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Zoll –
Aktuelle Informationen
für den europäischen E-Commerce

Für in die EU eingeführte Waren werden Zölle erhoben. Auf unserer Themenseite finden Sie alle wichtigen Informationen und News zur Einfuhrumsatzsteuer, Zollkosten, Zolltarifnummern, dem IOSS und vielem mehr.

Auf Waren, die aus Drittländern in die Europäische Union importiert werden, sind grundsätzlich Abgaben in Form von Zöllen fällig. Aufgrund der Funktion der EU als Zollunion fallen beim Warenverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten keine Zölle an. Die Verwaltung und Erhebung der Zölle obliegt den einzelnen EU-Staaten. Die Zolleinnahmen stehen der EU zu. Die durchschnittlichen Zolleinnahmen liegen bei ungefähr 5 Milliarden Euro. Sie sind eine der Einnahmequellen der EU.

Zollgebühren

Warenwert

Die Zollfreigrenze von 22 EUR ist seit dem 1. Juli 2022 abgeschafft. Bis zu einem Warenwert von 150 EUR gilt Importgut als „Ware mit geringem Wert“ und ist zollfrei. Hier muss lediglich die Einfuhrumsatzsteuer für die Ware gezahlt werden, der Import ist zollfrei.

Bei einem Warenwert über 150 EUR wird der Import zollpflichtig. Dazu muss die Umsatzsteuer und ein prozentualer Zollsatz auf den Kaufpreis (inkl. Versandkosten) bezahlt werden zu bezahlen. Der Zollsatz ist jedoch vom Produkt abhängig.

Zollsätze

Die Zollsätze variieren stark und werden oft angepasst. Auf der Seite Zolltarifnummern.de zum Beispiel finden Sie eine komplette Übersicht inklusiver eventueller Handelsbeschränkungen.

Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Einfuhr von Waren mit einem Wert unter 150 EUR wird die gültige Einfuhr-USt. auf den Gesamtkaufpreis erhoben. Dabei werden die Versand- und Versicherungskosten zum Warenwert hinzugerechnet. Als Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben gilt der sogenannte Transaktionspreis der Ware.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer, welche beim Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Inland bzw. innerhalb der EU anfällt. Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer sowie eine Einfuhrabgabe im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften. In Deutschland wird sie von der Zollverwaltung erhoben. Steuerpflichtig können Unternehmen, der stationäre Handel, Online-Händler und Online-Marktplätze sowie Privatpersonen sein.

Grundlage der Steuer ist, dass Waren im Ausland von der Umsatzsteuer entlastet sind, in Deutschland, respektive in der EU aber nicht ohne diese Umsatzsteuer an den Kunden gelangen soll. Die Besteuerung bei der Einfuhr vermeidet das.

Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen?

Jeder, der aus einem nicht EU-Land Waren empfängt, muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?

Zur Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zollamt zunächst ein Zollwert festgelegt. Dieser beinhaltet neben dem Warenwert auch ausländische Steuern und Versandkosten. Hiervon wird eine Zollabgabe berechnet. Als Berechnungsgrundlage dienen der Zollwert plus Zollbetrag und Transportkosten. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 7 bzw. 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Freibeträge:

  • Gewerblicher Import: 150 EUR
  • Einmalige Geschenksendung an Privatperson: 45 EUR

Unternehmen dürfen die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, wenn sie nicht als Kleinunternehmer von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind.

Auf unserer Wissensseite zum Thema Einfuhrumsatzsteuer finden zusätzlich Informationen zu den Bestimmungen und Abläufen.

Zollanmeldung

Alle Waren eines Zollverfahrens sind unabhängig von ihrem Status als Unions- oder Nicht-Unionsware zu dem betreffenden Verfahren anzumelden.

Jeder, die über alle erforderlichen Informationen und Unterlagen verfügt und die Ware gestellen kann, kann die Anmeldung durchführen. Zollanmelder können sich in den meisten Fällen auch direkt bzw. indirekt vertreten lassen. Das gilt zum Beispiel bei der Nutzung von Spediteuren oder sonstige vertretungsbefugte Personen.

Die Zollämter werden zum einen in Grenzzollämter – Ein- und Ausgangskanal für den Warenverkehr in das bzw. aus dem EU-Zollgebiet und zum anderen als Binnenzollämter – Anlaufstelle für allen Fragen zum Im- und Export von Waren – unterschieden.

Die Zollanmeldung kann elektronisch (in Deutschland über die Plattform ATLAS), schriftlich, mündlich oder durch eine als Zollanmeldung geltende Handlung übermittelt werden.

Zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen, gehören Dokumente, die etwa den Wert, die Herkunft oder die Identität der Ware nachweisen, die Höhe der Abgaben bestimmen oder dabei helfen, eventuell bestehende Verbote und Beschränkungen zu ermitteln:

  • Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Zollanmeldung
  • Echtheit, Richtigkeit und Gültigkeit aller vorgelegten Unterlagen
  • Erfüllung aller Pflichten, die sich aus dem angemeldeten Zollverfahren ergeben

Der Empfänger erhält erst Zugriff auf seine Waren, wenn diese zu einem Zollverfahren angemeldet und von der Zollstelle überlassen worden sind.

Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer, oder auch Warennummer genannt, ist eine Zahlenkombination, die Rückschlüsse über die Beschaffenheit einer Ware gewährleistet und im gesamten Gebiet der World Trade Organisation (WTO) akzeptiert wird. Sie dient der Ermittlung von Im- und Exportbestimmungen. Anhand der Zolltarifnummer lässt sich also feststellen, ob für die zu verbringende Ware ein Import- oder Exportverbot oder Vorbehalt vorliegt. Des Weiteren dient sie der steuerrechtlichen Ermittlung von möglicherweise vorliegenden Ausfuhrabgaben und der Ermittlung des Verbrauchsteuersatzes. Eine Zolltarifnummer kann dabei unterschiedliche Längen haben. Eine 8-stellige Zahl ist bei der Ausfuhr von Waren anzugeben. Bei der Wareneinfuhr kommen noch drei weitere Ziffern hinzu. Darüber lassen sich etwa Antidumping-Regeln und nationale Bestimmungen hinsichtlich Umsatzsteuer, Verbote, oder Beschränkungen erfassen.

EORI

Die EORI-Nummer für den grenzüberschreitenden Handel mit Nicht-EU-Ländern vereinfacht die Zollabwicklung. Die EORI-Nummer ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen in ihren Beziehungen zu den Zollbehörden. Sie macht auch den Warenverkehr besser überprüfbar.
Erfahren Sie, wie Sie eine EORI-Nummer beantragen und wie diese beim Handel und Zoll innerhalb und außerhalb der EU angewendet wird.

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IOSS – der Import-One-Stop-Shop der EU

Das IOSS-Verfahren ist eine seit dem 1. Juli 2021 EU-weit geltende umsatzsteuerrechtliche Sonderregelung für „Fernverkäufe“ von im E-Commerce gehandelten Waren. Die IOSS-Sonderregelung ermöglicht es Onlinehändlern, die unter das IOSS-Verfahren fallenden Umsätze in einer einzigen Steuererklärung an eine zentrale Stelle (in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, BZSt) zu übermitteln. Das IOSS-Verfahren gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Jeder der EU-Mitgliedsstaaten richtet eine „einzige Anlaufstelle für den Import, den Import-One-Stop-Shop, IOSS, ein.

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Außenhandelsstatistik

Die Außenhandelsstatistik dient der Erfassung des Warenverkehrs von allen beweglichen Sachen, lebenden Tieren und Strom bei der Einfuhr und Ausfuhr über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland – das ATLAS-Verfahren. Anhand der Meldungen über die Ein- und Ausfuhren von Waren aus bzw. in die einzelnen Länder erstellt das Statistische Bundesamt jeden Monat Außenhandelsstatistiken.
Die Grundlage bilden dabei der Handel mit EU-Mitgliedstaaten (Intrahandel) und auch mit Drittländern (Extrahandel) sowie der Handel mit Waren, die unentgeltlich oder auf ausländische Rechnung importiert bzw. exportiert werden.

Import-Zollabwicklung in Großbritannien

Großbritannien ist seit 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Warenverkehr. Was müssen Unternehmen bei der Zollabwicklung beachten?

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Zollbestimmungen zwischen der Schweiz und der EU

Für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sind Zollbestimmungen zu beachten. Welche Waren dürfen eingeführt werden? Und welche Freigrenzen gelten?

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