Umsatzsteuer | 9. August 2021

Leas VAT Rules Update für August

In unserem Update für August habe ich erneut drei kuriose Anwendungsfälle für die unterschiedlichen Steuersätze innerhalb der EU zusammengefasst. Eines darf ich dabei vorwegnehmen: Weihnachten kann kommen. von

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Als Online-Händler, der unterschiedlichste Waren in die EU versendet, ist es mitunter nur sehr schwer möglich den korrekten Umsatzsteuersatz anzuwenden. Alle EU-27 nutzen andere Steuersätze und Berechnungsgrundlagen und hinzu kommen sehr viele und teilweise nicht nachvollziehbare Sonderregelungen. In meinem Update für den Monat August habe ich drei der kuriosesten Fälle zusammengefasst, die mir während meiner Arbeit als VAT Consultant in den letzten Wochen begegnet sind.

Müll und Wertstoffe in Belgien

Belgien setzt auf Recycling: Abfälle und Schrott werden generell mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % besteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Abfall aus Zink, Eisen, Stahl oder z.B. Kunststoff besteht – Nachhaltigkeit ist das A und O, was für andere Länder als sehr guten Vorbild dienen sollte.

Pürierte Lebensmittel in Bulgarien

Mit seinem Beitritt in 2007 ist Bulgarien noch ein sehr junges Mitglied der Europäischen Union. Allerdings soll das kein Hindernis sein, bei der Umsetzung einer etwas kuriosen Umsatzsteuerregelung.

Bulgarien ist ein EU-Land, das im Vergleich zu anderen EU-Ländern nur wenige Ermäßigungen in der Welt der Umsatzsteuer bietet. Vor allem Gemüse-, Obst-, Fleisch- oder Fischpürees für Säuglinge und Kleinkinder kommen in den Genuss des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 9 %. Es ist jedoch zu beachten, dass nur Pürees, die eine Verkaufseinheit von 250 g nicht überschreiten, mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert werden.

Lebkuchen in Großbritannien und Nordirland

Man mag es kaum glauben, aber in weniger als 5 Monaten ist bereits wieder Weihnachten! Wenn Sie in Großbritannien oder Nordirland leben, sollten Sie besser ganz genau darauf achten, welche Lebkuchen Sie kaufen. Wenn die Lebkuchenfigur Ihrer Wahl in Schokolade gekleidet ist, zahlen Sie satte 20 % Mehrwertsteuer. Haben die Lebkuchen jedoch nur Schokoladensplitter als Augen, so gilt für sie ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 0 %. Ist das nicht verrückt?

VATRules berücksichtigt alle Sonderfälle und Ausnahmen

Egal ob nun mit Schokosplittern als Augen oder nicht – VATRules kennt immer den korrekten Steuersatz und wendet ihn direkt im Shopsystem des Händlers an. Die Datenbank verfügt 1 Millionen Steuercodes und beinhaltet über 300.000 Ausnahmen. Artikelspezifisch, immer aktuell und für alle EU-27 plus UK – damit kann Weihnachten kommen!

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Autor

portrait lea luisa blase
Lea-Luisa Weichselbaum
Teamlead VATRules
Lea-Luisa Blase absolvierte ihr Masterstudium in Unternehmens- und Steuerrecht erfolgreich an der Universität Potsdam. Im Anschluss war sie als Steuerassistentin bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschäftigt. Als Editorial Projekt Manager baute sie dann ihre Tätigkeit bei einem Online-Seminaranbieter speziell für Steuerthemen weiter aus und ist aktuell bei eClear als VAT Consultant in der internen Steuerabteilung tätig. Zudem bereitet sie den Content für die eClear VATRules, die mehr als 1,2 Millionen Steuercodes inkl. aller Ausnahmen, Ermäßigungen und Befreiungen enthalten, auf.
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