Neue Ära der Besteuerung unter spanischer EU-Ratspräsidentschaft

Willkommen zu neuesten Ausgabe der Commerce Updates! Von Spaniens umwälzender Rolle in der EU-Besteuerung hin zu den Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit und seiner Entscheidung, das CE-Siegel der EU beizubehalten. Wir befassen uns mit dem E-Invoicing für die Mehrwertsteuer, wobei Deutschland die EU-Zulassung erhält und Frankreich die Pause-Taste drückt. Außerdem befassen wir uns mit der Entscheidung Frankreichs, den automatischen Bondruck abzuschaffen, mit dem Umsatzrückgang der DHL Group und mit den erwarteten Ausgabentrends für Weihnachten 2023 in Deutschland. Bleiben Sie dran, für diese und weitere Berichte. von

Ab dem 1. Juli 2023 übernimmt Spanien die rotierende EU-Ratspräsidentschaft und hat sich ein ehrgeiziges Sechsmonatsprogramm vorgenommen, das unter anderem das Vorantreiben mehrerer wichtiger Steuerangelegenheiten vorsieht.

Der spanische Ratsvorsitz will die Dossiers zur Körperschafts-, indirekten und Zollbesteuerung vorantreiben, um die Belastung von Privatpersonen und Unternehmen zu verringern und Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen. Das „Business in Europe: Framework on Business Taxation“ (BEFIT) ist einer der Hauptschwerpunkte, wobei ein Vorschlag voraussichtlich am 12. September 2023 veröffentlicht wird.

Spanien plant auch die Wiederaufnahme der Arbeit an zwei anderen wichtigen Steuerdossiers. Erstens wird für den 9. November eine Einigung über die Richtlinie zur Verhinderung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen (UNSHELL) erwartet. Zweitens ist für die Sitzung am 8. Dezember eine politische Einigung über das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) vorgesehen.

Darüber hinaus werden auf der gleichen Sitzung Fortschrittsberichte über das kürzlich veröffentlichte angepasste Paket für die nächste Generation von Eigenmitteln und den Vorschlag für eine Richtlinie über einen neuen Rahmen für Quellensteuern (FASTER) erwartet.

Spanien ist Teil einer Dreierpräsidentschaft, zu der auch Belgien und Ungarn gehören. In ihrem gemeinsamen 18-monatigen Programm legt das Trio den Schwerpunkt auf die Schließung der Mehrwertsteuerlücke durch Modernisierung und Vereinfachung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und die Umsetzung des OECD-Rahmens für die Reform der internationalen Besteuerung in EU-Recht.

Neue Verpflichtungen für Exporteure in Großbritannien

Ab Ende Oktober 2023 werden Exporteure in das Vereinigte Königreich infolge des Brexits mit neuen Verpflichtungen konfrontiert, so die ASD-Gruppe. Das Vereinigte Königreich, das die Europäische Union am 1. Januar 2021 verlassen hat, hat an seinen Grenzen gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Beschränkungen (SPS) eingeführt, um die Einfuhr von Tieren, Pflanzen und deren Folgeprodukten zu kontrollieren. Diese Beschränkungen werden ab Ende Oktober 2023 verschärft.

Bei den SPS-Kontrollen wird überprüft, ob die aus Frankreich eingeführten gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Erzeugnisse alle vom Vereinigten Königreich auferlegten gesundheitspolizeilichen Vorschriften erfüllen. Die Inspektion erfolgt in drei Stufen: Dokumentenkontrolle, Identitätskontrolle und physische Kontrolle. Im Falle einer Nichtkonformität werden die Waren, wenn möglich, bis zur Behebung der Mängel gesperrt. Andernfalls werden die Waren in ihr Herkunftsland zurückgeschickt oder an Ort und Stelle vernichtet.

Ab dem 31. Oktober 2023 müssen lebende Tiere, tierische Erzeugnisse sowie Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse mit „hoher Priorität“ und „reguliert“ den britischen Kontrollbehörden vorab gemeldet werden. Die Waren müssen außerdem von einem Gesundheits- und Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein.

Das Border Target Operating Model (BTOM) des Vereinigten Königreichs ist ein detaillierter Plan, der die Grenzverwaltung nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union infolge des Brexits regelt. Das BTOM-Verfahren wird ab Ende Oktober 2023 schrittweise eingeführt.

Großbritannien behält das CE-Siegel der EU nach dem Brexit bei

Trotz des Brexits hat das Vereinigte Königreich beschlossen, das CE-Sicherheitssiegel der Europäischen Union beizubehalten und beugt sich damit dem Druck von Industrie und Herstellern. Das CE-Siegel, das für „Conformité Européenne“ (Europäische Konformitätserklärung) steht, zeigt an, dass ein Produkt die Anforderungen aller geltenden EU-Richtlinien in Bezug auf Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Ursprünglich sollte das CE-Zeichen ab Ende 2024 durch ein neues britisches Sicherheitssiegel namens UKCA (UK Conformity Assessed) für im Vereinigten Königreich verkaufte Produkte ersetzt werden. Die Unternehmen hatten sich jedoch über erhebliche zusätzliche Kosten beschwert und die Regierung aufgefordert, ihre Pläne aufzugeben.

Die Entscheidung, die Verwendung der CE-Kennzeichnung auf das gesamte Vereinigte Königreich auszudehnen, ermöglicht es den Unternehmen, ihre Zeit und ihr Geld auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum zu konzentrieren, so Kevin Hollinrake, Staatssekretär für wirtschaftliche Angelegenheiten. Der Schritt markiert eine weitere Kehrtwende in der britischen Handels- und Wirtschaftspolitik seit dem Brexit. Die Unternehmen warten nun gespannt auf eine Ankündigung, wie London die Einführung von Zollkontrollen für Importe umsetzen will.

EU genehmigt das E-Invoicing in Deutschland

Deutschland wurde vom Rat der Europäischen Union ermächtigt, eine Sonderregelung einzuführen, die von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweicht. Diese Maßnahme, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, schreibt das E-Invoicing für alle Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen vor.

Die Sondermaßnahme ist als erster Schritt zur Einführung eines transaktionsbasierten Meldesystems gedacht, das zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und -hinterziehung beitragen soll. Sie wird es den Steuerbehörden ermöglichen, die Übereinstimmung zwischen der erklärten und der geschuldeten Mehrwertsteuer zeitnah und automatisch zu überprüfen, wodurch die frühzeitige Aufdeckung und Überprüfung von Unstimmigkeiten erleichtert wird.

Es wird nicht erwartet, dass die Maßnahme für die Steuerpflichtigen eine Belastung darstellt, da die elektronische Rechnungsstellung in vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft bereits gängige Praxis und im Bereich des öffentlichen Auftragswesens vorgeschrieben ist. Es wird erwartet, dass die Steuerpflichtigen von der Digitalisierung der Prozesse, der Verringerung des Verwaltungsaufwands und den langfristigen Einsparungen durch den Wegfall von Papierrechnungen profitieren werden.

Die Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2027 oder bis zur Verabschiedung einer Richtlinie zur Änderung der Artikel 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen und die Notwendigkeit weiterer Sondermaßnahmen zur Abweichung von der Richtlinie 2006/112/EG zu beseitigen.

 

Frankreich verzögert obligatorische E-Rechnung

Die französische Regierung hat eine Verzögerung bei der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung angekündigt, die ursprünglich am 1. Juli 2024 in Kraft treten sollte. Dieser Schritt ist Teil einer ehrgeizigen Reform, die darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Produktivität zu steigern, die Betrugsbekämpfung zu verbessern und das Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge in Echtzeit zu erhöhen.

Es wird erwartet, dass die Reform, die seit 2021 in enger Zusammenarbeit mit den Interessengruppen durchgeführt wird, zu jährlichen Einsparungen von 4,5 Mrd. EUR für kleine und mittlere Unternehmen führen wird. Sie zielt auch darauf ab, die Beziehungen zwischen der Steuerverwaltung und den Unternehmen zu modernisieren.

Die Entscheidung, die Umsetzung zu verschieben, wurde nach regelmäßigen Konsultationen mit Berufsverbänden, Unternehmen und Softwareherstellern in der ersten Hälfte des Jahres 2023 getroffen. Das neue Einführungsdatum wird im Rahmen der Verabschiedung des Finanzgesetzes 2024 festgelegt, um einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung für die 4 Millionen betroffenen Unternehmen zu gewährleisten.

Die französische Regierung setzt sich weiterhin dafür ein, den Unternehmen die größtmöglichen Garantien für einen erfolgreichen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung zu bieten, die ihren Erwartungen entsprechen. Der von der Generaldirektion der öffentlichen Finanzen am 2. Mai 2023 eingerichtete Registrierungsdienst für Partner von Dematerialisierungsplattformen bearbeitet bereits die ersten eingegangenen Anträge.

Frankreich beendet automatischen Bon-Druck

Ab dem 1. August 2023 wird in Frankreich der automatische Druck von Kassenbons abgeschafft, was einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Abfall und Schadstoffe darstellt. Die Änderung, die mit dem Gesetz Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 eingeführt wurde, zielt darauf ab, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu bekämpfen, die mit den 30 Milliarden jährlich gedruckten Bons verbunden sind.

Während die Verbraucher weiterhin gedruckte Quittungen verlangen können, müssen die Einzelhändler sie durch eine deutliche Beschilderung an den Bezahlstellen über diese Änderung informieren. Bestimmte Kassenzettel, z. B. für langlebige Güter und stornierte oder gutgeschriebene Bankkartentransaktionen, werden weiterhin automatisch gedruckt.

Die Umstellung auf digitale Kaufbelege oder E-Tickets ist bereits im Gange, mit Optionen wie SMS, E-Mail, Banking-App-Nachrichten oder QR-Codes. Nach der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) müssen die Verbraucher jedoch ausdrücklich in die Datenerhebung zu diesem Zweck einwilligen. Wenn ein Verbraucher nicht zustimmt und keine Quittung gedruckt wird, ist die einzige Aufzeichnung des Einkaufs der Transaktionsbetrag, der an der Kasse angezeigt wird.

DHL Group: Umsatz sinkt im 1. Halbjahr um 12 %

Die Deutsche Post DHL Group (DPDHL) hat ihre Finanzergebnisse für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. Trotz der anhaltenden globalen Herausforderungen konnte das Unternehmen eine solide Leistung erzielen, wobei einige Geschäftsbereiche besser abschnitten als andere.

Im ersten Halbjahr 2023 sank der Umsatz des Konzerns um 12 % auf 41,012 Milliarden Euro, während das EBIT um 25,7 % auf 3,331 Milliarden Euro zurückging. Der Konzerngewinn verringerte sich um 32,6 % auf 1,889 Milliarden Euro.

Die einzelnen Geschäftsbereiche zeigten unterschiedliche Ergebnisse. Der Bereich Express verzeichnete einen Umsatzrückgang von 7,2 % auf 12,403 Milliarden Euro. Global Forwarding, Freight erlitt einen deutlichen Umsatzrückgang von 33,5 % auf 10,323 Milliarden Euro. Der Bereich Supply Chain konnte hingegen ein Umsatzwachstum von 5,8 % auf 8,339 Milliarden Euro verzeichnen. E-Commerce blieb mit einem Umsatz von 3,013 Milliarden Euro nahezu unverändert, während Post & Paket Deutschland einen leichten Umsatzrückgang von 0,2 % auf 8,194 Milliarden Euro verzeichnete.

Besonders hervorzuheben ist die Leistung des Bereichs Supply Chain, der ein EBIT-Wachstum von 11,1 % auf 499 Millionen Euro verzeichnete, unterstützt durch Vertragsverlängerungen und ein wachsendes E-Commerce-Geschäft.

Im Gegensatz dazu verzeichnete der Bereich Post & Paket Deutschland einen EBIT-Rückgang von 49,2 % auf 123 Millionen Euro, was auf höhere Kosten durch Inflation und regulatorische Rahmenbedingungen zurückzuführen ist.

Die DPDHL Group bleibt trotz der Herausforderungen optimistisch und setzt ihre Bemühungen fort, die digitale Transformation in allen Unternehmensbereichen zu beschleunigen und bis 2050 eine netto Null-Emissionen-Logistik zu erreichen.

Weihnachten 2023: Deutsche planen weniger Ausgaben

Laut einer bundesweiten Umfrage plant etwa jeder fünfte Deutsche (21 Prozent) in diesem Jahr weniger Geld für Weihnachtsgeschenke auszugeben als im Vorjahr. Nur 3 Prozent der Befragten planen, mehr für Geschenke auszugeben. Dies geht aus dem „Weihnachtsshopping Report 2023“ hervor, für den eBay Ads mit Unterstützung des Meinungsforschungsunternehmens Civey 10.000 Verbraucher*innen in Deutschland befragt hat.

Angesichts der schrumpfenden Weihnachtsbudgets ist es für Händler*innen und Marken in diesem Jahr besonders wichtig, das Weihnachtsgeschäft mit gezielten Werbemaßnahmen anzukurbeln. Vor allem auf Marktplätzen mit großem Wettbewerb, wie eBay, wird empfohlen, ab Mitte September die Sichtbarkeit ihrer Angebote mit Marketing-Tools zu erhöhen.

Interessanterweise ist die Konsumstimmung bei jungen Käuferinnen zwischen 18 und 29 Jahren sowie bei Familien mit Kindern deutlich besser. 11 Prozent der jungen Käuferinnen und 6 Prozent der Familien mit Kindern planen, dieses Jahr mehr für Geschenke auszugeben.

Die Umfrage zeigt auch, dass die Nachfrage in verschiedenen Produktkategorien ab Mitte September spürbar anzieht. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Händler*innen, sich auf das Weihnachtsgeschäft vorzubereiten und ihre Angebote hervorzuheben.

Arnaud Valion Gueutal, Director Central Europe Advertising von eBay Ads, kommentiert die Ergebnisse der Umfrage: „Der Wettbewerb um die Kundinnen verschärft sich 2023 weiter. Wer im diesjährigen Weihnachtsgeschäft dennoch erfolgreich sein will, sollte sich frühzeitig von der Konkurrenz abheben und mit gezielter Werbung für eine erhöhte Sichtbarkeit der eigenen Angebote sorgen, um auf den Wunschzetteln der Käuferinnen zu landen.“

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