E-Invoicing, Newsroom, Umsatzsteuer | 30. März 2026

Vorsteuerabzug bei E-Rechnungen – neue Risiken in der Praxis

Mit der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich verändern sich auch die Anforderungen an den Vorsteuerabzug grundlegend. Insbesondere strukturierte Rechnungsdaten rücken in den Fokus der Finanzverwaltung. Der Beitrag zeigt, welche neuen Risiken bestehen und worauf Unternehmen in der Praxis achten sollten. von

1. Einführung: Vom PDF zur strukturierten Rechnung

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht im inländischen B2B-Bereich seit dem 1. Januar 2025 gewinnt die elektronische Rechnungsverarbeitung erheblich an Bedeutung. Während bislang auch einfache PDF-Rechnungen den Anforderungen genügen konnten, rückt nun die strukturierte E-Rechnung (z. B. im XML-Format) in den Mittelpunkt. Diese Entwicklung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug.

Der Vorsteuerabzug setzt weiterhin eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Neu ist jedoch, dass sich die maßgeblichen Informationen künftig primär aus dem strukturierten Datensatz ergeben – und nicht mehr aus einer rein visuell lesbaren Darstellung.

2. Neue Anforderungen an den Vorsteuerabzug

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bleiben im Kern unverändert. Eine Rechnung muss insbesondere Angaben zu Leistungsempfänger, Leistungserbringer, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Umsatzsteuer enthalten.

Im Kontext der E-Rechnung stellt sich jedoch die Frage, wo diese Informationen rechtlich maßgeblich enthalten sein müssen. Nach aktuellem Verständnis ist der strukturierte Datensatz (z. B. XML) entscheidend. Eine zusätzlich bereitgestellte Visualisierung (z. B. PDF) hat lediglich unterstützenden Charakter.

Für Unternehmen bedeutet dies: Fehler im strukturierten Teil der Rechnung können den Vorsteuerabzug gefährden – selbst wenn die visuelle Darstellung korrekt erscheint.

3. Typische Risiken in der Praxis

Fehlerhafte oder unvollständige XML-Daten
Ein zentrales Risiko liegt in fehlerhaften strukturierten Rechnungsdaten. Werden Pflichtangaben im XML-Datensatz nicht korrekt oder unvollständig übermittelt, kann dies zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen.

Abweichungen zwischen XML und PDF
In der Praxis kommt es häufig vor, dass XML-Daten und visuelle Darstellung voneinander abweichen. Maßgeblich ist jedoch der strukturierte Datensatz. Unternehmen laufen daher Gefahr, sich auf „sichtbar richtige“, aber rechtlich unzutreffende Informationen zu verlassen.

Unzureichende Systemanpassungen
Viele ERP- und Buchhaltungssysteme sind noch nicht vollständig auf die Verarbeitung strukturierter Rechnungen ausgerichtet. Fehlerhafte Schnittstellen oder unzureichende Validierungen können dazu führen, dass fehlerhafte Daten unbemerkt verarbeitet werden.

Fehlende Prüfprozesse
Während bislang eine visuelle Rechnungsprüfung üblich war, erfordert die E-Rechnung zusätzliche technische Prüfmechanismen. Unternehmen, die keine automatisierten Validierungen einsetzen, erhöhen ihr Risiko erheblich.

4. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um Risiken beim Vorsteuerabzug zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehört insbesondere die Implementierung von Systemen zur automatisierten Validierung strukturierter Rechnungsdaten.

Zudem sollten interne Prozesse angepasst werden, sodass nicht nur die visuelle Rechnung, sondern auch der zugrunde liegende Datensatz geprüft wird. Eine enge Abstimmung zwischen Steuerabteilung und IT ist dabei unerlässlich.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Eingangsrechnungen systematisch zu archivieren – einschließlich des vollständigen strukturierten Datensatzes. Nur so kann im Rahmen von Betriebsprüfungen nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt waren.

5. Fazit

Die Einführung der E-Rechnung führt zu einem Paradigmenwechsel beim Vorsteuerabzug. Nicht mehr die visuelle Prüfung einer Rechnung steht im Vordergrund, sondern die inhaltliche und technische Richtigkeit strukturierter Daten.

Unternehmen, die ihre Prozesse und Systeme nicht rechtzeitig anpassen, riskieren den Verlust des Vorsteuerabzugs. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen ist daher unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und die Vorteile der Digitalisierung effektiv zu nutzen.

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