Deutschland steht vor einer tiefgreifenden Reform seines Steuersystems. Das Wachstumschancengesetz, ein umfassender Gesetzentwurf für Investitionen und Innovationen, befindet sich derzeit im Bundestag zur Prüfung. Nach der Zustimmung der Bundesregierung im letzten Monat wird erwartet, dass das Gesetz bis Mitte Dezember 2023 seinen parlamentarischen Weg abschließt. Die neuen Regelungen sollen ab 2024 in Kraft treten, sofern nichts anderes festgelegt ist.
Ein neues Zeitalter des E-Invoicing
Eine der auffälligsten Änderungen ist die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland. Ab 2025 wird diese freiwillig sein, aber ab 2026 zur Pflicht. Dies markiert einen signifikanten Wandel in der Art und Weise, wie Unternehmen Transaktionen abwickeln. Die Umstellung auf E-Rechnungen soll nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Transparenz in der Buchführung erhöhen.
Umweltverantwortung durch Kohlenstoffzertifikate
Im Sinne der ökologischen Verantwortung schlägt der Gesetzentwurf die Einführung einer Inlands-Umkehrbelastung für den Handel mit Kohlenstoffzertifikaten vor. Dies könnte die Dynamik dieses aufstrebenden Marktes erheblich verändern. Die Maßnahme zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und Unternehmen zu nachhaltigerem Handeln zu bewegen.
Entlastung für den Mittelstand
Das Gesetz plant auch, die Schwelle für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung von €600.000 auf €800.000 pro Jahr anzuheben. Darüber hinaus müssen kleine Steuerzahler keine Vorauszahlungen mehr leisten, wenn ihre jährliche Umsatzsteuerlast €2.000 nicht übersteigt, gegenüber der bisherigen Grenze von €1.000. Diese Änderungen sollen insbesondere den Mittelstand entlasten und die Liquidität der Unternehmen verbessern.
Unterstützung für gemeinnützige Organisationen
Als Zeichen für den sozialen Sektor sieht das Gesetz die Anwendung eines reduzierten Umsatzsteuersatzes für Dienstleistungen vor, die an gemeinnützige und wohltätige Organisationen erbracht werden. Dies könnte den finanziellen Druck auf diese wichtigen Institutionen mindern und ihre Arbeit in sozialen und gemeinnützigen Projekten fördern.
Neue Mehrwertsteuerregeln im Handelsabkommen EU-GB
Die Europäische Union steht vor wichtigen Entscheidungen über ihre Verwaltungszusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der Mehrwertsteuer (MwSt) und der Beitreibung von Steuern und Abgaben. Es wurde ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorgelegt, in dem der Standpunkt der EU im Fachausschuss für Handel über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Zöllen dargelegt wird. Dieser Ausschuss wurde im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingerichtet.
Der Vorschlag zielt auf die Umsetzung von Protokollen ab, die die Verwaltungszusammenarbeit und die Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer verbessern sollen. Außerdem soll die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben erleichtert werden. Der Ausschuss wird sich mit verschiedenen Fragen befassen, die unter das Mehrwertsteuerprotokoll fallen, und voraussichtlich Beschlüsse oder Empfehlungen annehmen, die alle Aspekte des Protokolls umsetzen.
Zu den vorgeschlagenen Beschlüssen gehören die Einführung elektronischer Formulare, Regeln für Steuererhebungsanträge und die Erstellung eines Service Level Agreements. In dem Vorschlag werden auch die vom Vereinigten Königreich erwarteten finanziellen Beiträge dargelegt.
Der Rat der Europäischen Union hat die Aufgabe, den Standpunkt der EU zu diesen Fragen festzulegen. Wichtig ist, dass der Vorschlag den Inhalt des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht ändert und keine Folgenabschätzung erforderlich macht. Die verfahrenstechnische Rechtsgrundlage für den Vorschlag ist Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU.
Der Schritt kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich versuchen, ihre Verwaltungsverfahren zu straffen und gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, während sie sich gleichzeitig durch die komplexe Post-Brexit-Landschaft bewegen.
HMRC überarbeitet Regeln für MwSt.-Agenten
Die britische Steuerbehörde HM Revenue and Customs (HMRC) wird die Art und Weise ändern, wie Vermittler für Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer (VAT) autorisiert werden, berichtet icaew.com. Ab Oktober 2023 wird die Funktion, die es ermöglicht, die Mehrwertsteuer-Autorisierungen von Agenten in das Agenten-Service-Konto zu kopieren, entfernt werden. Das bedeutet, dass Vermittler einen neuen Autorisierungsdienst nutzen müssen, der im Konto für Vermittlerdienste (ASA) verfügbar ist und bei dem ein Link zur Annahme an den Kunden gesendet wird.
Ein digitaler Wandel
Die Änderung bedeutet einen Schritt hin zu einem digitaleren Ansatz, da Genehmigungen in Papierform keinen Zugang mehr zu digitalen Dienstleistungen ermöglichen. Den Vertretern wird empfohlen, dafür zu sorgen, dass ihre bestehenden MwSt.-Ermächtigungen so bald wie möglich in ihr ASA kopiert werden. Bei Unternehmen mit mehreren Online-Diensten für Vertreterkonten muss der Prozess für jedes Konto abgeschlossen werden.
Was das für Agenten und Kunden bedeutet
Wenn Kunden nicht in der Lage sind, die Autorisierung digital auszufüllen, können sie sich an das HMRC-Team für zusätzliche Unterstützung wenden. Der Bevollmächtigte muss den Link erstellen, damit HMRC den Vorgang im Namen des Kunden abschließen kann. Diese Änderung ist Teil der umfassenderen Bemühungen der HMRC, Steuerdienstleistungen zu rationalisieren, und ist die jüngste in einer Reihe von Aktualisierungen, die darauf abzielen, das Steuersystem des Vereinigten Königreichs zu modernisieren.
Es wird erwartet, dass sich die neuen Regeln auf die Art und Weise auswirken werden, wie Vertreter mit Mehrwertsteuerdienstleistungen interagieren, und dass sie einen stärker digital ausgerichteten Ansatz fördern werden. Bestehende Mehrwertsteuergenehmigungen bleiben zwar unberührt, aber die Änderung wird wahrscheinlich Anpassungen in der Art und Weise erforderlich machen, wie Agenten neue Mehrwertsteuerkunden verwalten.
UK aktualisiert NI-Zollvorschriften
Das Vereinigte Königreich hat seine Zollvorschriften für Waren, die zwischen Großbritannien und Nordirland befördert werden, aktualisiert und eine breitere Definition von Waren eingeführt, die als „gefährdet“ gelten, in die EU zu gelangen. Die Änderungen sind Teil der Customs (Northern Ireland) (EU Exit) (Amendment) Regulations, SI 2023/958, und beruhen auf dem Beschluss Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses für das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich. Diese neuen Vorschriften zielen auf die Umsetzung des Windsor-Rahmenabkommens ab.
Eine neue Regelung für die Verbringung von Einzelhandelswaren
Unabhängig davon wurde die Windsor-Rahmenregelung (Retail Movement Scheme: Public Health, Marketing and Organic Product Standards and Miscellaneous Provisions) Regulations, SI 2023/959, ein neues „Northern Ireland Retail Movement Scheme“ für landwirtschaftliche Lebensmittel eingeführt. Das bedeutet, dass solche Waren nun von Großbritannien nach Nordirland verbracht werden können, und zwar unter Einhaltung der britischen Normen für die öffentliche Gesundheit, wodurch die Notwendigkeit physischer Inspektionen gemäß den EU-Vorschriften entfällt.
EU zielt mit DMA-Regeln auf Big Tech
In einem bahnbrechenden Schritt hat die Europäische Kommission sechs große Technologieunternehmen – Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft – als „Gatekeeper“ im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) eingestuft. Mit dieser Einstufung werden diesen Unternehmen eine Reihe neuer Verpflichtungen auferlegt, die darauf abzielen, den fairen Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher auf dem digitalen Markt zu fördern.
Eine neue regulatorische Umgebung
Das DMA, das im November 2022 in Kraft trat und seit Mai 2023 angewendet wird, soll verhindern, dass diese Gatekeeper Unternehmen und Verbrauchern unfaire Bedingungen auferlegen. Die Benennung erfolgt nach einem 45-tägigen Prüfverfahren und ist das erste Mal, dass die Kommission im Rahmen des DMA solche Maßnahmen ergreift. Die Unternehmen haben nun sechs Monate Zeit, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen des DMA für jeden ihrer ausgewiesenen Kernplattformdienste vollständig erfüllt werden.
Ermittlungen und Ausnahmeregelungen
Zusätzlich zu den Benennungen hat die Kommission vier Marktuntersuchungen eingeleitet, um die Eingaben von Microsoft und Apple zu prüfen, die argumentieren, dass einige ihrer zentralen Plattformdienste wie Bing, Edge und iMessage nicht als Gateways zu betrachten sind. In einer separaten Untersuchung wird auch geprüft, ob Apples iPadOS als Gatekeeper bezeichnet werden sollte. Interessanterweise wurden Gmail, Outlook.com und Samsung Internet Browser nicht als Gatekeeper eingestuft, da Alphabet, Microsoft und Samsung ausreichend begründete Argumente gegen eine solche Einstufung vorbrachten.
Sanktionen und künftige Auswirkungen
Unternehmen, die den Verpflichtungen der DMA nicht nachkommen, können mit Geldbußen von bis zu 10 % ihres weltweiten Gesamtumsatzes belegt werden, die sich bei wiederholten Verstößen auf 20 % erhöhen können. Bei systematischen Verstößen ist die Kommission befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu verhängen, z. B. einen Gatekeeper zu zwingen, Teile seines Geschäfts zu verkaufen oder ihm Akquisitionen im Zusammenhang mit Verstößen zu untersagen.
Die DMA stellt eine bedeutende Veränderung in der Regulierungslandschaft für digitale Märkte in Europa dar. Sie soll sicherstellen, dass die digitalen Märkte offen und anfechtbar bleiben, insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Macht einiger weniger großer Technologieunternehmen. Mit diesen Benennungen sendet die Europäische Kommission eine deutliche Botschaft: Die Ära der unkontrollierten Macht im digitalen Bereich könnte zu Ende gehen.
eBay-CEO stellt technologiegetriebene Strategie vor
Um aufstrebende Konkurrenten wie TikTok und Shein auszustechen, hat eBay-CEO Jamie Iannone eine zukunftsweisende Strategie vorgestellt, die stark auf künstliche Intelligenz (KI) und Live-Commerce setzt, berichtet businessinsider.com. Trotz eines Umsatzwachstums von 5 % gegenüber dem Vorjahr auf 2,5 Milliarden US-Dollar verzeichnete eBay im zweiten Quartal einen Rückgang des Bruttowarenwerts um 2 %, was zu einer Neubewertung des Geschäftsplans führte.
Iannone, der im April 2020 das Ruder übernommen hat, konzentriert sich auf „begeisterte“ Käufer, die mindestens sechs Einkäufe tätigen und mindestens 800 US-Dollar pro Jahr bei eBay ausgeben. Diese Enthusiasten, so sagt er, sind für unglaubliche 70 % der Verkäufe auf der Website verantwortlich und geben im Durchschnitt mehr als 3.000 Dollar pro Jahr aus.
Die neue Strategie des Unternehmens zielt darauf ab, auf dieser Grundlage aufzubauen und sowohl Käufern als auch Verkäufern relevantere Erfahrungen zu bieten. Dazu gehört der Einsatz von KI zur Erstellung von „magischen Angeboten“, die automatisch Produktbeschreibungen auf der Grundlage verschiedener Eingaben des Verkäufers erstellen. Die nächste Generation dieser Technologie wird eine Bilderkennung beinhalten, die es Verkäufern ermöglicht, Angebote allein auf der Grundlage eines Fotos zu erstellen.
Live-Commerce, ein Shopping-Trend, der sich in China durchgesetzt hat, in den USA aber noch auf sich warten lässt, ist ein weiterer Weg, den eBay beschreitet. Die ersten Pilotversuche waren vielversprechend: Mehr als 100 Verkäufer nahmen daran teil und erzielten einen Gesamtumsatz von über 1 Million Dollar.
Während eBay seit Langem mit Giganten wie Amazon und Walmart konkurriert, sieht sich das Unternehmen nun mit einer Reihe neuer Konkurrenten konfrontiert, die Wert auf niedrige Preise legen und auf dem US-Markt bereits stark Fuß gefasst haben. Iannone zeigt sich jedoch unbeeindruckt und erklärt, dass die Größe von eBay der größte Vorteil gegenüber diesen neuen Bedrohungen sein wird.
Der CEO hob außerdem hervor, dass eBay sich auf den Aufbau von Vertrauen konzentriert, insbesondere durch seine Authentifizierungsprogramme. Er ist überzeugt, dass diese Initiativen nicht nur bestehende Kunden binden, sondern auch neue Kunden anziehen werden, obwohl die Zahl der aktiven Käufer auf der Plattform im Vergleich zum Vorjahr um 3 % auf 131 Millionen gesunken ist.
Mit Blick auf die Zukunft ist Iannone zuversichtlich, dass die strategische Entwicklung des Unternehmens, die durch technologische Innovationen unterstützt wird, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einem zunehmend überfüllten Markt sichern wird.
Deutschlands Einzelhandel in der Digitalfalle
Deutschlands Einzelhandel steht vor einer paradoxen Herausforderung, wie eine Studie von IFH Köln und der Großhandelsplattform Faire zeigt. Obwohl mehr als 60 Prozent der unabhängigen Einzelhändler keinen Bedarf für digitale Lösungen sehen oder sich von der Komplexität der Digitalisierung überfordert fühlen, gibt es eine spürbare Bereitschaft zur Veränderung. Tatsächlich sind 64 Prozent der befragten Einzelhändler offen für digitale Beschaffungsmöglichkeiten. Das Problem liegt jedoch in der Umsetzung: 22 Prozent der Händler fühlen sich mit dem digitalen Angebot überfordert, und ebenso viele haben nicht das nötige Fachwissen, um sich mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen.
Die Branche ist traditionell auf persönlichen Kundenkontakt und das physische Einkaufserlebnis ausgerichtet. Diese Stärken scheinen in direktem Widerspruch zur Digitalisierung zu stehen, die von vielen als unpersönlich und komplex wahrgenommen wird. In Diskussionsrunden zum Thema wurde deutlich, dass der Begriff “Digitalisierung” für viele Einzelhändler abschreckend wirkt. Er suggeriert eine radikale Transformation des Geschäftsmodells, statt als eine Reihe kleinerer, praktikabler Verbesserungen im Arbeitsalltag verstanden zu werden.
Eine weitere Hürde könnte in der Arbeitsweise der Digitalwirtschaft selbst liegen. Die Verwendung von Buzzwords und komplexen Fachbegriffen schafft eine Barriere, die viele traditionelle Einzelhändler abschreckt. Dabei sollte das Thema menschlicher gemacht werden, um zu zeigen, wie Händler administrative Aufgaben einfacher und schneller erledigen können.
Die Studie legt nahe, dass die Skepsis vor dem Neuen und Unbekannten in der Branche weit verbreitet ist. Viele Händler sehen die Umstellung auf digitale Prozesse als teuer, kompliziert und unsicher an. Gleichzeitig wird das Potenzial digitaler Lösungen zur Verbesserung der Geschäfte stark unterschätzt. Es ist daher dringend erforderlich, die Vorteile der Digitalisierung sichtbarer zu machen und Händler zu ermutigen, neue Prozesse im kleinen Rahmen zu testen. Nur so kann der deutsche Einzelhandel aus seiner Digitalisierungsstarre herauskommen und die Chancen der modernen Technologie voll ausschöpfen.
Niederlande dehnen Mehrwertsteuerregelung auf die EU aus
Um die wirtschaftliche Integration innerhalb der Europäischen Union zu fördern, werden die Niederlande ihre Mehrwertsteuerregelung für Kleinunternehmen (KOR) bis 2025 auf ausländische EU-Unternehmen ausweiten. Derzeit können niederländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 20 000 EUR von der Mehrwertsteuer befreit werden. Ab Januar 2025 werden auch EU-Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 100.000 EUR in den Genuss dieser besonderen Mehrwertsteuerregelung kommen.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen
Die Ausweitung der KOR-Regelung auf EU-Unternehmen ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der gesamten EU. Sie ermöglicht es Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, die gleichen Mehrwertsteuerbefreiungen in Anspruch zu nehmen wie niederländische Unternehmen, sofern sie die Umsatzkriterien erfüllen.
Ausnahmen und Beschränkungen
Es ist wichtig zu wissen, dass die Regelung ihre Grenzen hat. Bestimmte Umsätze sind ausgeschlossen, z. B. die Lieferung neuer Transportmittel in einen anderen Mitgliedstaat, unbewegliches Vermögen und einige verwandte Schutzrechte.
Auswirkungen auf die EU-Wirtschaftspolitik
Diese Änderung der Politik könnte einen Präzedenzfall schaffen, dem andere EU-Länder folgen könnten, was zu einer einheitlicheren und gerechteren Wirtschaftslandschaft in der gesamten Union führen könnte. Sie wirft auch die Frage auf, wie sich solche Regelungen auf den Handel innerhalb der EU auswirken und ob sie als Modell für eine breitere Steuerpolitik innerhalb der EU dienen könnten.
Portugal verlängert die Null-Mehrwertsteuer auf Lebensmittel
Portugal hat beschlossen, den Null-Mehrwertsteuersatz für eine Reihe von Grundnahrungsmitteln bis Ende 2023 zu verlängern, was die Regierung 140 Mio. EUR (149,8 Mio. USD) kostet, berichtet just-food.com. Die ursprünglich im April für sechs Monate eingeführte Steuerbefreiung gilt für 46 Lebensmittel des täglichen Bedarfs, darunter Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milchprodukte und Brot. Nach Angaben der Regierung führte die erste Phase zu einem Rückgang der Verbraucherpreise um fast 10 % zwischen April und August. Mariana Vieira da Silva, Ministerin des Staatspräsidiums, kündigte die Verlängerung an und verwies auf den Erfolg der Mehrwertsteuermaßnahme bei der Senkung der Lebensmittelpreise und der Eindämmung der Inflation.
Eine erfolgreiche Anti-Inflationsmaßnahme
Die Mehrwertsteuerbefreiung wurde als Erfolg gewertet, da sie zu einem deutlichen Rückgang der Lebensmittelpreise und einer Verringerung der Inflation von 15,4 % auf 7,3 % im August beigetragen hat. Trotz dieser Verbesserung liegt die Preissteigerungsrate nach wie vor über den mittelfristigen Zielen der Regierung, was die Verlängerung veranlasst hat.
Mehrwertsteuerbetrug in Millionenhöhe in Dänemark
In einem bahnbrechenden Fall wurden in Dänemark sieben Personen, die als T1 bis T7 bezeichnet wurden, wegen schwerer Verstöße gegen das Mehrwertsteuergesetz, das Quellensteuergesetz und das Inkassogesetz verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagten an 14 Hauptunternehmen beteiligt waren, die fiktive Rechnungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen verschiedener von ihnen kontrollierter Zeitarbeitsfirmen ausstellten. Durch die betrügerischen Aktivitäten wurden insgesamt 20.001.561 DKK (ca. 2.686.000 €) an Mehrwertsteuer, 3.563.705 DKK (ca. 478.000 €) an A-Steuer und 715.840 DKK (ca. 96.000 €) an AM-Beiträgen hinterzogen.
Ein Netz der Täuschung
Das Gericht stellte fest, dass die in Rechnung gestellten Waren nie an die Hauptunternehmen geliefert wurden und die in den Rechnungen aufgeführten Mitarbeiter in Wirklichkeit bei diesen Unternehmen beschäftigt waren, sodass die Rechnungen fiktiv waren. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Unternehmen teilweise in denselben Räumlichkeiten betrieben wurden, in denen auch T1, T3 und T6 ihre Büros hatten und täglich anwesend waren. Auch die Finanzunterlagen der 14 Hauptunternehmen wurden in diesen Räumlichkeiten gefunden.
Harte Strafen
T1 wurde zu 2,5 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 9.850.000 DKK (ca. 1.322.000 €) verurteilt. T2 erhielt eine vierjährige Haftstrafe und ein dauerhaftes Einreiseverbot. T3 wurde nach einer Berufung zu 1,5 Jahren Gefängnis mit teilweiser Bewährung und einer Geldstrafe von 5.575.000 DKK (ca. 748.000 €) verurteilt. Andere Angeklagte erhielten unterschiedliche Strafen, darunter bedingte Haftstrafen und hohe Geldstrafen.