Umsatzsteuer | 17. November 2021

Die Top Verkaufsartikel am Black Friday und die Umsatzsteuer

Wir stellen weltweite Artikel-Trends zum Black Friday vor und geben Hinweise für Online-Händler zur korrekten Umsatzsteuerberechnung in anderen EU-Ländern. von

Image Black Friday Top Artikel
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Die Umsätze am Black Friday sowie am gesamten Cyber-Weekend sind immer weiter angestiegen. Auch in diesem Jahr werden wieder neue Verkaufs-Rekorde erwartet. Doch welche Artikel werden am Black Friday eigentlich am häufigsten online gekauft? Wir schauen auf die Renner und geben Hinweise, was es hierbei umsatzsteuertechnisch zu beachten gilt.

Die Top-Verkaufsartikel am Black Friday

Statista wertete den Black Friday 2018 und 2019 nach den meistverkauften Warengruppen in Deutschland aus. Weit an der Spitze steht hier Elektronik mit fast 35 %. So werden laut Shopify an einem Black Friday so viel Technikartikel wie sonst in einem gesamten Monat verkauft. Damenmode liegt mit 15,7 % auf Platz 2, dicht gefolgt von Gaming-Artikeln mit 13,7 %.

httpsde.statista.cominfografik20107meistgekaufte produkte am black friday in deutschland
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Deutschland liegt damit im weltweiten Trend. Auch in Ländern wie Spanien, UK, Frankreich oder den USA waren die Top-Verkaufsartikel aus dem Bereich Technik und Damenmode. Starken Zuwachs im Jahr 2020 erzielten die Warengruppen Sport und Outdoor, Haus und Garten sowie Gesundheit und Schönheit. Einer der größten Verlierer ist die Touristik- und Eventbranche. Hier hat die Pandemie ganz deutliche Spuren hinterlassen, da die Menschen nun mehr Zeit Zuhause verbringen (müssen).

Die Online-Verkaufstrends ähneln sich weltweit und doch gibt es für viele Onlinehändler noch Hürden bei der Ausweitung ihres Geschäftes.

Mittels E-Commerce neue Märkte erreichen

Entgegengesetzt zum stationären Handel ermöglicht E-Commerce Zugriff auf einen weltweiten Markt. Kleine Manufakturen in abgelegenen Provinzen können ihre Produkte über einen Webshop oder Plattformen genauso global verkaufen wie bereits etablierte Weltmarktführer. Doch häufig schrecken kleine und mittelständische Unternehmen vor ausländischen Märkten zurück, da sie diese nur wenig kennen. Neben den lokalen Vertriebs- und Logistikgegebenheiten sowie der Mitbewerber-Situation sind es vorwiegend die Umsatzsteuerregelungen des jeweiligen Landes, die oft zu komplex scheint. Jedoch steigen die Umsätze über den Online-Vertriebsweg stetig und das nicht nur am Black Friday. Das Potenzial weiterer Märkte sollte daher genutzt und die Umsatzsteuer zu keiner Hürde werden.

Die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer

Unabhängig davon, ob man als Händler Technik oder Mode oder ganz andere Produkte in Deutschland und der Welt vertreibt: im Shopsystem sollten immer die korrekten Umsatzsteuersätze hinterlegt sein. Besonders an Verkaufs-Hochtagen, wie dem Black Friday, ist das wichtig. Ungenauigkeiten können sich negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken. Wird die Umsatzsteuer falsch ausgewiesen und zu viel vom Kunden eingezogen, kann dies zu einem schlechten Einkaufserlebnis führen. Im umgedrehten Fall muss der Händler einen zu wenig berechneten Satz aus seinem Gewinn bezahlen. Beide Fälle sind nicht optimal und können vermieden werden, denn oft sind es nur Kleinigkeiten, wie eine Schuhgröße, die zu großen Unterschieden führen können.

Ein Beispiel: Ein französischer Händler verkauft Kinderschuhe der Größe 34 in verschiedene Länder der EU. Möchte ein Kunde aus Deutschland diese Schuhe kaufen, muss im Shop der Umsatzsteuersatz von 19 % ausgewiesen werden, da diese in Deutschland mit dem Regelsteuersatz besteuert werden. In Irland hingegen wird dieser Schuh nicht besteuert, da es sich um einen Kinderschuh handelt. Der Regelsteuersatz von 23 % wird auf 0 % reduziert, was eine enorme Differenz darstellt.

Besonders an Verkaufs-Hochtagen wie dem Black Friday muss darauf geachtet und die Einstellungen im eigenen Shop sowie in weiteren Marktplätzen immer überprüft werden. Denn wie das Beispiel zeigt, ist das Umsatzsteuer-System allein in Europa sehr komplex. Jedes Land der EU-27 verfügt über unterschiedliche Standard- und Reduziert-Steuersätze plus zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, die sich täglich ändern können. Besonders ärgerlich: selbst die offizielle EU VAT Rates Database ist fehlerhaft und unvollständig. eClear deckte das bereits im Juni in einem Beitrag auf.

VATRules – die Umsatzsteuersatz-Datenbank

eClear bietet mit den VATRules eine permanent aktualisierte Datenbank mit über 1,2 Mio. Umsatzsteuersätzen aller EU-27 plus Nordirland sowie 300 Tsd. Ausnahmen und Sonderregelungen, die den Produktgruppen eindeutig zugeordnet werden. Ist der Warenverkauf steuerpflichtig oder steuerfrei? Welcher Steuersatz ist anzuwenden? – Regulär, reduziert oder super-reduziert? Welche Ausnahmen greifen? VATRules bringt diese steuerlichen Inhalte im ERP oder Shopsystem automatisiert zur Anwendung. Artikelspezifisch und immer aktuell.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Steuerrechtskonforme Anwendung der jeweils geltenden Umsatzsteuersätze für EU-27 sowie Großbritannien
  • Wettbewerbsvorteile durch länderspezifische Preiskalkulationen unter Berücksichtigung aktuell geltender, lokaler Umsatzsteuerregelungen
  • Prozessoptimierung und Zeitersparnis durch Automatisierung bei einmaligem Eingruppierungsprozess (schnelles Go-to-Market)
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit durch korrekte Anwendung der lokalen Umsatzsteuersätze

Durch die integrierte Display-Funktion werden die korrekt berechneten Brutto-Produktpreise in Echtzeit direkt im Check-out für den Kunden angezeigt. Es garantiert die korrekte Anwendung, Berechnung und Darstellung der länderspezifischen Bruttopreise im Onlineshop.

VATRules

Fakten und Funktionen

Die gesamte Produktpalette des Händlers wird in die aktuell gültige Umsatzsteuerlogik eines jeden EU-Mitgliedstaats plus Nordirland präzise eingereiht. Zertifiziert, systemintegriert und permanent aktualisiert.

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