Die Mehrwertsteuer-Compliance im grenzüberschreitenden EU-Geschäft ist bislang häufig mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Unternehmen müssen sich in vielen Fällen in mehreren Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich registrieren lassen – etwa bei lokalen Lieferungen, Warenverbringungen oder bestimmten Dienstleistungen. Mit der Reforminitiative VAT in the Digital Age (ViDA) verfolgt die EU das Ziel, diese Mehrfachregistrierungen langfristig deutlich zu reduzieren.
Ein zentraler Baustein dieser Reform ist die Einführung der Single VAT Registration (SVR). Ziel ist es, dass Unternehmen künftig möglichst nur noch eine umsatzsteuerliche Registrierung innerhalb der EU benötigen und ihre Umsätze in anderen Mitgliedstaaten über zentrale Meldesysteme erklären können.
Kern der SVR ist dabei keine völlig neue Struktur, sondern vor allem eine deutliche Erweiterung bestehender Systeme, insbesondere des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) und des Import One-Stop-Shop (IOSS). Durch diese Erweiterung sollen zusätzliche Umsatzarten über zentrale EU-Verfahren gemeldet werden können.
Zeitplan der Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt schrittweise über mehrere Jahre. Das ViDA-Paket wurde im März 2025 verabschiedet und wird bis etwa 2035 vollständig umgesetzt.
Für die SVR besonders relevant sind folgende Zeitpunkte:
- ab 2027: erste Erweiterungen bestehender OSS-Regelungen
- ab Juli 2028: zentrale SVR-Reformen und verpflichtender Reverse Charge für nicht ansässige Unternehmer in bestimmten Fällen
- weitere Digitalisierungsschritte bis 2035
Verhältnis zu OSS und IOSS
Die SVR ersetzt OSS und IOSS nicht vollständig, sondern baut auf ihnen auf. Der OSS ermöglicht bereits heute die Meldung bestimmter grenzüberschreitender B2C-Umsätze über eine zentrale Erklärung. Künftig soll der OSS deutlich erweitert werden – etwa auf zusätzliche Liefer- und Leistungsarten sowie teilweise auf nationale Umsätze nicht ansässiger Unternehmer.
Parallel dazu wird der Reverse-Charge-Mechanismus für B2B-Umsätze ausgeweitet. In vielen Fällen soll künftig der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden, wenn der leistende Unternehmer im Bestimmungsland nicht ansässig ist.
Chancen für Unternehmen
Für international tätige Unternehmen ergeben sich erhebliche Vorteile:
- Reduzierung administrativer Kosten
- Weniger lokale Registrierungen
- Vereinfachte Prozesse über zentrale Portale
- Mehr Planungssicherheit für grenzüberschreitende Geschäftsmodelle
Langfristig soll es möglich sein, Umsatzsteuer für mehrere EU-Länder über ein einziges Portal und teilweise sogar in einer Sprache zu erklären.
Offene Praxisfragen und Risiken
Trotz der klaren Zielsetzung bestehen aktuell noch Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung. Unternehmen müssen insbesondere prüfen:
- Welche Registrierungen können künftig tatsächlich entfallen?
- Welche Umsätze bleiben weiterhin lokal registrierungspflichtig?
- Wie funktionieren Übergangsphasen zwischen alten und neuen Systemen?
- Welche Auswirkungen ergeben sich auf Vorsteuervergütungsverfahren?
Gerade in der Übergangsphase bis 2028 ist daher eine genaue Analyse bestehender Registrierungen und Geschäftsmodelle empfehlenswert.
Fazit
Die Single VAT Registration ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem vereinfachten europäischen Mehrwertsteuersystem. Für viele Unternehmen kann sie mittelfristig eine deutliche Entlastung bedeuten. Gleichzeitig wird die Reform jedoch nur schrittweise umgesetzt und erfordert frühzeitige Vorbereitung. Unternehmen sollten daher bereits heute prüfen, wie sich ihre Registrierungs- und Compliance-Strategie künftig verändern könnte.







