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Thema

Zollbestimmungen zwischen
der Schweiz und der EU

Für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sind Zollbestimmungen zu beachten. Welche Waren dürfen eingeführt werden? Und welche Freigrenzen gelten?

Die Schweiz grenzt an zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten: Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien. Im Alltag findet daher sowohl viel Reise- als auch Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU statt. Da jedoch die Schweizerische Eidgenossenschaft nicht Teil der EU ist, sind zollrechtliche Folgen zu beachten. Hier ein kleiner Überblick:

Welche Waren dürfen Privatpersonen in die Schweiz aus der EU einführen?

Privatpersonen können persönliche Gebrauchsgegenstände (unter anderem Kleidung, Hygieneartikel, Mobiltelefone, tragbare Computer) abgabenfrei einführen. Auch persönlicher Reiseproviant bleibt abgabenfrei. Doch andere Waren mit einem Gesamtwert von 300 CHF sind mehrwertsteuerpflichtig.

Die Wertfreigrenze kann pro Person (auch Kinder) einmal täglich in Anspruch genommen werden. Das gilt beispielsweise auch für Waren, die zum Verschenken eingeführt werden. Für die Feststellung des Warenwertes ist der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer entscheidend (falls die Mehrwertsteuer auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen ist). Wird die Wertfreigrenze insgesamt überschritten, muss auf alle Waren Mehrwertsteuer bezahlt werden.

Für bestimmte Waren und Tiere fallen außerdem Zölle an. Hier sind bestimmte Freimengen zu beachten, beispielsweise für Lebensmittel, Alkohol und Tabak. Einen Überblick zu den geltenden Bestimmungen bei den Freigrenzen finden Sie hier.

Bestimmte Waren dürfen nicht eingeführt werden. Das sind insbesondere artengeschützte Tiere und Pflanzen, Waffen, Betäubungsmittel und Drogen. Einen Überblick finden Sie hier.

Tipp: einfache Abwicklung mit Quickzoll

Privatpersonen können für die Wareneinfuhr die Zollanmeldung per App erledigen und auch anfallende Abgaben direkt bezahlen. Die Anwendung ist einfach, eine Registrierung ist nicht erforderlich. In der App finden Privatpersonen zudem ausführliche Informationen zur Einreise in die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie hier.

Besondere Transitbestimmungen

Wenn Privatpersonen lediglich in der Schweiz auf der Durchreise sind, gelten besondere Regelungen:

  • Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant sind zollfrei.
  • Wird für andere Waren die Wertfreigrenze von 300 CHF nicht überschritten, bleiben diese ebenfalls abgabenfrei.
  • Bis 5.000 CHF müssen für Waren (außer bei Überschreiten der Freigrenzen von Alkohol, Tabak, Lebensmittel) an der Grenze im Rahmen der Zollveranlagung keine Abgaben bezahlt werden.
  • Für Privatwaren mit einem Gesamtwert von mehr als 5.000 CHF muss eine Kaution hinterlegt werden.

Wichtig: Für den Transit von Waren kann die Zollanmeldung nicht durch die App Quickzoll erfolgen.

Geschenksendungen bis 100 CHF

Wenn Privatpersonen aus dem Ausland Geschenke in die Schweiz senden, so bleibt das bis zu einem Warenwert von 100 CHF abgabenfrei (Ausnahme: Tabak, Alkohol). Auf der Sendung muss ein entsprechender Vermerk angebracht werden.

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Welche Waren dürfen schweizer Privatpersonen in die EU einführen?

Wenn Privatpersonen aus der Schweiz nach Deutschland reisen, müssen ebenfalls Reisefreimengen und Einfuhrbeschränkungen beachtet werden. Der Zoll stellt hier einen Abgabenrechner zur Verfügung. So kann schnell ermittelt werden, ob die Reisefreimengen überschritten wurden.

Hinweis: Einen Überblick zu den Reisefreimengen gibt die deutsche Zollbehörde hier.

Was gilt für den Warenverkehr im E-Commerce?

Werden Waren nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt, müssen diese vom Zoll abgefertigt werden. Dafür muss eine schriftliche oder digitale Anmeldung erfolgen. Die Ware muss eine Zolltarifnummer zugeordnet werden. Sowohl in der EU als auch der Schweiz basiert der Zolltarif auf dem international gültigen Harmonisierten System (HS).

Ab wann müssen Zölle bezahlt werden?

Zollbestimmungen in der EU

Die Einfuhr von Waren aus der Schweiz muss angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt in Deutschland elektronisch über die Plattform ATLAS und kann auch durch einen Vertreter (z. B. Spediteur) vorgenommen werden. Für Waren mit geringem Wert fallen keine Zölle an (aber Achtung: Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich dennoch abzuführen). Ab 150 EUR Sendungswert müssen Zölle gezahlt werden. Zur möglichen Kostenhöhe und dem Verfahrensablauf stellt der deutsche Zoll umfangreiche Informationen auf seiner Homepage zur Verfügung.

Hinweis: Die frühere Wertfreigrenze von 22 EUR ist seit 1. Juli 2021 weggefallen. Das heißt: Für alle Warenimporte müssen grundsätzlich Einfuhrabgaben bezahlt werden.

Achtung: Bei Warenimporten sind neben den Zollkosten auch die Einfuhrumsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer, ggf. Verbrauchsteuern und Zusatzkosten, wie Beförderungsgebühren zu beachten. Für Waren bis 150 EUR Warenwert können Händler das Import-One-Stop-Shop-Verfahren nutzen. In diesem Fall können die Umsätze zentral erklärt und Umsatzsteuer übermittelt werden. Einfuhrumsatzsteuer muss dann nicht abgeführt werden.

Zollbestimmungen in der Schweiz

In der Schweiz müssen alle Handelswaren bei der Ein- und Ausfuhr nach dem Zolltarif angemeldet werden. Das gilt übrigens auch für Privatwaren, die nicht im persönlichen Reisegepäck oder im privaten Motorfahrzeug mitgeführt werden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Viele Händler lassen die Zollformalitäten von Agenturen, Speditions- oder Logistikunternehmen übernehmen. Doch dafür fallen natürlich auch Kosten an. Eine außergewöhnliche Besonderheit ist, dass die Schweiz die Waren nicht nach dem Warenwert, sondern nach dem Gewicht verzollt. In der Schweiz werden Zollabgaben in der Regel also nach dem Bruttogewicht der Waren bemessen. Informationen zum Zolltarif (Tares) stehen kostenlos im Internet zur Verfügung. Hier wird auch ersichtlich, ob aufgrund eines Freihandelsabkommens die Einfuhr zollfrei oder zu reduzierten Ansätzen (sog. Zollpräferenz) erfolgt.

Zollabgaben bis 5 CHF werden nicht erhoben. Neben den Zollabgaben fallen außerdem bei der Beauftragung eines Dienstleisters Mehrwertsteuer und Verzollungskosten an.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Warenhandel in und aus der Schweiz

Beim Cross-border Warenversand, also Sendungen aus einem nicht EU-Land (Drittland) – wie der Schweiz – ins EU-Ausland bzw. in ein anderes Drittland fallen Zölle, Steuern und Verzollungskosten an. Dabei müssen spezielle Anforderungen an die Zolldeklaration beachtet werden.

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