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EORI
Alles, was Onlinehändler wissen müssen

Seit Juli 2009 ist für regelmäßig (mehr als zehn Einfuhren p.a.) am grenzüberschreitenden Handel Beteiligte eine EORI Nummer verpflichtend. Das gilt seit dem 1. Januar 2021 auch für Großbritannien, da UK aus der EU ausgetreten ist und von da an ein Drittland wie die Schweiz oder USA zu behandeln ist. Wir erklären, wie Sie eine EORI-Nummer erhalten können und wie sie beim Handel und Zoll angewendet wird.

Die 2009 eingeführte EORI-Nummer ist für Unternehmen, die im Handel mit Nicht-EU-Ländern tätig sind, unerlässlich, da sie die Zollabfertigungsverfahren vereinfacht. Diese ausschließlich in der EU vergebene eindeutige Kennung ist eine rechtliche Voraussetzung für alle Wirtschaftsbeteiligten, die Waren in und aus Nicht-EU-Ländern ein- und ausführen.

Um eine EORI-Nummer zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei ihrer jeweiligen nationalen Zollbehörde stellen, die dann eine eindeutige Kennung vergibt, die in allen EU-Mitgliedstaaten gültig ist. Die EORI-Nummer muss in allen zollrelevanten Mitteilungen verwendet werden, einschließlich Zollerklärungen, Anträgen und Rechtsbehelfen.

Das EORI-System fördert die Transparenz, die effiziente Kommunikation und den sicheren Handel, indem es den Zollbehörden ermöglicht, Informationen über Wirtschaftsbeteiligte in der EU leicht zu erkennen, zu verfolgen und auszutauschen. Die zentralisierte EORI-Datenbank, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird, speichert die Stammdaten und gewährleistet einen nahtlosen Austausch mit den Zollbehörden aller EU-Mitgliedstaaten. Dieser koordinierte Ansatz trägt dazu bei, mögliche Verzögerungen zu minimieren, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Sicherheit des internationalen Handels insgesamt zu erhöhen.

Die EORI-Nummer besteht aus einem zweibuchstabigen Ländercode, gefolgt von einem eindeutigen Identifikationscode, der von der nationalen Zollbehörde vergeben wird. Der Ländercode entspricht der ISO-Norm 3166-1 Alpha-2 und steht für den EU-Mitgliedstaat, in dem der Wirtschaftsbeteiligte registriert ist. Der Identifizierungscode ist eine Kombination aus alphanumerischen Zeichen, die in jedem Mitgliedstaat einzigartig ist. Dieses strukturierte Format gewährleistet eine einfache Identifizierung und Verfolgung der Wirtschaftsbeteiligten durch die Zollbehörden in der gesamten Europäischen Union und erleichtert eine effiziente Kommunikation und einen sicheren Handel.

Die EORI-Nummer wird gemeinsam mit den Zollformularen wie der Handelsrechnung und der Zollinhaltserklärung bei den Zollbehörden eingereicht. Die Zollanmeldungen werden digital abgegeben.

Wer braucht eine EORI-Nummer?

Eine EORI-Nummer ist für Unternehmen, Einzelpersonen und Wirtschaftsbeteiligte erforderlich, die an der Ein- oder Ausfuhr von Waren zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern beteiligt sind, einschließlich Herstellern, Großhändlern, Vertriebsunternehmen und Einzelhändlern. Diese eindeutige Kennung erleichtert effiziente und sichere Zollverfahren.

Die Europäische Kommission verwaltet die EORI-Stammdaten und teilt sie mit den Zollbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten, um einen reibungslosen grenzüberschreitenden Datenaustausch zu ermöglichen. Die öffentlich zugängliche EORI-Datenbank kann über die Online-Plattform der Europäischen Kommission hier abgerufen werden: EORI-Nummernvalidierung.

Bevor Sie eine EORI-Nummer beantragen, sollten Sie überprüfen, ob Ihnen oder Ihrem Unternehmen bereits eine Nummer zugeteilt wurde, indem Sie den Bereich EORI-Validierung auf der Website der Europäischen Kommission zur Zoll- und Steuerunion besuchen. Durch die Eingabe der erforderlichen Daten können Sie die Existenz und Gültigkeit Ihrer EORI-Nummer bestätigen und so die Einhaltung der Zollvorschriften sicherstellen und mögliche Verzögerungen bei internationalen Handelsgeschäften vermeiden.

Wie beantragt man eine EORI-Nummer?

Um eine EORI-Nummer zu beantragen, müssen sich Unternehmen und Privatpersonen an ihre jeweiligen nationalen Zollbehörden wenden. Das Antragsverfahren kann in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten leicht variieren, erfordert aber in der Regel die Angabe relevanter persönlicher oder geschäftlicher Informationen und Einzelheiten über die Art Ihrer Handelstätigkeit. Die Kontaktinformationen für die Zollbehörden der einzelnen Länder finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission: Kontaktliste der Zollbehörden.

Häufig stehen Online-Antragsformulare zur Verfügung, die das Verfahren effizienter und benutzerfreundlicher machen. Sobald der Antrag eingereicht und genehmigt wurde, vergibt die Zollbehörde eine EORI-Nummer, die nur für Ihr Unternehmen oder Ihre Person gilt. Es ist wichtig, eine EORI-Nummer zu beantragen, bevor Sie in den internationalen Handel einsteigen, um die Einhaltung der Zollvorschriften zu gewährleisten und mögliche Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.

EORI und der Brexit

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, gemeinhin als Brexit bekannt, hatte erhebliche Auswirkungen auf die Zolllandschaft und die EORI-Anforderungen für im Vereinigten Königreich und außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässige Unternehmen und Einzelpersonen. Vor dem Brexit verwendeten britische Unternehmen EORI-Nummern, die von der britischen Zollbehörde für den Handel innerhalb der EU vergeben wurden. Nach dem Brexit hat sich die Situation jedoch geändert, sodass für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU andere EORI-Nummern erforderlich sind.

Im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen und Privatpersonen

Nach dem Brexit müssen im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen und Privatpersonen, die Waren mit der EU handeln, eine britische EORI-Nummer beantragen, die mit den Buchstaben „GB“ beginnt. Dies ist eine von der EU-EORI-Nummer getrennte Anforderung. Unternehmen müssen eine britische EORI-Nummer beantragen, um die Zollvorschriften zu erfüllen und einen reibungslosen Handel mit der EU zu ermöglichen. Das Antragsverfahren für eine britische EORI-Nummer ist auf der offiziellen Website der britischen Regierung zu finden: Beantragung einer EORI-Nummer.

Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen und Privatpersonen

Für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen und Einzelpersonen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, ist mehr als eine von einem EU-Mitgliedstaat erteilte EORI-Nummer erforderlich. Sie müssen nun eine britische EORI-Nummer beantragen, um die Einhaltung der britischen Zollvorschriften zu gewährleisten. Das Antragsverfahren kann unterschiedlich sein, je nachdem, ob das nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen eine rechtliche Präsenz im Vereinigten Königreich hat. Einschlägige Informationen und Anleitungen zur Beantragung einer britischen EORI-Nummer für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen sind auf der Website der britischen Regierung zu finden: Erhalten Sie eine britische EORI-Nummer für den Handel im Vereinigten Königreich.

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