In einem Volksentscheid stimmten die Schweizer am 25. September 2022 für die Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer sowie für ein einheitliches Renteneintrittsalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Diese Maßnahmen sollen helfen, die in finanzielle Schieflage geratene Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wieder zu stabilisieren.
Die Änderungen der Schweizer Mehrwertsteuersätze
Die Mehrwertsteuersätze wurden 2021 zuletzt angepasst. Die Tabelle zeigt Ihnen die aktuellen, sowie die zukünftigen Steuersätze an.
Seit 1.1.2021 | Ab 1.1.2024 | |
Normalsatz
für Dienstleistungen, Autos, Uhren/Schmuck, Alkohol & Tabakwaren |
7,7 % | 8,1 % |
Reduzierter Satz
für Nahrungsmittel, Medikamente sowie Zeitungen & Bücher |
2,5 % | 2,6 % |
Sondersatz
für Hotelübernachtungen |
3,7 % | 3,8 % |
Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Bildung & Gesundheit | 0 % | 0 % |
Das Schweizer Mehrwertsteuersystem
Das derzeitige Mehrwertsteuersystem der Schweiz wurde 1995 eingeführt. Die Verwaltung erfolgt unter der Leitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Vorschriften für die MwSt.-Registrierung, die MwSt.-Abrechnung, die Compliance und andere Berichtspflichten für nicht schweizerische Händler werden von dieser Stelle erstellt.
Die Schweiz hat ihre eigenen Mehrwertsteuersätze festgelegt, da sie nicht Teil der Europäischen Union ist und somit keine EU-Richtlinien befolgen muss.
Die Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer ist eine Steuer, die der eidgenössische Bund auf Kapitaleinkünfte erhebt, um vorrangig die Steuerhinterziehung zu reduzieren. Dazu gehören Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Lotterien und aus Versicherungen.
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