Die Schweiz bildet mitten in Europa eine Zoll- und Umsatzsteuer-Enklave. Da sie nicht der EU angehört, gelten hier für den Warenversand spezielle Regelungen, ähnlich wie bei Lieferungen aus den USA oder Fernost.
E-Commerce Händler speziell aus der Schweiz haben es daher beim Export und auch bei der Retourenabbildung nicht so leicht, wie bei einem Versand zwischen zwei EU-Ländern und müssen besondere Bestimmungen beachten.
Was muss beim Versand aus einem Drittland, hier Schweiz, in die EU beachtet werden?
Diese Warensendungen müssen entsprechend deklariert, beschriftet und mit gültigen Liefer- bzw. Zolldokumenten versehen werden. Hier ist die Versandart entscheidend. Es wird in Incoterm DAP (Delivered at Place) und DDP (Delivered Duty Paid) unterschieden. Bei einem DAP-Versand bezahlt der Versender lediglich die Transportkosten. Abgaben durch die Sendung, wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und Zollgebühren, zahlt der Empfänger der Sendung. Bei einer DDP Sendung werden auch diese Einfuhrabgaben durch den Verkäufer getragen und als „geliefert verzollt“ deklariert. Allerdings setzt eine DDP Lieferung eine Registrierung des Versenders im Bestimmungsland voraus, was aufgrund der damit einhergehenden Risiken und Aufwendungen, mitunter sehr komplex ist.
Versand von Kleinstsendungen
Bei dem Versand von Kleinwaren bis 2 kg brutto Gewicht, die die Größe eines Schuhkartons nicht übersteigen, kann der Briefkanal genutzt werden. Hier wird zur Verzollung ein Harmonized Label der Post genutzt. Kleinstsendungen mit einem Wert von über 400 CHF benötigen neben einer Handelsrechnung zusätzlich die Zolldeklaration CN23. Auch diese wird von der Swiss Post bereitgestellt und muss entsprechend korrekt ausgefüllt werden.
Versand von Sendungen als Paket
Was größer bzw. schwerer als eine Kleinstsendung ist, wird über den Paketkanal verschickt. Dieser Sendung muss zusätzlich ein Frachtbrief und eine Handelsrechnung in möglichst dreifacher Ausfertigung beigelegt sein. Die Höhe der Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern) hängt vom Transaktionswert ab. Die Kosten für eine Zollanmeldung variieren sehr stark, von 6 EUR bei der Post bis 50 EUR, je nach Transportdienstleister. Hier lohnt es sich, die Dienstleister genauer zu vergleichen. Als Händler sollten alle Kosten bis zur Haustür und auch weitere Kosten, wie die für eine Retoure der Ware anfallen, für den Kunden immer transparent abgebildet werden.
Warum eine korrekte Deklaration wichtig ist
Wer sich nicht ausführlich mit dem Thema Zoll auseinandersetzt und versäumt, die richtigen und vollständigen Zolldokumente zu liefern und Kunden entsprechend zu informieren, läuft Gefahr, dass Waren durch den Zoll blockiert oder die Warenannahme durch den Kunden verweigert wird. Manch ein Händler schreckt sogar ganz davor zurück und verzichtet lieber auf Marktanteile.
Das muss nicht sein, denn mit der Full-Service-Zolllösung ClearCustoms, speziell für den E-Commerce, wird eine Sendung aus oder in ein Drittland genauso einfach, wie ein inländischer Versand. Alle zusätzlich anfallenden Kosten werden dem Kunden bereits im Check-out Prozess im Online-Shop angezeigt und dadurch böse Überraschungen vermieden.
E-Commerce Händler können ihre Waren mit ClearCustoms ohne eine Registrierung im Bestimmungsland sowie ohne Zollformalitäten und Risiken grenzüberschreitend vertreiben. Von der Klassifizierung der Waren, über Zahlungsmöglichkeiten bis zur zoll- und steuerrechtlichen Anmeldung – alles ist in einer „Sorglos-Lösung“ integriert.
ClearCustoms® – Grenzfreier Handel
Nahtloser Versand in die Schweiz
Unsere ClearCustoms® Lösung ermöglicht Marktplatzhändlern einen grenzfreien Versand in Europas lukrativste Märkte: Schweiz, Großbritannien und Norwegen.