Bereits seit 1. Januar 2020 ist die Angabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers einer Lieferung (B2B) als Bestandteil einer vollständigen Zusammenfassenden Meldung (ZM) ausdrückliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen (geregelt in den Quick Fixes zur EU-Mehrwertsteuerreform).
Der Lieferant muss sich vergewissern, dass die USt-IdNr. des Abnehmers zum Zeitpunkt der Lieferung gültig ist (§ 6a Abs. 1 Nummer 4 UStG). Bei Nichteinhalten entfällt die Steuerbefreiung der B2B-Transaktion.
Mit der CheckVAT ID Web-Applikation lassen sich einzelne und mehrere Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gleichzeitig prüfen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentieren.
„Auffälligkeiten können schnell mit dem Partner abgestimmt werden.“
“Durch den Einsatz von CheckVAT ID ist es jetzt sehr einfach, regelmäßig alle offenen Aufträge zu prüfen. Auffälligkeiten können schnell mit dem Partner abgestimmt werden”, so Christian Henkel, Vice President Finance der Ruhrpumpen GmbH. Als eines der führenden Pumpenunternehmen hat Ruhrpumpen über 70.000 Pumplösungen in mehr als 90 Ländern weltweit installiert. Um den Überprüfungs- und Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nachzukommen, setzt die Ruhrpumpen GmbH mittlerweile auf CheckVAT ID.
Auch AHP Merkle verlässt sich auf CheckVAT ID. Das familiengeführte Unternehmen entwickelt und konstruiert seit 1973 weltweit nachgefragte Hydraulikzylinder. Mit Vertriebsniederlassungen in Italien, Portugal oder China setzt AHP Merkle in der Bearbeitung seiner Handelstransaktionen mit europäischen Kunden CheckVAT ID ein: “Durch die Nutzung von CheckVAT ID können wir die Umsatzsteuernummern unserer europäischen Kunden schnell und mit wenig Aufwand überprüfen. Die Möglichkeit, ganze Dateien zu prüfen, ist eine echte Arbeitserleichterung”, bestätigen Lena Schopp und Claudia Meier, Team Dispatching.
„Die Möglichkeit, ganze Dateien zu prüfen, ist eine echte Arbeitserleichterung“
CheckVAT ID lässt sich ohne Integrationsaufwand plattformunabhängig nutzen, denn die Anwendung läuft browserbasiert. Die für die Prüfung erforderlichen Daten werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dem VAT Information Exchange System der Europäischen Kommission (VIES oder auch MIAS) sowie dem Bundesministerium für Finanzen in Österreich (BMF) bezogen. Einzel- und Mehrfachsuchen sind möglich. Die Batch-Suche erlaubt umfangreiche Abfragen mittels CSV-Datenuplod. Die Prüfergebnisse werden revisionssicher nachgehalten und sind zur Bereitstellung der Daten für den Dokumentationsbedarf zehn Jahre abrufbar.