Compliance, E-Commerce, Newsroom, Umsatzsteuer | 17. Oktober 2025

ViDA 2025: Erweiterung von OSS und IOSS – Weniger Bürokratie, mehr digitale Effizienz

Mit ViDA 2025 – VAT in the Digital Age startet die EU eine umfassende Modernisierung des Umsatzsteuerrechts. Die Erweiterung von OSS und IOSS ab 2027 reduziert Bürokratie, digitalisiert Meldeprozesse und stärkt die Effizienz im grenzüberschreitenden Handel. Unternehmen profitieren von vereinfachten Verfahren – sollten sich jedoch frühzeitig auf technische und organisatorische Anpassungen vorbereiten. von

Mit dem am 11. März 2025 verabschiedeten EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) steht das europäische Umsatzsteuerrecht vor einer der größten Modernisierungen seit Jahrzehnten. Ein zentrales Element dabei ist die Erweiterung und Vereinfachung der bestehenden One-Stop-Shop-Systeme (OSS / IOSS). Ziel ist es, grenzüberschreitende Umsatzsteuerpflichten zu verschlanken, digitale Prozesse zu fördern und Steuerbetrug einzudämmen.

Was sind OSS und IOSS heute?

Der One-Stop-Shop (OSS) ermöglicht es Unternehmen, Umsatzsteuer auf B2C-Umsätze innerhalb der EU zentral über ein einziges Portal zu erklären und abzuführen. Damit entfällt die Notwendigkeit zu Registrierungen in jedem einzelnen Bestimmungsland – ein erheblicher administrativer Vorteil.

Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) deckt bislang Warenimporte bis zu einem Wert von 150 € ab, bei denen die Umsatzsteuer ebenfalls für alle Zielländer über ein einziges Portal erklärt und abgeführt wird. Das vereinfacht Umsatzsteuerpflichten insbesondere für den Onlinehandel mit Drittstaaten.

Was ändert sich mit ViDA ab 2027?

Mit ViDA verfolgt die EU-Kommission das Ziel, diese One-Stop-Shops deutlich auszuweiten und zu vereinheitlichen. Die wichtigsten Neuerungen treten ab 2027 schrittweise in Kraft:

  1. Ab 1. Januar 2027: Der OSS wird um B2C-Lieferungen von Energie (Gas, Strom, Heiz- und Kühlenergie) erweitert.
  2. Ab 1. Juli 2028: Der OSS soll künftig nahezu alle B2C-Dienstleistungen und Lieferarten abdecken – einschließlich z.B. bestimmter Inlandsverkäufe und Lieferungen durch nicht registrierte Unternehmer.
  3. Neu: OSS-Modul für Eigenwarenbewegungen. Unternehmen können künftig innergemeinschaftliche Umlagerungen eigener Waren über den OSS melden, statt sich in jedem Lagerland separat registrieren zu müssen.
  4. Abschaffung des Call-off-Stock-Verfahrens bis 2029. Dieses Vereinfachungsinstrument wird durch das neue OSS-Modul überflüssig.
  5. Stärkere Kontrolle im IOSS. Plattformen und Marktplätze müssen künftig detailliertere Informationen zu Verkäufen, Importen und Lieferanten bereitstellen.
  6. Langfristig geplant: Eine mögliche Aufhebung der 150-Euro-Grenze für den IOSS im Zuge der EU-Zollreform – ein Schritt, der den Onlinehandel weiter vereinfachen könnte.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Erweiterung des OSS und IOSS bedeutet deutlich weniger bürokratischen Aufwand: Eine einzige zentrale Registrierung, eine einzige Erklärung, eine einzige Zahlung – statt zahlreicher nationaler Verfahren. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferketten und für den Onlinehandel eröffnet sich damit ein echter Effizienzgewinn.

Allerdings bringt die Umstellung auch technische und organisatorische Herausforderungen mit sich:
ERP-Systeme müssen angepasst, Buchhaltungsprozesse überprüft und Schnittstellen zu Zoll- und Marktplatzsystemen optimiert werden. Die zunehmende Verknüpfung von Echtzeitdaten und Meldesystemen erfordert saubere Datenstrukturen und automatisierte Prozesse.

Fazit: Vorbereitung lohnt sich

ViDA ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem digitalisierten europäischen Mehrwertsteuersystem. Die Ausweitung von OSS und IOSS wird langfristig für mehr Transparenz, weniger Verwaltungsaufwand und eine stärkere Harmonisierung sorgen – insbesondere für Unternehmen, die europaweit tätig sind.

Wer sich frühzeitig vorbereitet, profitiert doppelt: von reibungslosen Prozessen und einem klaren Vorsprung, wenn die neuen Regelungen ab 2027 in Kraft treten.

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