Unternehmen, die in der EU ansässig sind und Waren nach Großbritannien liefern wollen, müssen bedenken, dass Großbritannien seit dem Brexit als umsatzsteuerliches Drittland gelten. Neben umsatzsteuerlichen Folgen sind auch zollrechtliche Regelungen zu beachten.
Was wird unter Customs Clearance bzw. der Zollabfertigung verstanden?
Werden Waren zollrechtlich oder steuerrechtlich behandelt, spricht man von der Zollabfertigung bzw. im Englischen von „Customs Clearance“. Aufgrund des Brexits hat sich der Warenhandel zwischen Großbritannien und der EU stark verändert. Zollrechtliche Folgen machen den Handel mit Großbritannien sowohl komplexer als auch teurer. So sind bei der Einfuhr von Waren Abgaben und Steuer zu entrichten.
Wann ist eine Zollabfertigung erforderlich?
Waren, die von einem Unternehmen von der EU nach Großbritannien ausgeführt werden, müssen ausnahmslos durch den Zoll abgefertigt werden. Dabei müssen Unternehmen beachten, dass es für bestimmte Waren Beschränkungen gibt.
Wie funktioniert das Zollabfertigungsverfahren?
Ausfuhranmeldung
Die Waren müssen zunächst zur Ausfuhr angemeldet (ab 1000 € ist eine sog. Ausfuhranmeldung erforderlich, bis 999 € genügt eine Handelsrechnung) werden. In Deutschland kommt hier das IT-Verfahren ATLAS zum Einsatz. Der Zoll unterscheidet dabei zwischen
- endgültiger Ausfuhr,
- vorübergehenden Ausfuhr und
- Wiederausfuhr, welche durch verschiedene Codierungen angemeldet werden
Beim Ausfuhrverfahren werden weder Umsatzsteuer noch Verbrauchsteuern oder Zölle erhoben.
Einfuhranmeldung
In Großbritannien fallen dann Einfuhrabgaben, wie ggf. Zölle, und Steuern an. Der Brexit macht es nun zwingend: Bei der Einfuhr von Waren muss eine digitale Zollanmeldung erfolgen. Für den Warenhandel mit Großbritannien wird vom Zollanmelder und dessen Vertreter eine sog. (UK)-EORI-Nummer benötigt. Im Idealfall sollte diese Nummer bereits auf der Handelsrechnung angegeben sein.
Ausnahme: Für Nordirland gilt eine Sonderregelung. Nordirland wird zollrechtlich auch nach dem Brexit so behandelt, als wäre es Teil des EU-Zollgebiets.
Für eine Zollanmeldung benötigen Unternehmen neben einer Warenbeschreibung auch die sogenannte Zolltarifnummer. Durch die Zolltarifnummer lassen sich die Waren bestimmen. Daher wird sie manchmal auch als Warennummer oder Warencodenummer bezeichnet. Die Zolltarifnummer ist für die Einfuhr wesentlich, denn die britische Zollbehörde kann auf dieser Basis ermitteln, ob die Waren eingeführt werden dürfen. Im Englischen wird hier der Begriff „commodity codes“ verwendet. Zudem können ggf. anfallende Einfuhrabgaben berechnet werden. Bemessungsgrundlage für die Zollabgaben ist der sog. Zollwert.
Tipp: Unternehmen können auf der Basis der Zolltarifnummer mithilfe eines Rechners die anfallenden Einfuhrabgaben kalkulieren. Eine entsprechende Arbeitshilfe der britischen Zollbehörde ist hier abrufbar. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einfuhr von Waren können Unternehmen hier einsehen.
Gibt es Vereinfachungen bei der Zollabfertigung von Kleinsendungen?
Bei der Zollabfertigung von Kleinsendungen bis 135 Pfund werden Erleichterungen gewährt. Lieferungen bis zu diesem Wert werden, sind grundsätzlich zollfrei.
Wie lange dauert die Zollabfertigung?
Zur Dauer der Zollabfertigung gibt es leider keine pauschale Antwort. In der Regel dauert der Prozess nur einen Tag. Doch der Prozess kann sich auch verzögern.
Wen können Unternehmen mit der Zollabwicklung beauftragen?
Unternehmen haben verschiedene Optionen, sich bei der Zollabwicklung in Großbritannien vertreten zu lassen. Infrage kommen
- Spediteure
- Paketdienstleister
- Zollagenten oder Makler
Derjenige, der für die Zollanmeldung verantwortlich ist, wird auch als Importer of Record bezeichnet. Der Vertreter übernimmt dann die Rechte und Pflichten der Zollabfertigung. Ggf. sind auch Erklärungen zu Sicherheit und Gefahrenabwehr abzugeben.
Mehr Informationen zu Dienstleistern, die hier als indirekte Vertreter für Unternehmen aus der EU infrage kommen, finden Sie hier.
Allerdings müssen Unternehmen beachten, dass für die Beauftragung von Vertretern auch Kosten entstehen.
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Welche Bedeutung hat der Warenursprung beim Warenhandel mit Großbritannien?
Zwischen der EU und Großbritannien wurde ein Freihandelsabkommen geschlossen. Durch ein bilaterales Freihandelsabkommen können bestimmte Waren eingeführt werden, ohne dass Zollabgaben entrichtet werden müssen. Vereinfacht gesagt: Waren, die in der EU produziert wurden, können unter Einhaltung und Beachtung der Voraussetzungen zollfrei nach Großbritannien eingeführt werden. Umgekehrt können Waren, die in Großbritannien hergestellt wurden, ebenso zollfrei in die EU importiert werden. In diesem Zusammenhang stolpert man häufig über den Begriff „präferenziellen Ursprung“. Unternehmen müssen entsprechende Nachweise erbringen. Dies geschieht in der Regel durch sog. Lieferantenerklärungen, die beim Hersteller oder Händler jährlich einzuholen sind.
Wissenswertes zum Brexit
Was hat sich beim Import und Export mit Großbritannien geändert? Wie funktioniert es im Handel mit Großbritannien mit der Umsatzsteuer und dem Zoll? Lagerung in UK? Hier finden Sie Antworten und Tipps.