Die Richtlinie 2020/284 des Hoge Raad der Nederlanden (oberstes Gericht des Königreichs Niederlande) vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG umreißt die grundlegenden Anforderungen an die Umsatzsteuerabrechnung für Steuerpflichtige. So wird den Dienstleistern vorgeschrieben, die 25 grenzüberschreitenden Zahlungen pro Zahlungsempfänger innerhalb der EU vierteljährlich mithilfe eines elektronischen Standardformulars zu kontrollieren.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Umsatzsteuerbetrug künftig einzudämmen. So sollen die Aufzeichnungen die folgenden Informationen enthalten:
- den BIC oder eine andere Unternehmens-Identifikationsnummer, die den Zahlungsdienstleister identifiziert;
- den Namen des Zahlungsempfängers oder den Firmennamen, wie er in den Aufzeichnungen des Zahlungsdienstleisters erscheint;
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine andere nationale Steuernummer des Zahlungsempfängers, sofern vorhanden;
- die IBAN oder in Ermangelung einer IBAN eine andere Kennung, die den Standort des Zahlungsempfängers identifiziert und angibt;
- die Anschrift des Zahlungsempfängers in den Aufzeichnungen des Zahlungsdienstleisters, sofern sie verfügbar ist;
- die tatsächlichen und spezifischen Einzelheiten jeder grenzüberschreitenden Zahlung;
- die Einzelheiten von Zahlungserstattungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Zahlungsempfängern.
EU verliert jedes 93 Milliarden Euro an Steuereinnahmen
Nach jüngsten Schätzungen erleidet die Europäische Union jährlich einen Verlust von 93 Milliarden Euro an Steuereinnahmen, da die Steuerbehörden nicht in der Lage waren, fällige Umsatzsteuern von den Steuerzahlern einzutreiben. Eine der Ursachen für diese Umsatzsteuerlücke sei der Umsatzsteuerbetrug im elektronischen Onlinehandel.
Für die Steuerbehörden wird es immer schwieriger, Transaktionen aus dem E-Commerce zu überwachen und angemessen zu besteuern. Sie müssen zunehmend die Umsatzsteuer von Händlern mit Sitz im Ausland einziehen, was zu einem guten Teil eine unmittelbare Folge der makroökonomischen Auswirkungen von Globalisierung und Digitalisierung ist. Denn diese Veränderungen haben das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle, wie der Plattform-, Gig- und Sharing Economy befördert, deren Handels- und Geschäftsbeziehungen vor Landesgrenzen nicht haltmachen. Im Gegenteil, die Realisierung von Skaleneffekten bedingt das geografische Wachstum. Ein anderer Grund für die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Außenstände s der Wechsel bei der Umsatzsteuerveranlagung von der ursprungsbezogenen Besteuerung, also im Land des Verkäufers, hin zur zielbezogenen Besteuerung, das heißt, die Umsatzsteuer fällt im Land des Verbrauchs an.