Dass offene Grenzen leider nicht nur Gutes verheißen, musste die Europäische Union im Zuge ihrer Erweiterung schmerzlich feststellen und bald auf drängende Probleme wie z.B. Menschenhandel reagieren. Hieß es vor einigen Jahren bei Ermittlungen noch, dass die Zuständigkeit der nationalen Staatsanwaltschaften an den Grenzen ihres Hoheitsgebiets endete, verständigte man sich im politischen Brüssel bald auf eine Lösung und gelobte Besserung. Eine Grundlage für eine gemeinsame europäische Staatsanwaltschaft musste her, daher verständigte man sich nach zähen und jahrelangen Verhandlungen auf die Gründung dieser supranationalen Behörde.
Im Auftrag Europas: Laura C. Kövesi, Generalstaatsanwältin EPPO
„Europas oberste Korruptionsjägerin hat viele Gegner“, titelte die NZZ einst, als Laura Codruta Kövesi, Generalstaatsanwältin der EPPO, ihre Arbeit in der neu geschaffenen Behörde aufnahm. Für Kövesi war es demnach nichts Neues, dass sie den Zorn vieler Mächtiger auf sich zog. Schon als sie als junge Frau in Rumänien das Jura-Studium aufnahm, wurde ihr davon abgeraten. „Das ist nur was für Männer“, hieß es damals. Niemand konnte da ahnen, dass Kövesi bald schon zur Antikorruptions-Ikone in Rumänien aufsteigen sollte: 2006 zur jüngsten Generalstaatsanwältin Rumäniens ernannt, führte ihr Weg sie nach einigen Jahren zur hoch angesehenen Antikorruptionsbehörde DNA (Direcției Naționale Anticorupție), von wo aus sie in Wespennester stach, und hochrangige Politiker des Landes auffliegen ließ. Die Liste der Überführten liest sich wie aus einem schlechten Mafia-Epos – angeführt vom ehemaligen Ministerpräsidenten Victor Ponta. Auch den Rücktritt des inzwischen inhaftierten Ex-Chefs der Sozialdemokraten, Liviu Dragnea, kann Kövesi als ihren Erfolg verbuchen.
Selbst wenn die „Aufräumerin im Haifischbecken“ während ihrer Zeit bei der DNA harte Geschütze auffahren musste, ihre Bilanz lässt sich sehen: 2015 klagte ihre Antikorruptionsbehörde DNA den oben erwähnten damaligen Ministerpräsidenten, fünf Kabinettsmitglieder und weitere 21 Parlamentarier an. Überführt wurden außerdem Heerscharen von Geschäftsleuten und Bürgermeistern, aber auch Polizisten und Staatsanwälte. Wegen Betrug, Annahme von Bestechungsgeldern, Geldwäscherei, Begünstigung, Steuerhinterziehung und Amtsmissbrauch brachte die DNA zwischen 2015 -2016 allein 1270 Personen vor Gericht. Geleitet wurde die Behörde seit 2013 von jener Laura Kövesi, kraft ihres Amtes damals eine der einflussreichsten Frauen Rumäniens. Immerhin, 60 % der Rumänen vertrauen der DNA.
Ein Ansehen, von der die Regierung Rumäniens nur träumen konnte, nur 11 % der Bevölkerung trauten den gewählten Parlamentariern über den Weg. Höchstens die rumänisch-orthodoxe Kirche kann sich, wenigstens im „Vertrauensindex“, mit der DNA messen. Kein Eisen war Kövesi zu heiß, bis sich Rumäniens Postkommunisten rächten: Sie überzogen die Korruptionsjägerin ihrerseits mit Anklagen wegen Amtsmissbrauch und Bestechung und setzten sie 2018 an die frische Luft. Doch Kövesi konnte nicht kleinbekommen werden, die ehemalige Basketballerin bewarb sich bald auf das Amt der Generalstaatsanwältin für die EPPO und musste daraufhin sogar aus den eigenen Reihen heftigste Widerstände aushalten, zu sehr war sie in ihrem Heimatland mit den Mächtigen aneinandergeraten. Doch genau das war für die EU eines der ausschlaggebenden Kriterien, weshalb man sich für die Überfliegerin aus Rumänien entschied, immerhin ging die unbeugsame Juristin die aus dem Ruder laufende Gewaltenteilung Rumäniens tatkräftig an. Doch schauen wir uns die EPPO genauer an. Wie sieht ihre Entwicklungsgeschichte aus? Wofür ist sie angetreten und wie sieht die bisherige Erfolgsbilanz aus?
Die Europäische Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist eine neue europäische Institution, die im November 2020 offiziell ihre Arbeit aufgenommen hat, operativ im Juli 2021. Sie hat das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit in Europa zu stärken und den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu gewährleisten.
Die Geschichte der EPPO geht auf das Jahr 2013 zurück, als die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine europäische Staatsanwaltschaft vorstellte. Dieser Vorschlag fand schließlich im Juni 2017 die Zustimmung der Mitgliedstaaten und im April 2019 wurde das Verfahren zur Gründung der EPPO abgeschlossen.
Die EPPO ist eine unabhängige und unparteiische Institution, die für den Schutz der „finanziellen Interessen der Europäischen Union“ zuständig ist. Sie ermittelt bei Straftaten wie Betrug, Korruption und Geldwäsche und bringt gegebenenfalls Anklagen gegen die Täter auf den Weg.
Bekämpfung grenzübergreifender Straftaten
Das Hauptaugenmerk legt die EPPO dabei auf den Schutz der europäischen Steuerzahler und vor allem in die Bekämpfung von grenzübergreifenden Straftaten. Dazu gehören auch Verbrechen im Zusammenhang mit den europäischen Entwicklungs- und Sozialfonds.
Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem die EPPO tätig wird, ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften. Um dies zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Strafverfolgungsbehörden und die Übermittlung von Informationen von größter Bedeutung. Immerhin, in den ersten vier Monaten nach der Arbeitsaufnahme ließ sich die Bilanz sehen: 350 Betrugsfälle, deren Gesamtschaden in etwa auf 4,6 Milliarden Euro geschätzt wurden, sind ein guter Anfang und bestätigen einmal mehr die Notwendigkeit der EPPO.
Die EPPO arbeitet eng mit anderen europäischen Strafverfolgungsbehörden zusammen, um effektiver und effizienter zu agieren und durchschlagenden Erfolg bei der Bekämpfung von Straftaten zu gewährleisten. Dazu gehören auch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ermittlungsbüro (Eurojust) und dem Europäischen Überwachungsbüro für Drogen- und Drogenschmuggel (EMCDDA).
Effektive Bekämpfung von Finanzkriminalität
Insgesamt ist die Europäische Staatsanwaltschaft ein wichtiger Schritt in Richtung einer engeren Zusammenarbeit der europäischen Staaten bei der Bekämpfung von Straftaten, die die Finanzen der Europäischen Union gefährden. Durch ihre Unabhängigkeit und Kompetenz wird die EPPO dazu beitragen, dass Straftaten schneller und effizienter verfolgt werden können und die Rechtsstaatlichkeit in Europa gestärkt wird.
Die EPPO ist zudem ein wichtiger Akteur im europäischen Strafrechtssystem und spielt eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung von Straftaten, die die europäischen Finanzen und die Rechtsstaatlichkeit gefährden. Durch ihre enge Zusammenarbeit mit anderen europäischen Strafverfolgungsbehörden und ihre Fähigkeit, Informationen und Beweise effektiv zu sammeln und auszutauschen, wird sie dazu beitragen, dass Straftaten schneller und effektiver verfolgt werden.
In Zukunft wird die EPPO eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit den Finanzen der Europäischen Union und dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Europa spielen. Sie wird eine bedeutende Stütze für die europäische Justiz und ein wichtiger Akteur im europäischen Strafrechtssystem sein.
Kritik aus Polen, Ungarn und anderen EU-Ländern
Klar, bevor eine neue Behörde geschaffen wird, gibt es Diskussionsbedarf – 27 Mitgliedsstaaten bedeutet auch 27 Meinungen. Und nicht jeder der EU-Mitgliedsstaaten steht der EPPO offen gegenüber, manche haben ggf. eine ganz eigene Rechtsauffassung und fürchten, dass die nationale Souveränität zu sehr leidet und nach Luxemburg verlagert wird.
Die Europäische Staatsanwaltschaft setzt bei ihren Ermittlungen auf die Hilfe von 88 delegierten Staatsanwälten vor Ort, die jedoch weiterhin ihrer nationalen Justiz angehören. Die Rolle dieser Staatsanwälte ist zentral für die Arbeit der Behörde, da sie im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft ermitteln und dem EPPO gegenüber weisungsgebunden sind. Ob ihre Ermittlungen jedoch zu Festnahmen führen, obliegt den nationalen Behörden.
Allerdings gibt es auch Kritiker, die die Rolle der delegierten Staatsanwälte als Schwachstelle der Behörde ansehen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass Strafverfolger der Regierung Anklagen des EPPO nicht nachkommen und die Ermittlungen ins Leere laufen lassen. Polen und Ungarn, die ohnehin als die größten Rechtsstaatssünder schlechthin in der EU gelten, nehmen gar nicht erst teil an der Europäischen Staatsanwaltschaft. Auch Irland, Dänemark und Schweden sind nicht vertreten, wobei Letztere vorwiegend aufgrund verfassungsrechtlicher Vorbehalte eine stärkere Integration im Justizbereich ablehnen.
Aber auch Bulgarien soll in diesem Zusammenhang hier Erwähnung finden: Die EPPO hat im Februar 2023 gerade in der Hauptstadt Sofia massive Personalprobleme. Einige der von der EU abgeordneten Staatsanwälte, die in Bulgarien an Fällen von Mehrwertsteuer- und Geldbetrug arbeiten, haben das Büro verlassen, so berichtet EURACTIV. Es sind bereits zwei der neun von der EU entsandten bulgarischen Staatsanwälte zurückgetreten und kehren in das bulgarische Justizsystem zurück, während sich ein dritter Staatsanwalt derzeit um eine Stelle bei Eurojust bewirbt. Klar, dass sich die Frage stellt, inwieweit die EPPO bei derartigen Problemen überhaupt ernsthafte Ermittlungen in Bulgarien führen kann.
In einem Kommentar für EURACTIV erklärte Kövesis Büro beschwichtigend, dass „die Rücktritte persönlicher Natur sind, sodass die EPPO als Organisation dies nicht kommentieren kann.“ Die EPPO fügte hinzu, dass sie „die Angelegenheit genau prüft.“
Sechs EU-Mitgliedsstaaten beteiligen sich nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft
- Dänemark hat eine Opt-out-Klausel für justizielle Zusammenarbeit und Strafrecht innerhalb der EU ausgehandelt und nimmt daher nicht an der EPPO teil.
- Irland hat auch eine Opt-out-Klausel für justizielle Zusammenarbeit und Strafrecht innerhalb der EU ausgehandelt und nimmt daher nicht an der EPPO teil. Zudem wurde kritisiert, dass sie in der EPPO eine unnötige Belastung für nationale Justizsysteme sehe und daher die inländischen Untersuchungen stören könnte.
- Schweden hat zwar nicht die Opt-out-Klausel für justizielle Zusammenarbeit und Strafrecht ausgehandelt, hat aber beschlossen, vorerst nicht an der EPPO teilzunehmen. Außerdem befürchtet Schweden, dass die EPPO nicht effektiv genug sein und dass es eine übermäßige Belastung für die Justizsysteme der Mitgliedstaaten darstellen könnte. Weiter führt Schweden Sorgen an, dass die EPPO die nationalen Untersuchungen beeinträchtigen und möglicherweise zu einer doppelten Strafverfolgung führen könnte.
- Polen hat sich zwar für die Teilnahme an der EPPO entschieden, hat jedoch rechtliche Schritte eingeleitet, um die Gründung der EPPO und die Zuständigkeit der EPPO anzufechten. Polen hat sich demnach gegen die EPPO ausgesprochen, da es überzeugt ist, dass die Einrichtung eine Verletzung der nationalen Souveränität darstellt und gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Polen befürchtet ferner, dass die EPPO politisch motiviert sein könnte und dass polnische Staatsbürger möglicherweise unfair behandelt werden.
- Ungarn hat sich ebenfalls für die Teilnahme an der EPPO entschieden, hat jedoch Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der EPPO und ihrer Auswirkungen auf die nationale Souveränität geäußert. Ungarn hat, ähnliche wie Polen, Bedenken geäußert und behauptet, dass die EPPO eine politische Agenda verfolge und dass sie die Rechte der Mitgliedsstaaten verletzte. Ungarn sieht auch eine mögliche Bedrohung der nationalen Souveränität und befürchtet außerdem, dass die EPPO von ihren politischen Gegnern genutzt werden könnte.
- Obwohl Großbritannien früher ein Mitgliedstaat der EU war, hat es sich aufgrund des Brexit-Prozesses aus der EU zurückgezogen und nimmt daher nicht an der EPPO teil.
Die Opt-out-Klausel und ihre Anwendung
Die Opt-out-Klausel ist ein Mechanismus, der es Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht, sich von bestimmten politischen Maßnahmen oder Initiativen der EU auszuschließen oder auszusteigen, wenn diese in ihre nationalen Interessen oder ihre Verfassung eingreifen würden. Quasi eine Ausnahmeregelung für bestimmte EU-Politiken oder -Instrumente, die den Mitgliedstaaten, die sie nutzen, eine gewisse Flexibilität und Kontrolle über die eigenen Angelegenheiten ermöglicht.
Im konkreten Fall der EPPO haben Dänemark und Irland von ihrem Opt-out-Recht Gebrauch gemacht, um sich von der Justiz- und Strafverfolgungszusammenarbeit innerhalb der EU auszuschließen. Dies bedeutet, dass diese Länder nicht an der EPPO teilnehmen und auch keine Verpflichtung haben, die von der EPPO erlassenen Entscheidungen oder Verfahren in ihrem Hoheitsgebiet umzusetzen. Andere Länder wie Schweden haben sich zwar nicht offiziell ausgeschlossen, aber sich vorerst darauf verständigt, vorerst nicht an der EPPO teilzunehmen.
Aktuelle Ermittlungen der EPPO
Die EPPO hat in der kurzen Zeit ihres Bestehens beachtlich Erfolge hingelegt und die europäischen Steuerzahlenden vor massiven finanziellen Verlusten verschont.
Dass Kövesi ihre Aufgabe ernst nimmt, zeigen ihre aktuellen Ermittlungen, bei denen sogar EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen ins Visier der Ermittler gerät:
Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Unregelmäßigkeiten bei Impfstoffbeschaffung
Seit Oktober 2022 ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft unter der Führung von Chefin Kövesi gegen unbekannt wegen Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen in der Europäischen Union. In einer lapidaren Mitteilung bestätigte die Behörde die laufende Untersuchung aufgrund des hohen öffentlichen Interesses, ohne weitere Details zu nennen.
Die Ermittlungen sorgen in der Chefetage der EU-Kommission für große Nervosität, berichtet das für gewöhnlich hervorragend informierte Magazin Politico. Denn die Vertragsverhandlungen mit den Impfherstellern waren „Chefsache“. Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hatte den Deal mit Pfizer-Chef Albert Bourla selbst in die Hand genommen. Das Volumen soll laut MDR etwa 35 Milliarden Euro betragen haben.
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist nicht die erste Behörde, die wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Impfstoffbeschaffung ermittelt. Bereits vor einem Jahr hatte die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly wissen wollen, was denn in den Verträgen mit den Pharmaunternehmen stehe. Doch unglücklicherweise konnte von der Leyen die Textnachrichten, die sie mit Bourla zu dem Thema ausgetauscht hatte, nicht finden. Man ließ die erboste Ombudsfrau wissen, dass man Textnachrichten mit „belanglosem Inhalt“ grundsätzlich nicht archiviere.
Die Untersuchungen der Europäischen Staatsanwaltschaft werfen nun ein Licht auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung der begehrten Impfstoffe und könnten möglicherweise auch politische Konsequenzen haben. Die Ermittlungen befinden sich jedoch noch in einem frühen Stadium und weitere Details sind derzeit nicht bekannt.
Es bleibt abzuwarten, was die Ermittlungen ans Tageslicht befördern werden, die lapidare Antwort an die Ombudsfrau lässt berechtigten Zweifel zu. Wenn EU-Ratspräsidentin von der Leyen ihre Kommunikation in dieser Angelegenheit als „belanglosen Inhalt“ deklariert, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass da vielleicht bewusst die Ermittlungen der EPPO ausgebremst werden.
Quo vadis, EPPO? Eindrucksvolle Erfolge mit viel Potenzial
Am 01.03.2023 erschien der jährliche Bericht der EPPO, der mit dem Vorwort der Generalstaatsanwältin Kövesi eingeleitet wird: „Eineinhalb Jahre nach Aufnahme unserer Tätigkeit ist das Potenzial der EPPO nicht zu übersehen. Im Jahr 2022 haben wir bewiesen, dass die EPPO über eine noch nie dagewesene Fähigkeit verfügt, volatile Finanzströme und undurchsichtige Rechtsvereinbarungen zu ermitteln und zurückzuverfolgen. Wir haben bewiesen, dass die Geschwindigkeit, die Effizienz und der Informationsgewinn der von der EPPO geführten Ermittlungen es den traditionellen grenzüberschreitenden Koordinierungsmethoden schwer machen, zu konkurrieren.
Wir sind auf dem richtigen Weg, aber wir müssen noch mehr tun. Die EPPO hat ihr volles Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft. Wenn wir wollen, dass die EPPO einen dauerhaften Unterschied macht, müssen wir organisatorische und rechtliche Anpassungen vornehmen. Dazu gehört die Überarbeitung der EPPO-Verordnung und die Beauftragung von spezialisierten Ermittlern in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten mit der Bearbeitung von EPPO-Fällen im Bereich Finanzbetrug.“
Es bleibt abzuwarten, wie sich die EPPO künftig weiterentwickelt. In jedem Fall, eins ist klar belegt: Die Arbeit dieser neuen europäischen Institution ist von großer Bedeutung für alle Europäer und zeigt deutlich, dass dem grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug im Interesse aller endlich der Riegel vorgeschoben werden muss.
Hier geht’s zum aktuellen Jahresbericht der EPPO vom 01.03.2023.