In DREI! Monaten treten EU-weit wesentliche gesetzliche Änderungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Konsumenten und Lieferketten haben werden. Durch die Änderungen soll der Betrug von ausländischen Versandhändlern eingedämmt werden und die steuerliche Bevorzugung gegenüber in der EU ansässigen Händlern ein Ende finden.
1. Die Zollfreigrenze von 22 EUR wird abgeschafft
2. Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sind vom Konsumenten, gewissermaßen ab dem 1 Cent, zu bezahlen
3. Importzölle fallen zusätzlich ab einem Warenwert von 150 EUR an
4. Wegfall der mündlichen Zollanmeldung – es besteht eine schriftliche Anmeldepflicht
Aufgrund mangelnder Vorbereitung und Transparenz seitens vieler Händler können massive Kostennachteile für Konsumenten im Bestimmungsland entstehen. Diese haben dann mit erhöhten Abfertigungskosten aller Transporteure und Verzögerungen bei den Lieferzeiten zu rechnen.
Sehr kurios, dass in der Presse sehr wenig über die anstehenden Änderungen berichtet bzw. dem Thema kaum Aufmerksamkeit geschenkt wird. Immerhin werden Schätzungen zufolge jährlich allein in Deutschland ca. 100 Mio. Sendungen unter 22 EUR Warenwert importiert.
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