Im Rahmen ihres Konjunkturprogramms hat die Bundesregierung die temporäre Reduzierung der Mehrwertsteuersätze beschlossen. Die Änderungen im Überblick:
- Der normale Umsatzsteuersatz wird von 19 % auf 16 % gesenkt, der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 %.
- Die gesenkten Umsatzsteuersätze treten am 1.7.2020 in Kraft und gelten befristet bis zum 31.12.2020.
Die neuen Steuersätze müssen auch auf den Rechnungen der Händler berücksichtigt werden. Dies gilt ebenfalls für Onlinehändler in der EU, die nach Deutschland Ware versenden. Unternehmer haben ihre Shop- oder ERP-Systeme anzupassen. Ein hoher Aufwand für die Händler und bei falscher Umsetzung mit finanziellen Einbußen verbunden.
ClearVAT pflegt Anpassungen wie diese über ihre VAT Engine automatisch ein und stellt sie den Onlinehändlern dynamisch zur Verfügung. Durch diese automatisierte Aktualisierung sparen sich Händler manuelle Änderungen. Doch nicht nur die sechsmonatigen Sonderregelungen gilt es beim grenzüberschreitenden Handel zu berücksichtigen. Die VAT Engine kennt die Steuersätze für mehr als 450.000 Produkte, einschließlich der Ausnahmen und regionalen Besonderheiten in allen 27 EU-Ländern.