Verzögerung bei der Umsetzung
Nach Gesprächen mit Vertretern der Industrie Ende 2022 kündigte die Bundesregierung jedoch im Dezember 2022 an, dass die Umsetzung dieser neuen Vorschrift um ein Jahr bis mindestens 2024 verschoben werden würde. Diese Verzögerung gibt der Regierung und den Vertretern der Industrie mehr Zeit, um die Einzelheiten auszuarbeiten und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Pflicht zur Erhebung der Mehrwertsteuer für nicht gebietsansässige Lieferanten
Nach Angaben des Reiseverbands (ABTA) und des Europäischen Tourismusverbands (ETOA) erwägen die deutschen Behörden, diese Vorschrift nur auf nicht gebietsansässige Dienstleistungserbringer anzuwenden, die Dienstleistungen an EU-Verbraucher erbringen. Dies würde bedeuten, dass nur gebietsansässige Reisebüros und Reiseveranstalter, die Dienstleistungen für EU-Bürger erbringen, für die Erhebung der Mehrwertsteuer verantwortlich wären. Im Gegensatz dazu wären diejenigen, die Dienstleistungen für Reisende außerhalb der EU erbringen, nicht betroffen.
Praktische Anwendung und rechtliche Aspekte
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie diese Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können und welche rechtlichen Probleme sich ergeben könnten. Sie prüft auch die möglichen Auswirkungen auf die Reisebranche, die bereits stark von der COVID-19-Pandemie betroffen war. Die Verzögerung bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift gibt der Regierung und den Vertretern der Branche mehr Zeit, um die Einzelheiten auszuarbeiten und einen reibungslosen Übergang für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Quelle: vitallaw.com