Berlin. In einem entschiedenen Schritt gegen die Schattenwelt der Finanzkriminalität hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits im August 2022 in einem Eckpunktepapier seine Pläne vorgestellt, um Deutschland aus den Schlagzeilen als vermeintliches „Geldwäsche-Paradies“ zu holen – kurzum, eine neue Bundesoberbehörde namens BBF (Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität) wurde geschaffen.
Die jüngsten Entwicklungen seither zeigen, dass das Land bemüht ist, nicht länger als schwaches Glied in der internationalen Gemeinschaft der Geldwäschebekämpfung gesehen zu werden. Zumindest scheint die Bundesregierung, allen voran Bundesfinanzminister Lindner, in ihrem Vorhaben entschlossen zu sein: die vorgestellten Maßnahmen, unter anderem die Einrichtung eines Organisierte-Kriminalität-Bekämpfungszentrums für den Zoll im Zollkriminalamt (ZKA), sind klare Zeichen dafür, dass Deutschland seine Verpflichtungen ernst nimmt und bereit ist, die notwendigen Ressourcen und Anstrengungen zu investieren intensivieren, um die Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen.
Geldwäsche in Deutschland: Eldorado Berlin
Berlins Immobilienmarkt hat kürzlich durch einen 10 Millionen Euro Skandal Schlagzeilen gemacht, bei dem Kriminelle mutmaßlich in Geldwäsche verwickelt waren. In Bayern wurde ein ähnliches Szenario mit einem Vermögen von 50 Millionen Euro aufgedeckt, das mit dem berüchtigten „Russische Waschmaschine“ Korruptionsfall in Verbindung steht.
Hinter diesen Fällen verbirgt sich ein größeres Problem: der deutsche Immobilienmarkt als ein Brennpunkt für Geldwäsche. Während einige kriminelle Strohleute traditionelle Methoden verwenden, nutzen andere komplexe internationale Netzwerke und Briefkastenfirmen, um ihre Spuren zu verwischen.
Eine Studie von Transparency International Deutschland deutet darauf hin, dass in zwei Jahren bis zu 4,3 Milliarden Euro durch den Immobilienmarkt gewaschen wurden. Das eigens 2017 ins Leben gerufene Geldwäschegesetz greift kaum, die Anzahl der Verdachtsmeldungen ist besorgniserregend niedrig geblieben.
Ausgerechnet Deutschland, trotz seiner Rechtssicherheit und Regeltreue, zieht paradoxerweise illegal erworbene Gelder an, befeuert durch die Schutzmechanismen seiner Demokratie, es ist nämlich so: ehe Geldwäsche strafrechtlich verfolgt werden kann, muss die kriminelle Vortat bewiesen werden – oft ein Problem, vor allem, wenn diese nicht auf deutschem Boden begangen wurde.
Die Medien werfen Berliner Notaren vor, bei Geldwäsche-Verdachtsfällen weggeschaut zu haben, immerhin sind sie, neben Immobilienmaklern, die willfährigen Nutznießer von Geldwäschetransaktionen. In Reaktion darauf betont die Notarkammer Berlin die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Notaren, Finanzämtern, Banken und Behörden. Die Kammer fordert eine bessere Ausstattung für Institutionen, um illegale Geldströme effektiver aufzudecken und Deutschland als „Paradies“ für Geldwäscher zu entlarven.
Opposition kritisiert Pläne für Bundesfinanzkriminalamt
In einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages Anfang Mai 2023 äußerte die CDU/CSU-Fraktion Enttäuschung über die Pläne des Bundesministeriums für Finanzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Geldwäsche. Obwohl Finanzminister Christian Lindner im August 2022 Eckpunkte für eine geplante Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) vorgelegt hatte, sehen sie bisher wenig Fortschritt. Die Union schlägt vor, die bestehenden Fahndungs- und Ermittlungsdienste in einer Zollpolizei zu bündeln und zusätzliche Ermittlungskompetenzen zu schaffen. Die Bundesregierung betonte die Bedeutung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche und plant, bis Mitte 2025 Maßnahmen umzusetzen, einschließlich der Gründung der BBF. Andere Fraktionen wie SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP begrüßten die Pläne, während die AfD und die Linksfraktion Kritik äußerten. Doch trotz aller Unkenrufe aus der Opposition kommt Bewegung in die Sache:
Kampf den Geldwäschern
Am 31. Mai 2023 besuchte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), Dr. Florian Toncar, die Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln. Der Besuch war nicht nur eine formelle Geste, sondern auch eine Gelegenheit für den Staatssekretär, sich aus erster Hand über die Herausforderungen und Bedürfnisse der FIU zu informieren. Zeitgleich besuchte der Projektleiter des Projektes für den Aufbau des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), Dr. Marcus Pleyer, den Dienstsitz der FIU in Dresden. Diese koordinierten Besuche unterstreichen die Bedeutung, die das BMF der Neugestaltung der Geldwäschebekämpfung beimisst.
Kritik und Reaktion: Deutschland im Fokus der FATF
Die internationale Financial Action Task Force (FATF) hatte Deutschland wiederholt schwere Versäumnisse bei der Geldwäschebekämpfung vorgeworfen. Diese Kritik war nicht nur ein Weckruf für die deutsche Regierung, sondern auch der Anstoß für eine tiefgreifende Überprüfung und Reform des bestehenden Systems. In Reaktion darauf plante das BMF, die Kompetenzen zur Geldwäschebekämpfung unter einer Bundesoberbehörde zu bündeln, es war gewissermaßen die Geburtsstunde der BBF. Die Konsolidierung dieser Kompetenzen soll sicherstellen, dass es eine klar definierte Zuständigkeit und Verantwortung in der Geldwäschebekämpfung gibt, wodurch die Effizienz und Effektivität der Maßnahmen erhöht werden soll.
Die FIU im Kreuzfeuer:
Reform oder Risiko? Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist seit ihrer Gründung ein zentrales Organ im Kampf gegen die Geldwäsche in Deutschland. Als zentrale Meldestelle für Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spielt sie eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung und Verfolgung illegaler Finanztransaktionen. Doch trotz ihrer zentralen Bedeutung steht die FIU seit geraumer Zeit im Kreuzfeuer der Kritik.
Ein Hauptkritikpunkt ist die aktuelle Struktur und Funktionsweise der FIU. Ihre aktuellen Rechte und Pflichten kollidieren mit dem Grundsatz der informationellen Trennung. Dieser Grundsatz besagt, dass Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden strikt voneinander getrennt agieren sollten, um Missbrauch und Überwachung zu verhindern. In ihrer derzeitigen Form wird die FIU jedoch oft als eine Art „Finanzgeheimdienst“ wahrgenommen, der sowohl nachrichtendienstliche als auch sicherheitsbehördliche Funktionen ausübt. Diese Doppelrolle führt zu Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Rechenschaftspflicht der FIU. Die Kritik an der FIU ist nicht nur auf nationaler Ebene laut geworden. Auch internationale Organisationen wie die FATF haben Bedenken hinsichtlich der Effektivität und Effizienz der FIU geäußert. Die wiederholte Kritik hat das Bundesfinanzministerium veranlasst, eine Reform der FIU in Erwägung zu ziehen.
Ende gut, alles gut?
Mitnichten. Aber immerhin, der offensive Kampf gegen Geldwäscher hat endlich an Fahrt aufgenommen. Und ja, eine Reform der FIU ist daher sowohl aus europarechtlicher als auch aus verfassungsrechtlicher Sicht zu begrüßen. Es geht eben nicht nur darum, dem Fiance-Crime endlich einen wirksamen Riegel vorzuschieben, vor allem aber die Grundrechte der Bürger zu schützen und das Vertrauen in die Institutionen wiederherzustellen.