Mit der Änderung wird eine vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes (von 20 % auf 10 %) für die Beförderung von Personen mit Seilbahnen und Skiliften, den Eintritt in Sportanlagen für sportliche Aktivitäten und in Schwimmbäder sowie für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen eingeführt. Diese Änderung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten und bis zum 31. März 2023 anwendbar sein. Des Weiteren gilt ab dem 1. Januar 2024 die neue Meldepflicht für Zahlungsdienstleister.
Ferner bringt die Novelle, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, folgende wesentliche Änderungen mit sich:
- Verpflichtung der Umsatzsteuerzahler zur Korrektur der Vorsteuer, die von den in der Slowakei erworbenen Waren und Dienstleistungen abgezogen wurde, sofern sie mit der Zahlung (teilweise) mehr als 100 Tage im Rückstand sind,
- Änderungen bei der Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung des Entgelts für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen und bei der damit verbundenen Verpflichtung zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs,
- die Aufhebung der Pflicht zur Umsatzsteuer-Registrierung (und die Einführung der Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer-Registrierung abzumelden) für niedergelassene Unternehmen, sofern sie den Registrierungsumsatz ausschließlich aus bestimmten, von der Umsatzsteuer befreiten Leistungen (Versicherungs- und Finanzdienstleistungen sowie Lieferung und Vermietung von Grundstücken) erzielen.