Maßnahmen zur Körperschaftssteuer
Der Bericht des Torvik-Ausschusses empfiehlt, die 3 %-Regel für die Einbeziehung von Dividendeneinkünften im Rahmen der Beteiligungsfreistellungsmethode auf Kapitalgewinne auszuweiten und den Gesamtsatz auf 5 % zu erhöhen. Diese Änderung würde sicherstellen, dass für Dividenden und Kapitalgewinne derselbe Einbeziehungssatz gilt, wodurch das Steuersystem für die Steuerzahler kohärenter und berechenbarer würde.
Überdies schlägt der Bericht vor, den allgemeinen Anwendungsbereich der Quellensteuer auf Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte Leasingzahlungen auszuweiten. Der Ausschuss empfiehlt auch, Liquidationserlöse in den Anwendungsbereich der inländischen Quellensteuer auf Dividenden einzubeziehen. Diese Änderungen würden dazu beitragen, die Steuervermeidung einzudämmen und sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen ihren gerechten Anteil an den Steuern in Norwegen zahlen.
Abschaffung der Tonnagesteuerregelung
Der Bericht empfiehlt auch die Abschaffung der norwegischen Tonnagesteuerregelung, die derzeit einen ermäßigten Steuersatz für Schifffahrtsunternehmen auf der Grundlage der Tonnage ihrer Schiffe vorsieht. Der Ausschuss ist überzeugt, dass diese Regelung nicht mit den aktuellen internationalen Steuerstandards übereinstimmt und die norwegische Schifffahrtsindustrie nicht wirksam unterstützt.
Ressourcen-Mietsteuer
Der Bericht schlägt vor, die Anwendung der Ressourcenrentensteuer auf Branchen auszuweiten, die mit Fischzucht und Wildfischerei, Onshore-Windkraft und Wasserkraft zu tun haben. Dies würde dazu beitragen, dass diese Branchen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen und zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Norwegens beitragen.
Umsatzsteuer
In dem Bericht wird empfohlen, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze (15 % und 12 %) und bestimmte branchenspezifische Ausnahmen (Dienstleistungen zum Nulltarif) abzuschaffen und stattdessen einen Pauschalsatz von 25 % anzuwenden. Dies würde das Mehrwertsteuersystem vereinfachen, den Unternehmen die Einhaltung der Steuervorschriften erleichtern und den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahler verringern.
Der Bericht des Torvik-Ausschusses wurde zur öffentlichen Konsultation freigegeben, und die Antworten müssen bis zum 15. April 2023 eingereicht werden. Das norwegische Finanzministerium wird dann die vorgeschlagenen Änderungen auf der Grundlage der eingegangenen Antworten bewerten und anschließend dem Parlament etwaige Gesetzesvorschläge unterbreiten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese vorgeschlagenen Änderungen noch nicht in Stein gemeißelt sind und auf der Grundlage der Rückmeldungen aus dem öffentlichen Konsultationsprozess geändert werden können.