Die maltesische Regierung hat Version 1.1 ihrer Leitlinien zu den DAC 7-Meldepflichten für Plattformbetreiber veröffentlicht. Die Leitlinien zielen darauf ab, die Verantwortlichkeiten und Anforderungen für Plattformbetreiber in verschiedenen Sektoren zu klären, darunter Transport, Zustelldienste, manuelle Arbeit, Schreiben von Texten, Nachhilfeunterricht sowie rechtliche und buchhalterische Aufgaben.
Die Leitlinien legen fest, was eine „relevante Tätigkeit“ ist, und schließen öffentlich zugängliche Transportdienste, die nach einem festgelegten Zeitplan arbeiten, wie Flugzeuge, aus. Dienstleistungen, die für mehrere Nutzer erbracht werden, wie Online-Sprachkurse, gelten als relevant, wenn sie spezifische Nutzeranforderungen erfüllen. Glücksspiel- oder Wettdienste gelten nicht als „relevante Aktivitäten“, es sei denn, sie werden nach den Wünschen der Nutzer angepasst.
Verkäufer-Informationen
Die Plattformbetreiber müssen für jeden „meldepflichtigen Verkäufer“, sei es eine natürliche oder eine juristische Person, bestimmte Informationen erfassen. Für natürliche Personen sind dies Namen, Hauptwohnsitzadressen, Steueridentifikationsnummern (TIN) und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, sofern vorhanden. Auch juristische Personen müssen ähnliche Informationen bereitstellen.
Plattformbetreiber, die Verträge und Finanztransaktionen vermitteln, sind verpflichtet, die über die Plattform vermittelten Gegenleistungen zu melden. Dazu gehört auch der Betrag, der auf das Bankkonto des Verkäufers überwiesen wurde.
Die Leitlinien gehen auch auf die rechtlichen Aspekte ein und besagen, dass Tätigkeiten, die ein Verkäufer als Angestellter des Plattformbetreibers ausführt, nicht als „relevante Tätigkeiten“ gelten.
Indien wehrt sich gegen CBAM
Die indische Regierung hat Pläne angekündigt, um ihre Industrie vor dem bevorstehenden „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) der Europäischen Union zu schützen, der im Oktober 2023 in Kraft treten soll, berichtet northindiastatesman.com. Der CBAM zielt darauf ab, Einfuhren aus Ländern ohne vergleichbare Kohlenstoffpreissysteme mit Kohlenstoffpreisen zu belegen, wobei zunächst Sektoren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Strom betroffen sind.
Die Regierung hat sich verpflichtet, den betroffenen Branchen finanzielle Unterstützung zu gewähren, möglicherweise durch direkte Subventionen oder Steuererleichterungen. Überdies wird Indien mit der EU zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der Mechanismus fair ist und die indischen Exporte nicht unverhältnismäßig stark beeinträchtigt.
Auch die Förderung sauberer Technologien steht auf der Tagesordnung, um die Kohlenstoffintensität indischer Exporte zu verringern und sie weniger anfällig für CBAM-Vorschriften zu machen.
Die Entscheidung der Regierung ist auf Zustimmung gestoßen, da die CBAM die indischen Exporte, insbesondere in Sektoren wie Stahl und Zement, erheblich hätte beeinträchtigen können. Die finanzielle Unterstützung und das diplomatische Engagement werden als entscheidende Schritte zur Abmilderung der Auswirkungen und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit angesehen.
Deutsche Firmen setzen verstärkt auf KI
Laut einer aktuellen Studie des Digitalverbands Bitkom setzen mittlerweile 15 Prozent der Unternehmen KI ein, verglichen mit nur 9 Prozent im Vorjahr. Trotz der wachsenden Bedeutung von KI gibt es jedoch eine Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung des Potenzials und der tatsächlichen Nutzung.
68 Prozent der befragten Unternehmen sehen KI als die wichtigste Zukunftstechnologie an. Allerdings setzen nur 20 Prozent der Unternehmen, die KI als wichtig erachten, die Technologie auch tatsächlich ein. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst betont, dass sowohl die Unternehmen als auch die Politik gefordert sind, die Entwicklung und Anwendung von KI in Deutschland zu erleichtern.
Während Unternehmen dem Einsatz von KI in den Bereichen Text- und Sprachanalyse großes Potenzial zusprechen, bleibt die Nutzung von generativer KI, wie ChatGPT, noch gering. Nur 2 Prozent der Unternehmen setzen generative KI zentral ein, und weitere 13 Prozent planen dies.
Ein entscheidender Faktor, der die Einführung von KI in Unternehmen hemmt, ist die Regulierung. Datenschutzanforderungen, rechtliche Unklarheiten und fehlende personelle Ressourcen sind die Hauptgründe für die Zurückhaltung.
Trotz der aktuellen Herausforderungen planen drei Viertel aller Unternehmen, in den kommenden Jahren in KI zu investieren. Die Studie zeigt, dass die deutsche Wirtschaft die Bedeutung von KI erkannt hat, aber noch einen langen Weg vor sich hat, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
EuGH: Steuerpflicht bei illegaler Entnahme
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 7. September 2023 klargestellt, dass bei einer illegalen Entnahme von Waren aus einem Steuerlager der Betreiber des Lagers die Akzise (Verbrauchsteuer) für diese Waren zahlen muss.
Im Mittelpunkt stand eine italienische Firma, die im Bereich der Lagerung und des Transports von Erdölprodukten tätig ist. Die Firma hatte insgesamt 196 Sendungen von Mineralölen aus ihrem italienischen Steuerlager an ein Unternehmen in Slowenien geschickt. Dabei wurde festgestellt, dass 161 der Sendungen gefälschte Dokumente enthielten. Die italienischen Zollbehörden schätzten die fällige Akzise auf 2.668.179 EUR.
Der EuGH musste klären, ob die Befreiung von der Akzise, die für Verluste durch höhere Gewalt oder Zufall vorgesehen ist, auch in diesem Fall anwendbar ist. Der Gerichtshof entschied, dass die illegale Entnahme der Waren aus dem Steuerlager nicht als „Verlust“ im Sinne der Steuerbefreiung gilt.
Der EuGH betonte, dass der Lagerhalter die Akzise zahlen muss, auch wenn die illegale Entnahme durch eine dritte Partei erfolgt ist, mit der der Lagerhalter nicht in Verbindung steht. Die Verantwortung ist objektiv und basiert nicht auf dem Verschulden des Lagerhalters, sondern auf seiner Beteiligung am Wirtschaftsleben.
Italien erlaubt IVA-Korrektur
Das Kassationsgericht hat klargestellt, dass Unternehmen, die den Mehrwertsteuer-Plafond (IVA) unrechtmäßig nutzen, dies durch „Ravvedimento Operoso“ (freiwillige Selbstkorrektur) ausgleichen können, berichtet commercialistatelematico.com.
Ein nationales Unternehmen wurde beschuldigt, Importe ohne Mehrwertsteuer durchgeführt zu haben, gestützt auf falsche Absichtserklärungen. Das Unternehmen behauptete, seine Lage durch „Ravvedimento Operoso“ bereinigt zu haben. Das Gericht bestätigte, dass die Firma ihre Position durch „Ravvedimento Operoso“ korrigieren kann. Zudem müssen Strafen und Zinsen gezahlt werden.
Zur Korrektur müssen Mehrwertsteuer, Strafen und Zinsen entrichtet werden. Eine ergänzende Mehrwertsteuererklärung ist ebenfalls erforderlich.
Frankreich verschiebt Frist für neues E-Invoicing-Verfahren
Das französische Finanzministerium hat eine unbestimmte Verschiebung der Frist für das neue System der E-Invoicing angekündigt und begründet dies mit den laufenden Diskussionen über die Umsetzungsfristen für die inländische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich und die elektronischen Meldepflichten.
Trotz der Verzögerung hat das Ministerium einen voraussichtlichen Zeitplan für die Einführung veröffentlicht. Im ersten Quartal 2024 wird eine Liste der zugelassenen Dienstleister, der sogenannten PDPs (Plateformes de Dématérialisation Partenaires), veröffentlicht werden. Bis Ende 2024 soll die Entwicklung einer staatlichen Plattform namens PPF (Portail Public de Facturation) in einer Qualifizierungsumgebung abgeschlossen sein.
Im Laufe des Jahres 2025 werden Pilotphasen für Unternehmen aller Größenordnungen eingeleitet. Die Verpflichtung zur Nutzung des neuen Systems wird schrittweise im Jahr 2026 beginnen, wobei wichtige Meilensteine im März und Oktober erwartet werden, die sich bis ins Jahr 2027 erstrecken.