Newsroom, Umsatzsteuer | 16. Januar 2023

Deutschland: Neue Mehrwertsteuerregelungen verschoben

Deutschland hatte geplant, eine neue Pflicht zur Erhebung der Mehrwertsteuer für Gebietsfremde einzuführen, die in Deutschland Reisepakete an Touristen verkaufen. Die Vorschrift sollte am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie hätte Reisebüros und Reiseveranstalter betroffen, die für die Erhebung der Steuer von Reisenden in Deutschland verantwortlich gewesen wären. von

Verzögerung bei der Umsetzung

Nach Gesprächen mit Vertretern der Industrie Ende 2022 kündigte die Bundesregierung jedoch im Dezember 2022 an, dass die Umsetzung dieser neuen Vorschrift um ein Jahr bis mindestens 2024 verschoben werden würde. Diese Verzögerung gibt der Regierung und den Vertretern der Industrie mehr Zeit, um die Einzelheiten auszuarbeiten und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Pflicht zur Erhebung der Mehrwertsteuer für nicht gebietsansässige Lieferanten

Nach Angaben des Reiseverbands (ABTA) und des Europäischen Tourismusverbands (ETOA) erwägen die deutschen Behörden, diese Vorschrift nur auf nicht gebietsansässige Dienstleistungserbringer anzuwenden, die Dienstleistungen an EU-Verbraucher erbringen. Dies würde bedeuten, dass nur gebietsansässige Reisebüros und Reiseveranstalter, die Dienstleistungen für EU-Bürger erbringen, für die Erhebung der Mehrwertsteuer verantwortlich wären. Im Gegensatz dazu wären diejenigen, die Dienstleistungen für Reisende außerhalb der EU erbringen, nicht betroffen.

Praktische Anwendung und rechtliche Aspekte

Die Bundesregierung prüft derzeit, wie diese Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können und welche rechtlichen Probleme sich ergeben könnten. Sie prüft auch die möglichen Auswirkungen auf die Reisebranche, die bereits stark von der COVID-19-Pandemie betroffen war. Die Verzögerung bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift gibt der Regierung und den Vertretern der Branche mehr Zeit, um die Einzelheiten auszuarbeiten und einen reibungslosen Übergang für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Quelle: vitallaw.com

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Mehr zum Thema: Umsatzsteuer