E-Commerce, Newsroom, Umsatzsteuer | 20. Juli 2023

Amazon Prime Day bricht Rekorde

Willkommen zum Commerce Update, wo wir Ihnen die neuesten und wichtigsten Nachrichten aus der Welt des Handels präsentieren. In dieser Ausgabe befassen wir uns mit dem Rekorderfolg von Amazons Prime Day, erforschen die Debatte um wiederverwendbare Verpackungen und navigieren durch das komplexe Labyrinth der globalen E-Invoicing Compliance. Außerdem werfen wir einen Blick auf Frankreichs innovativen, umweltfreundlichen Ansatz zur Subventionierung von Bekleidungsreparaturen und diskutieren die Auswirkungen der neuen Mehrwertsteuersätze in der Schweiz und Zypern. Bleiben Sie dran, wenn wir die Bedeutung dieser Entwicklungen in der sich ständig weiterentwickelnden Handelslandschaft erörtern. von

Amazon verzeichnete trotz der anhaltenden Wirtschaftskrise einen enormen Erfolg beim diesjährigen Prime Day, berichtet die WirtschaftsWoche in einem Interview mit Rocco Bräuniger, dem Deutschland-Chef des Unternehmens. Bräuniger betonte, dass der Prime Day der erfolgreichste Shopping-Tag in der Geschichte von Amazon war und der zweitägige Event insgesamt der erfolgreichste aller Zeiten. Besonders gefragt waren Produkte aus dem Technik-Bereich wie Apple AirPods und andere Earbuds, aber auch Insektenstichheiler und Spülmaschinentabs gehörten zu den Bestsellern.

Trotz der schwierigen Lage im Onlinehandel behält Amazon eine optimistische Haltung bei. Bräuniger erklärte, dass das Unternehmen in einigen Produktsegmenten eine steigende Nachfrage beobachte, insbesondere bei Möbeln und Elektrogeräten. Kunden würden vermehrt teurere Markenprodukte und nachhaltige Waren nachfragen. Bräuniger betonte zudem, dass Amazon den Druck durch chinesische Billiganbieter wie Shein und Temu spüre, jedoch sei das Onlinegeschäft in Deutschland immer noch im Wachstum begriffen.

Um das Kundenerlebnis weiterhin zu verbessern, investiert Amazon intensiv in die Logistik und baut sein Logistiknetzwerk kontinuierlich aus. Obwohl in einigen Ländern Projekte für neue Lager gestoppt wurden, werde in Deutschland weiterhin in den Ausbau der Logistik investiert. Bräuniger betonte, dass ein dichtes Netzwerk dabei helfe, die Lieferzeiten zu verkürzen.

In Bezug auf die Nachhaltigkeit gibt Amazon große Anstrengungen bekannt. Das Unternehmen hat 300 neue elektrische Liefervans des US-Start-ups Rivian bestellt und plant, sein Transportnetzwerk in Europa bis 2040 CO₂-neutral zu gestalten. Die aktuellen Elektrofahrzeuge seien erst der Anfang, da Amazon in den nächsten Jahren über eine Milliarde Euro in die Elektrifizierung des europäischen Transportnetzwerks investieren wolle. Auch der Einsatz von elektrischen Lastenrädern und Micro Hubs in europäischen Städten sei ein wichtiger Schritt, um nachhaltigere Zustellmethoden einzuführen.

Bräuniger betonte abschließend, dass das Thema Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert für Amazon habe. Die Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten und Lieferungen steige, und das Unternehmen werde diesem Trend gerecht werden. Amazon plane, gemeinsam mit Städten und Kommunen daran zu arbeiten, die emissionsfreie Zustellung weiter auszubauen.

E-Invoicing: Der Weg durch das globale Compliance-Labyrinth

In einer Welt, in der die Digitalisierung jeden Sektor rasch verändert, finden sich multinationale Unternehmen in einem komplexen Labyrinth der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) und der Einhaltung der Vorschriften zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) wieder. Dies ist das zentrale Ergebnis eines Sonderberichts von Thomson Reuters, der die Feinheiten der Einhaltung von Echtzeit-Meldevorschriften auf der ganzen Welt beleuchtet.

Regierungen auf der ganzen Welt gehen immer mehr zu digitalen Steuersystemen über, die eine Datenmeldung in Echtzeit und einzigartige E-Invoicing-Anforderungen erfordern. Diese Umstellung bedeutet für Unternehmen eine erhebliche Belastung, da sie ihre Rechnungsstellungsprozesse umgestalten, Verbindungen zu staatlichen Netzwerken herstellen und sicherstellen müssen, dass ihre Rechnungen mit den neuen Anforderungen kompatibel sind. Ferner müssen sie dies erreichen, während sie gleichzeitig bestehende Finanzsysteme integrieren und mit den sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften Schritt halten müssen.

Der Bericht hebt hervor, dass es kein weltweit einheitliches Format für elektronische Rechnungen gibt, was die Situation weiter erschwert. Infolgedessen sind die Unternehmen gezwungen, für jedes Land, in dem sie tätig sind, individuelle Lösungen zu entwickeln, was zu einem exponentiellen Anstieg von Komplexität und Kosten führt.

Das Whitepaper von Thomson Reuters, „E-Invoicing Compliance: Eine Welt voller komplexer Herausforderungen für globale Organisationen“ bietet eine umfassende Analyse dieser Compliance-Herausforderungen.

Das Whitepaper unterstreicht, wie globale Unternehmen diese Herausforderungen nutzen können, um Geld zu sparen, die Einhaltung von Vorschriften zu beschleunigen und sich auf dem globalen Markt für elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Reporting erfolgreich zu positionieren. Der Bericht dient als wertvolle Ressource für globale Organisationen, die sich in der komplizierten Welt der elektronischen Rechnungsstellung zurechtfinden wollen.

Neue Mehrwertsteuersätze in der Schweiz ab 2024

Die Schweiz wird ihre Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024 erhöhen, was erhebliche Auswirkungen auf die im Land tätigen Unternehmen haben wird. Die Änderungen, die von der Steuerberatungsfirma WTS Global bekannt gegeben wurden, beinhalten eine Erhöhung des Standardsatzes von 7,7 % auf 8,1 %, eine Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes von 2,5 % auf 2,6 % und eine Erhöhung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von 3,7 % auf 3,8 %.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der den Unternehmen helfen soll, mit der Erhöhung der Steuersätze umzugehen. Diese decken eine Reihe von Szenarien ab, darunter die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes, die Behandlung von Abschlagszahlungen und Rechnungen, der Umgang mit Vorauszahlungen, die Verwaltung periodenübergreifender Lieferungen, die Behandlung von Preisnachlässen und Umsatzboni sowie die Abrechnung mit der ESTV.

Die Änderungen verlangen von den Unternehmen, dass sie ihre Mehrwertsteuerberechnungen und -verbindlichkeiten anpassen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Steuersysteme müssen die Unternehmen auf dem Laufenden bleiben, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Mehrwegverpackungen: Fluch oder Segen?

Eine neue Studie, die im Auftrag des Verbands der Wellpappen-Industrie e. V. (VDW) durchgeführt wurde, untersucht die Auswirkungen des Entwurfs der EU-Verpackungsrichtlinie auf den Markt für Wellpappeverpackungen. Die Richtlinie sieht verpflichtende Mehrweganteile für Transportverpackungen vor, eine Vorgabe, die weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben könnte.

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 4,3 Millionen Tonnen Wellpappe-Transportverpackungen produziert. Sollte der Entwurf der EU-Verpackungsrichtlinie in seiner derzeitigen Form umgesetzt werden, könnte sich das Aufkommen von Wellpappeverpackungen bis 2030 um 139.000 Tonnen auf 4.163.000 Tonnen reduzieren. Gleichzeitig könnten jährlich 114.000 Tonnen Mehrwegverpackungen anfallen.

Die Studie weist darauf hin, dass die Umstellung auf Mehrweg-Transportverpackungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhebliche Veränderungen erfordern würde. Dazu gehören ein steigender Bedarf an Lagerflächen und zusätzliche Fahrten, die sich auf 0,2 Milliarden Lkw-Kilometer summieren könnten.

Die Einführung eines Mehrwegsystems würde zudem erhebliche Investitionen erfordern, insbesondere in Logistikzentren sowie in Reinigungs- und Aufbereitungsanlagen. Dem stehen mögliche Deinvestitionen in Wellpappewerken und PPK-Recyclinganlagen gegenüber.

Ein weiteres Problem stellt die Variantenvielfalt bei den Transportverpackungen dar. Die Studie argumentiert, dass die derzeitige Variantenvielfalt den effizienten Einsatz von Mehrweg-Transportverpackungen behindert und es weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll wäre, diese Vielfalt in Mehrwegverpackungen darzustellen.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das Verhältnis von Kosten und Nutzen bei der Umsetzung der Mehrweg-Zielquoten im Ungleichgewicht ist. Während der Nutzen vergleichsweise gering ist, stehen hohe Kosten gegenüber. Dennoch betont die Studie, dass der Einsatz von Mehrwegverpackungen in bestimmten Fällen, vornehmlich bei stark standardisierten Transportverpackungen, durchaus sinnvoll sein kann.

Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung und Planung bei der Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie und der damit verbundenen Mehrwegvorgaben. Es bleibt abzuwarten, wie die Branche auf diese Herausforderungen reagieren wird.

Frankreichs fördert Subventionen für die Reparatur von Kleidung

Frankreich hat eine neue Initiative zur Bezuschussung von Reparaturen an Kleidung und Schuhen angekündigt, um den Abfall zu reduzieren und die Umweltauswirkungen der Textilindustrie zu verringern, berichtet CNN. Das von der französischen Umweltministerin Bérangère Couillard vorgestellte Programm sieht je nach Komplexität der Reparaturen Preisnachlässe von 6 € (7 €) bis 25 € (28 €) vor.

Die Initiative soll die Kreislaufwirtschaft für Schuhe und Textilien fördern und die Verbraucher dazu ermutigen, Artikel zu reparieren, anstatt sie wegzuwerfen. Das Programm wird von einer privaten Organisation, Refashion, verwaltet und soll im Oktober anlaufen.

Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Textilindustrie bis zum Jahr 2050 für ein Viertel der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sein wird. Es folgt einem ähnlichen französischen System für Haushaltsgeräte und unterstreicht Frankreichs Engagement für die Reduzierung von Abfällen und die Förderung der Nachhaltigkeit.

Neuer Mehrwertsteuersatz von 3 % in Zypern eingeführt

Zypern hat zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen einen stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3 % eingeführt und die Liste der Waren erweitert, die für eine 0%ige Mehrwertsteuer infrage kommen, berichtet EY. Die am 13. Juli 2023 in Kraft getretenen Änderungen umfassen eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, die Menschen mit Behinderungen helfen sollen.

Neu in die 0%-Mehrwertsteuerliste aufgenommen wurden Blindenschrift-Schreibmaschinen, spezielle elektronische Schreibmaschinen und Fahrzeuge, die für die persönliche Nutzung durch Menschen mit Behinderungen bestimmt sind. Der Mehrwertsteuersatz von 3 % gilt für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, bestimmte medizinische Geräte und Dienstleistungen wie die private Müllabfuhr und Erstaufführungen von Theater-, Musik-, Tanz- oder klassischen Stücken.

Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie sich an diese Änderungen anpassen, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit zu fördern und die finanzielle Belastung für Menschen mit Behinderungen in Zypern zu verringern.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Mehr zum Thema: E-Invoicing