Am 18. Juli 2025 hat der Rat der Europäischen Union formell neue Vorschriften zur Mehrwertsteuer für Fernverkäufe importierter Waren verabschiedet. Ziel der Reform: die bisherige Praxis umkehren, wonach oft der Endverbraucher bei Einfuhr die MwSt und ggf. Zoll entrichten musste — künftig sollen die Lieferer (Händler oder Plattformen), auch wenn sie außerhalb der EU sitzen, für die MwSt verantwortlich sein.
Was ändert sich konkret
- Drittland-Händler oder Online-Marktplätze tragen künftig die steuerliche Verantwortung für importierte Waren und nicht der Verbraucher.
- Die bestehende Regelung des Import One-Stop-Shop (IOSS) wird gestärkt: Die Nutzung dieses Systems dürfte für viele Händler zur Standardlösung werden, um MwSt konform und effizient abzuwickeln – anstatt in jedem EU-Land eine separate Registrierung vornehmen zu müssen.
- Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Juli 2028 gelten.
Bedeutung und Folgen
Für Händler und Plattformen bedeutet das:
- Registrierungspflichten und MwSt-Erklärung werden häufiger – die Nutzung von IOSS ist praktisch unverzichtbar, um administrativen Aufwand und Kosten zu vermeiden.
- Die Preise für Endverbraucher könnten sich ändern — insbesondere wenn Händler die MwSt nicht korrekt einrechnen oder zusätzliche administrative Kosten entstehen.
- Gleichzeitig setzt die EU damit ein Zeichen gegen Steuervermeidung und Wettbewerbsverzerrung: Anbieter außerhalb der EU können nicht länger durch günstige Preissetzung und Ausnutzung administrativer Lücken Vorteile erzielen.
Für Verbraucher könnte die neue Regelung zu transparenteren Preisen und weniger Überraschungen bei Lieferung und Zoll führen.
Handlungsempfehlungen für Händler
- Überprüfen, ob eine Registrierung über IOSS sinnvoll ist — IOSS erlaubt eine einzige Registrierung für Verkäufe in alle EU-Mitgliedstaaten.
- Bei Nutzung von Online-Marktplätzen beachten, ob diese als „liefernder Händler“ gelten und MwSt-pflichtig sind.
- Preise und Lieferbedingungen anpassen, um MwSt-Kosten transparent auszuweisen.





