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EORI
Alles, was Onlinehändler wissen müssen

Seit Juli 2009 benötigen Unternehmen, die regelmäßig am grenzüberschreitenden Handel teilnehmen (mehr als zehn Einfuhren pro Jahr), eine EORI-Nummer. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2021 auch für Großbritannien, da es nach dem Brexit als Drittland wie die Schweiz oder die USA zu behandeln ist.

Eingeführt im Jahr 2009 revolutionierte die EORI-Nummer die Zollabfertigung für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Sie fungiert als einheitliche Kennung in der gesamten EU und macht so die Mehrfachregistrierung in verschiedenen Mitgliedstaaten überflüssig. Dies vereinfacht den Prozess für Unternehmen, die Waren ein- oder ausführen, erheblich. Die Beantragung einer EORI-Nummer ist unkompliziert – wenden Sie sich einfach an Ihre nationale Zollbehörde.

Struktur der EORI-Nummer:

  • Länder-Präfix: Zweibuchstabiger Code nach ISO 3166-1 Alpha-2 (z. B. DE für Deutschland)
  • Identifikationscode: Alphanumerische Zeichenkette, die in jedem Mitgliedstaat einzigartig ist (von der nationalen Zollbehörde vergeben)
  • Prüfziffer: Zur Validierung der EORI-Nummer

Zusätzliche Informationen:

  • SIREN-Code (Frankreich): Basis für die EORI-Nummer
  • NIC (Nordirland): Basis für die EORI-Nummer

Verwendung der EORI-Nummer:

  • Zollanmeldungen: Digitale Einreichung mit EORI-Nummer
  • Handelsrechnungen: Angabe der EORI-Nummer von Exporteur und Importeur
  • Zollinhaltserklärung: Angabe der EORI-Nummer des Anmelders
  • Anträge und Rechtsbehelfe: Identifizierung des Wirtschaftsbeteiligten

Beantragung der EORI-Nummer:

  • Online oder per Post bei der zuständigen nationalen Zollbehörde

Gültigkeit:

  • EU-weit gültig und unbefristet

Weitere Informationen:

Wer braucht eine EORI-Nummer?

EORI-Nummerpflicht:

In der Europäischen Union (EU) benötigen alle Unternehmen, Einzelpersonen und Wirtschaftsbeteiligten, die an folgenden Aktivitäten beteiligt sind, eine EORI-Nummer:

  • Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU
  • Ausfuhr von Waren aus der EU in Nicht-EU-Länder
  • Transit von Waren durch die EU

Betroffene Wirtschaftsbeteiligte:

Die EORI-Nummerpflicht gilt unabhängig von der Größe oder Branche für alle Beteiligten, die an der Zollabfertigung von Waren in der EU beteiligt sind. Dazu gehören:

  • Unternehmen: Hersteller, Großhändler, Vertriebsunternehmen, Einzelhändler, Importeure, Exporteure, Spediteure, Frachtführer usw.
  • Einzelpersonen: Privatpersonen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren oder in Nicht-EU-Länder exportieren
  • Andere Wirtschaftsbeteiligte: Freelancer, Agenten, Zolldeklaranten usw.

Beantragung der EORI-Nummer: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Zuständige Behörde:

Unternehmen und Privatpersonen beantragen die EORI-Nummer bei der nationalen Zollbehörde ihres Landes.

Verfahrensablauf:

  • Informationen sammeln: Je nach Land werden unterschiedliche Informationen benötigt (z. B. Name, Adresse, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID, Art der Handelstätigkeit, Kontaktdaten).
  • Online-Antrag: In vielen Ländern ist die Beantragung online möglich.
  • Formular ausfüllen: Das Antragsformular vollständig und korrekt ausfüllen.
  • Antrag absenden: Den ausgefüllten Antrag an die zuständige Zollbehörde senden.

Bearbeitung und Vergabe:

  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit variiert je nach Land, beträgt aber in der Regel einige Tage.
  • Vergabe der EORI-Nummer: Nach erfolgreicher Prüfung vergibt der Zollbehörde eine eindeutige EORI-Nummer.

Hinweise:

  • Beantragung vor Handelsbeginn: Stellen Sie sicher, dass Sie die EORI-Nummer vor Beginn des grenzüberschreitenden Handels beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Gültigkeit: Die EORI-Nummer ist unbefristet gültig.
  • Änderungen mitteilen: Bei Änderungen relevanter Informationen (z. B. Name, Adresse) muss die EORI-Nummer aktualisiert werden.

Einfluss des Brexits auf die EORI-Nummer:

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) hat die Zolllandschaft und die EORI-Anforderungen für Unternehmen und Einzelpersonen mit Sitz im Vereinigten Königreich und außerhalb des Vereinigten Königreichs erheblich verändert.

Vor dem Brexit:

  • Britische Unternehmen verwendeten EORI-Nummern, die von der britischen Zollbehörde für den Handel innerhalb der EU vergeben wurden.

Nach dem Brexit:

  • Unterschiedliche EORI-Nummern: Für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sind separate EORI-Nummern erforderlich.

Anforderungen für im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen und Privatpersonen:

  • Britische EORI-Nummer: Unternehmen und Privatpersonen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die Waren mit der EU handeln, benötigen eine britische EORI-Nummer, die mit den Buchstaben „GB“ beginnt.
  • Beantragung: Die Beantragung einer britischen EORI-Nummer ist auf der Website der britischen Regierung möglich: https://www.gov.uk/eori
  • Erfüllung der Zollvorschriften: Eine britische EORI-Nummer ist notwendig, um die Zollvorschriften zu erfüllen und einen reibungslosen Handel mit der EU zu ermöglichen.

Anforderungen für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen und Privatpersonen:

  • Zusätzliche EORI-Nummer: Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen und Einzelpersonen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, benötigen zusätzlich zu einer von einem EU-Mitgliedstaat erteilten EORI-Nummer auch eine britische EORI-Nummer.
  • Beantragung: Das Antragsverfahren für eine britische EORI-Nummer kann variieren, abhängig davon, ob das Unternehmen eine rechtliche Präsenz im Vereinigten Königreich hat.

Wollen Sie Ihre Zollabwicklung effizienter machen? Kontaktieren Sie uns.

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