Land
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Mandat
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Belgien
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- Die Föderale Behörde für Politik und Unterstützung des öffentlichen Dienstes (BOSA) ist in Zusammenarbeit mit dem föderalen, regionalen und privaten Sektor für die Überwachung der Umsetzung des nationalen E-Invoicing-Mandats zuständig.
- Das Mandat wird schrittweise eingeführt, beginnend mit den zentralen, regionalen und lokalen Auftraggebern (Empfang) und schrittweise auf die Wirtschaftsbeteiligten, die Lieferanten von Flandern und die Brüsseler Regionalregierungen ausgeweitet (Einreichung).
- Belgien wendet den europäischen Standard für die elektronische Rechnungsstellung an, indem es das Peppol-Modell und das eDelivery Network nutzt, das die Mercurius eProcurement-Plattform betreibt.
- Die elektronischen Rechnungen müssen mit PEPPOL Version 2.2 konform und mit den an das eDelivery Network angeschlossenen Plattformen kompatibel sein.
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Deutschland
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- Die Bundesregierung hat im September 2023 einen Entwurf für eine bundesweite Verpflichtung zum E-Invoicing im B2B-Bereich verabschiedet. Diese Verpflichtung wird ab 2025 für alle Unternehmen in Deutschland gelten, die Rechnungen elektronisch über das PEPPOL-Standardformat übermitteln müssen.
- Die Umsetzung der Verpflichtung erfolgt in zwei Phasen, beginnend ab 2025:
- Phase 1: Freiwilliger Einsatz (Januar 2025 bis Dezember 2025) Diese Phase ermöglicht Unternehmen, E-Invoicing freiwillig zu nutzen. In dieser Phase können Unternehmen jedoch weiterhin papierbasierte Rechnungen einreichen.
- Phase 2: Obligatorisch (ab Januar 2026) Ab 2026 müssen alle Unternehmen das E-Invoicing für B2B-Transaktionen verwenden. Dies bedeutet, dass alle Rechnungen, die zwischen Unternehmen ausgetauscht werden, elektronisch sein müssen.
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Finnland
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- In Finnland ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich unter Verwendung des PEPPOL-Standards (Version 2.2) seit April 2020 verbindlich vorgeschrieben.
- Das Finanzministerium ist für die Überwachung der Umsetzung des Mandats zuständig, das für zentrale, regionale und lokale Behörden sowie Wirtschaftsbeteiligte gilt.
- Das Mandat setzt die Standards UBL 2.1, CII, TEAPPSXML 3.0 und Finvoice 3.0 für elektronische Rechnungen um.
- Das myDATA-System erleichtert die Einführung der E-Invoicing-Verfahren und unterstützt sowohl die freiwillige als auch die obligatorische Einhaltung.
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Frankreich
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- Frankreich wird die elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung im B2B-Bereich verpflichtend einführen und dabei den PEPPOL-Standard für E-Invoices verwenden, RTIR-Daten (Real-time Invoice Reporting) an die französischen Steuerbehörden übermitteln und sich über APIs mit dem elektronischen Rechnungsstellungssystem Chorus Pro SII verbinden.
- Die Einführung wird in mehreren Phasen erfolgen:
- Phase 1 für KMUs (Januar 2025)
- Phase 2 für alle Unternehmen (Januar 2026), und vollständige Einführung im September 2026.
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Griechenland
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- Griechenland hat die elektronische Rechnungsstellung für B2G ab September 2023 vorgeschrieben, wobei das Artemis-System für das B2G-e-Invoicing und die PEPPOL-Spezifikation für das B2B-e-Invoicing verwendet werden.
- Die B2B-E-Invoicing-Lösung wird auf dem digitalen Berichterstattungssystem MyDATA basieren.
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Italien
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- In Italien ist die E-Invoice seit 2019 vorgeschrieben. Dabei wird das elektronische Rechnungsstellungssystem SdI (Sistema di Interscambio) genutzt und die Unternehmen werden über die sichere Datenaustauschinfrastruktur X-Road an die Plattform angeschlossen.
- Kleinstunternehmen werden sich im Januar 2024 dem SdI-System anschließen und können ihre E-Invoices über PEC (Posta Elettronica Certificata) erhalten.
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Kroatien
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- Kroatien geht davon aus, dass sein Fiskalisierungsprojekt 2.0 bis Ende 2024 abgeschlossen sein wird, sodass die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich 2025 verbindlich eingeführt werden kann.
- Die Unternehmen werden elektronische Rechnungen unter Verwendung des standardisierten PEPPOL-Formats und des Adria E-Invoice Gateway austauschen, einer zentralen Plattform für die E-Invoicing, die vom Finanzministerium beaufsichtigt wird.
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Lettland
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- Lettland beabsichtigt, die B2B-E-Invoicing-Lösung auf der Grundlage des PEPPOL-Standards im Januar 2025 verbindlich einzuführen.
- Die Unternehmen werden elektronische Rechnungen im PEPPOL-Format über die zentrale Plattform EIS (Elektronisko dokumentu apmaiņas sistēma) austauschen, die von der VID (Valsts ieņēmumu dienests) überwacht wird.
- Um sich für das E-Invoicing-System zu registrieren und Zugang zu den entsprechenden Ressourcen zu erhalten, können Unternehmen das e-Factura-Portal besuchen.
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Litauen
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- Die litauische Regierung prüft die Möglichkeit, eine Plattform für das E-Invoicing einzurichten und dabei die zentrale Plattform eSaskaita zu nutzen, die vom Finanzministerium betreut wird.
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Montenegro
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- Montenegro erwägt die Einführung eines obligatorischen E-Invoicing-Systems für B2B-Transaktionen.
- Die Regierung prüft den Einsatz einer zentralisierten Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, die von der Steuerverwaltungsbehörde überwacht wird.
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Österreich
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- Das österreichische Bundesministerium für Finanzen ist für die Überwachung der Umsetzung des nationalen E-Invoicing-Mandats zuständig.
- Das Mandat wird schrittweise eingeführt, beginnend mit den zentralen, regionalen und lokalen Behörden und schrittweise auf die Wirtschaftsbeteiligten ausgeweitet.
- Österreich setzt den europäischen Standard (UBL, CII) und den nationalen XML-Standard (ebInterface) um.
- E-Rechnungen müssen mit PEPPOL Version 2.2 konform und mit Plattformen kompatibel sein, die an die Dienste des Bundesdienstleistungsportals (USP) angeschlossen sind.
- Das Portal e-Rechnung.gv.at ist die zentrale Plattform für die Übermittlung von E-Rechnungen.
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Polen
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- Polen plant, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend einzuführen, wobei den Unternehmen eine Übergangsfrist eingeräumt wird, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
- Das KSeF (Krajowy System e-Faktur) wird als zentrale Plattform für die E-Invoicing-Plattform dienen, und die Unternehmen können sich über das e-Invoicing-Portal registrieren und auf die entsprechenden Ressourcen zugreifen.
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Portugal
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- Portugal schreibt ab dem 1. Januar 2024 eine zertifizierte Software für das E-Invoicing für gebietsfremde Unternehmen vor, die mit portugiesischen Kunden handeln.
- Die Software muss den strengen portugiesischen Regierungsspezifikationen entsprechen und Datensicherheit, Authentizität und Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
- Nicht ansässige Unternehmen sind verpflichtet, den QR-Code (ATCUD) für die Rechnungsvalidierung zu verwenden und sich für den elektronischen Rechnungsaustausch an das Sistema de faturação eletrónica (SFE) anzuschließen.
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Spanien
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- Spanien plant die Einführung eines Real Decreto-ley (RD-ley) Entwurfs für die obligatorische B2B E-Invoicing auf der Grundlage des PEPPOL-Standards (Version 2.2).
- Das Mandat soll ab 2024 über die von der AEAT (Agencia Estatal de Administración Tributaria) verwaltete Plattform Sistema de Facturación Electrónica en Red (FACe) durchgesetzt werden.
- Die Einführung erfolgt schrittweise, beginnend mit Großunternehmen und allmählich auf KMU und Kleinstunternehmen ausgeweitet.
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Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern |
- Derzeit kein verbindliches Mandat für das E-Invoicing
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