Umsätze, bei denen Unternehmen über Online-Plattformen Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen verkaufen, für die andere Mehrwertsteuerregeln gelten als für B2C-Umsätze.
B2C E-Commerce
Umsätze zwischen Unternehmen und Verbrauchern, bei denen Unternehmen über Online-Plattformen Waren oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen, die den Mehrwertsteuerregeln und -vorschriften unterliegen.
Grenzüberschreitender E-Commerce
Online-Umsätze, an denen Käufer und Verkäufer in verschiedenen Ländern beteiligt sind und die besonderen MwSt-Vorschriften und Meldepflichten unterliegen.
Fernabsatz
Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Kunden in einem anderen Land über Online-Plattformen, den Versandhandel oder per Telefon, für den besondere MwSt-Vorschriften und -Schwellenwerte gelten.
Schwellenwert für Fernabsatz
Die jährliche Umsatzgrenze, die bestimmt, ob sich ein Unternehmen im Land des Kunden für Fernverkäufe für die Mehrwertsteuer registrieren lassen muss.
E-Commerce Einfuhrumsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer wird auf die Einfuhr von Waren erhoben, die online von Verkäufern außerhalb des Landes des Käufers gekauft wurden, und wird in der Regel an der Eingangszollstelle oder durch ein System der aufgeschobenen Zahlung erhoben.
Elektronische Rechnungsstellung / E-Invoicing
Die elektronische Ausstellung und der elektronische Austausch von Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen, die häufig besonderen Regeln und Normen zur Gewährleistung der Authentizität und Integrität unterliegen.
Elektronischer Marktplatz
Eine digitale Plattform wie Amazon oder eBay, die den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen Drittverkäufern und Kunden erleichtert und dabei besonderen Mehrwertsteuerregeln unterliegt.
Marktplatz-Anbieter
Eine Online-Plattform oder ein Marktplatz, die bzw. der für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer im Namen von Drittverkäufern gemäß den spezifischen Mehrwertsteuerregeln und -vorschriften verantwortlich ist.
One-Stop-Shop (OSS)
Ein EU-weites Mehrwertsteuersystem, das die Registrierung und Berichterstattung für Unternehmen des elektronischen Handels vereinfacht, die Waren an Verbraucher in mehreren EU-Ländern verkaufen.
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft beim Online-Handel
Ein Mechanismus, der die Mehrwertsteuerschuld bei bestimmten Umsätzen im elektronischen B2B-Handel vom Lieferanten auf den Kunden verlagert und damit die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflicht bei grenzüberschreitenden Umsätzen vereinfacht.
Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert (LVCR)
Eine Mehrwertsteuerbefreiung für importierte Waren unterhalb einer bestimmten Wertgrenze, die seit der Einführung des IOSS in der EU nicht mehr gilt.
Digitale Dienstleistungen
Elektronisch erbrachte Dienstleistungen wie Software, digitale Medien und Online-Dienste, für die in der EU besondere MwSt-Vorschriften gelten.

 

Haftungsausschluss: Die Erklärungen zu den Begriffen sind sehr verkürzt und möglicherweise nicht vollständig.