E-Invoicing, Newsroom, Umsatzsteuer | 27. November 2022

Italien: EU-Vorreiter bei der CTC-E-Invoice-Erstellung

Die italienische Regierung hat sich einer der größten Umsatzsteuerlücken Europas angenommen und 2014 als erstes Land ein Modell für die elektronische Rechnungsstellung installiert. von

ITA Vorreiter beim E Invoicing in der EU 1
ITA Vorreiter beim E Invoicing in der EU 1

Laufend aktualisiert, hat die Regierung ihr System der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (Continuous Transaction Controls – CTC) verbessert und so die Einnahmen erhöht, während die Umsatzsteuerlücken zurückgingen.

Italiens E-Invoicing-Reform

Mit Einführung der elektronischen Rechnungserstellung ab 2014 im B2G-Bereich hat Italien die ersten Schritte im Bereich E-Invoicing angestoßen, die durch eine Sondergenehmigung der Europäischen Kommission ermöglicht wurde. Diese war nötig, weil es sich um eine Abweichung von der EU-Umsatzsteuerrichtlinie handelte. Anschließend wurde das obligatorische CTC-System auf B2B-Rechnungen und in einigen Fällen auch auf B2C-Transaktionen im Jahr 2019 ausgeweitet – seither hat sich der Rahmen kontinuierlich weiterentwickelt. Durch diese schrittartigen Reformen wurde Italien zum ersten EU-Land, das die elektronische Rechnungsstellung durch ein Freigabeverfahren im Jahr 2019 verbindlich vorschreibt.

E-Invoicing-Plattform „Sistema di Interscambio (SDI)“

Seit Einführung der zentralen E-Invoicing-Plattform „Sistema di Interscambio (SDI)“ zählt Italien zu den Pionieren im Bereich E-Invoicing innerhalb der EU.  Ursprünglich eine Plattform für den Austausch von Rechnungen, spielte die SDI vorwiegend in der Datenerfassung eine wesentliche Rolle. Es ist wichtig, dass Unternehmen die Änderungen den Erwartungen der Behörden entsprechend vornehmen. Diese können nur innerhalb eines beschränkten Zeitfensters durchgeführt werden. Mit einer genauen Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen diese einhält und unnötige Fehler vermeidet.

Details des italienischen E-Invoicing

Die Rechnungsausstellung setzt voraus, dass diese in einem strukturierten Format erstellt und über die staatliche Plattform „Sistema di Interscambio (SDI)“ übermittelt wird. Diese Rechnungen müssen im XML-Schema-Format der Steuerbehörden – dem FatturaPA – erstellt sein.

B2B: Unternehmen entscheiden selbst, inwieweit sie die Integrität/ Authentizität von Rechnungen sicherstellen. Elektronische Signaturen sind am gängigsten.

B2G: Bei Business-to-Government Transaktionen ist eine elektronische Signatur obligatorisch. Bestellungen beim nationalen Gesundheitsdienst müssen über die NSO-Plattform (Nodo Smistamento Ordini)  ausgetauscht und in der elektronischen Rechnung entsprechend referenziert werden.

Für die Archivierung von E-Invoices gibt es mehrere spezifische Anforderungen:

  • die Pflicht zur Durchführung eines Signier- und Zeitstempelverfahrens für Rechnungen bei der Ablage in einem Archiv
  • die Pflicht zur Führung einer dokumentierten Beschreibung des Archivierungsprozesses (Manuale della Conservazione)
  • sowie die Pflicht zur Erstellung eines klaren Delegationsplans, in dem die Zuständigkeiten für den Archivierungsprozess festgelegt sind.

Seit dem 1. Juli 2022 können Unternehmen weiterhin grenzüberschreitende Rechnungen auf jede vereinbarte Weise austauschen, aber alle Auslandstransaktionen müssen über die SDI im FatturaPA-Format gemeldet werden.

Wichtige Termine

Juni 2021: Inkraftsetzung der neuen Anforderungen für die Erstellung und Archivierung elektronischer Dokumente

Oktober 2021: Beginn der freiwilligen Übergangsphase für das E-Invoicing zwischen Italien und San Marino. Hinweis: Das E-Invoicing wird zwischen Italien und San Marino im FatturaPA-Format obligatorisch, mit dem italienischen SDI als Zugangspunkt für italienische Steuerzahler und der HUB-SM-Plattform als SDI-Gegenstück auf der Seite von San Marino. Der Geltungsbereich des Mandats für E-Invoicing im B2B-Bereich in Italien wurde auf folgende Bereiche ausgeweitet: Steuerzahler, die die Pauschalregelung (Regime forfettario) anwenden.

01. Juli 2022: Unternehmen – dazu zählen auch Amateursportvereine und Einrichtungen des dritten Sektors mit Einnahmen von bis zu 65.000 EUR -müssen Informationen zu grenzüberschreitenden Transaktionen im FatturaPA-Format an das SDI melden. Das Esterometro-Reporting wurde 30. Juni 2022 abgeschafft.

Ab Januar 2024: Kleinstunternehmen mit Einnahmen oder Gebühren von bis zu 25.000 EUR werden in den E-Invoicing-Anwendungsbereich einbezogen.

Sanktionen im Überblick

  • Die Nichtausstellung einer Rechnung, oder einer, die nicht dem XML-Format entspricht, führt zu einer Strafe zwischen 90 und 180 % des entsprechenden Umsatzsteuerbetrages.
  • E-Invoices an Kunden, die nicht den Anforderungen des Mandats entsprechen, führen zu einer Strafe in Höhe von 100 % des entsprechenden Umsatzsteuerbetrages.
  • Nach Ablauf einer Schonfrist werden Rechnungen von nationalen Gesundheitsdiensten nicht mehr bezahlt, sofern keine vorherige Bestellung über die NSO-Plattform eingegangen ist und in der elektronischen Rechnung referenziert wurde.

Für Steuerzahler, die am 1. Juli 2022 in den Geltungsbereich des E-Invoicing-Mandats aufgenommen wurden, galt eine Schonfrist bis 30. Sept. 2022. Während dieses Zeitraums konnten die Steuerpflichtigen innerhalb des Folgemonats nach der Durchführung der Transaktion elektronische Rechnungen ausstellen, ohne dass Sanktionen verhängt werden.

 

 

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