Hans-Joachim Narzynski, Referatsleiter im Bundesfinanzministerium, bestätigte auf der IDst-Konferenz „Digital Transformation in VAT“, dass der formelle Antrag um eine Ausnahmeregelung zur Einführung der obligatorischen E-Invoice für Lieferungen im B2B Umfeld bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde.
Zudem wurde bestätigt, dass der gestellte Antrag mit den vorgeschlagenen Anforderungen des Richtlinienentwurfs „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter – ViDA“ übereinstimmt und dass das Mandat für elektronische Rechnungen somit auf der europäischen Norm für elektronische Rechnungen (EN-16931) fußt.
Wann und wie ein E-Invoicing Mandat eingeführt wird, steht noch nicht fest, da sich die Bundesregierung hier noch uneinig sei.
Es ist trotzdem davon auszugehen, dass das E-Invoicing nun der Umsetzung einen Schritt näherkommt und mit den neuen europaweit digitalen Meldeanforderungen synchronisiert wird. Durch ein bundesweit elektronisches Meldesystem für Rechnungen könnte die Betrugsanfälligkeit des deutschen Umsatzsteuersystems deutlich verringert und die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Unternehmen modernisiert und gleichzeitig entbürokratisiert werden.