Schwellenwerte für Einfuhrabgaben sinken
Ab 1. Juli 2021 gelten EU-weit neue Zollregelungen, welche insbesondere den grenzüberschreitenden elektronischen Handel betreffen. Eine dieser Regelungen betrifft die sogenannten Einfuhrabgaben – ein Sammelbegriff für alle Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren in das jeweilige Zollgebiet anfallen. Dazu gehören Zölle, Agrarabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, aber auch Verbrauchssteuern (u. a. Energie-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer). Diese Einfuhrabgaben sind im Zollkodex der Union geregelt (UZK).
Die bisherige Regelung (§ 23 Absatz 1 ZollV) sieht folgende Wertgrenzen für die Erhebung von Einfuhrabgaben vor:
- Keine Erhebung bei der Einfuhr von Sendungen, deren Sachwert höchstens 150 EUR und die Abgaben weniger als 1 EUR betragen,
- im Reiseverkehr weniger als 3 EUR betragen,
- sonst weniger als 5 EUR betragen.
Aktuell sind deshalb Waren bei einem Import nach Deutschland noch abgabenfrei,
- wenn sie einen tatsächlichen Warenwert von bis zu 26,30 € (voller Steuersatz 19 %)
- bis zu 71,35 € (reduzierter Steuersatz 7 %) haben.
Ab 1. Juli 2021 ändern sich diese Schwellenwerte jedoch dramatisch. Von da an sind Waren bei einem Import nach Deutschland nur noch abgabenfrei
- bis zu einem tatsächlichen Warenwert von 5,25 € (voller Steuersatz 19 %)
- 14,25 € (reduzierter Steuersatz 7 %).
Dies führt dazu, dass sich bei allen Waren, die einen höheren Warenwert als die genannten Schwellenwerte haben, entweder die Margen der Verkäufer um die zu entrichtenden Einfuhrabgaben reduzieren werden – oder aber die Waren für die Konsumenten, um die zu entrichtenden Einfuhrabgaben, teurer werden. Für die Konsumenten wird sich die Frage stellen, ob sie die höheren Einfuhrabgaben hinnehmen (z. B. wenn sie Waren in China kaufen) oder nicht lieber gleich bei innereuropäischen Händlern kaufen. Diese Wirkung ist von den Gesetzgebern beabsichtigt, soll doch mit der neuen Zollverordnung die Bevorteilung außereuropäischer Händler beendet und ein fairer Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Versandhändlern hergestellt werden.
Verkäufer müssen Kosten transparent machen
Für die Verkäufer resultiert aus den neuen Regelungen u. a., dass sie die Gesamtkosten für die Konsumenten im Rahmen des Kaufprozesses berechnen und ausweisen müssen, auch wenn sie ihre Waren „Frei Haus verzollt“ liefern. Viele sind dazu aber nicht in der Lage. Sie riskieren deshalb, Kunden wegen intransparenter Kosten zu verärgern und zu verlieren. eClear bietet hier individuelle Konzepte und passende Lösungen, mit denen im Verlauf des Kaufprozesses alle Kosten, die für den Konsumenten anfallen (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Gebühren etc.), ausgerechnet und ausgewiesen werden. Auch die Zollanmeldung für den Import erfolgt automatisch, ohne Aufwand und Risiko für den Verkäufer oder Konsument. Dies alles nicht nur beim Import von Waren nach Deutschland oder in die 27 EU-Staaten, sondern auch beim Import von Waren nach CH, UK, NO, IS und TK.
Wenn Sie Fragen zum Thema Zollabwicklung und Trade Compliance haben, melden Sie sich gerne bei Andreas Weidner, Vice President Customs.