Vorgeschlagene Änderungen
Der Vorschlag sieht vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf 13 % oder 14 % festzusetzen, während der Normalsatz von 21 % beibehalten wird. Dies würde bedeuten, dass auf Gegenstände und Dienstleistungen, die derzeit den ermäßigten Sätzen von 10 % und 15 % unterliegen, der neue einheitliche ermäßigte Satz angewandt würde.
Zeitplan für die Umsetzung
Vorbehaltlich der Genehmigung würde der Wechsel zu einem einzigen ermäßigten Mehrwertsteuersatz am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dies würde den Unternehmen genügend Zeit geben, sich auf das neue System einzustellen und die notwendigen Änderungen in ihrer Buchhaltung und Rechnungsstellung vorzunehmen.
Auswirkungen auf Unternehmen
Es wird erwartet, dass sich die Konsolidierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze positiv auf die Unternehmen in der Tschechischen Republik auswirken wird. Sie wird das Mehrwertsteuersystem vereinfachen und den Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften erleichtern, den Verwaltungsaufwand verringern und ihnen ermöglichen, sich auf ihre Kerntätigkeiten zu konzentrieren. Der einheitliche ermäßigte Satz wird es den Unternehmen erleichtern, die korrekte Mehrwertsteuer auf ihre Waren und Dienstleistungen zu berechnen und in Rechnung zu stellen.