E-Invoicing, Newsroom, Umsatzsteuer | 14. Dezember 2022

Belgien: Bei B2G-Rechnungsstellung E-Invoicing

Nach der Veröffentlichung des königlichen Erlasses vom 9. März 2022 müssen Unternehmen im Rahmen öffentlicher Aufträge und Konzessionsverträge E-Invoices ausstellen. von

Ziel dieser elektronischen Rechnungen es, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, indem alle Rechnungen transparent an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Alle relevanten Rechnungen müssen daher über PEPPOL, eine europäische Plattform für den Datenaustausch mit Behörden, ausgestellt und versendet werden.

Die obligatorische E-Invoice wird je nach geschätztem Wert öffentlicher Aufträge schrittweise eingeführt:

  1. für öffentliche Aufträge, die ab dem 1. November 2022 ausgeschrieben werden und deren geschätzter Wert den europäischen Schwellenwert erreicht oder überschreitet;
  2. für öffentliche Aufträge, die ab dem 1. Mai 2023 ausgeschrieben werden und deren geschätzter Wert 30.000 EUR oder mehr beträgt (ohne Mehrwertsteuer);
  3. Am 1. November 2023 folgen alle weiteren öffentlichen Aufträge, mit Ausnahme der Aufträge unterhalb der Schwelle von 3.000 EUR (ohne MwSt.), die grundsätzlich steuerfrei sind.

 

 

Quelle: bdo.be

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