Mit meinem VAT Rules Update informiere ich über Regelungen zu Umsatzsteuersätzen, die Verbrauchern als auch Händlern oft verwirrend und kaum nachvollziehbar erscheinen. Die Oktober Ausgabe führt dabei zwei Produkte zusammen, die unterschiedlicher nicht sein könnten: Speiseeis und Desinfektionsmittel.
Speiseeis in Malta
Malta besteuert Speiseeis, das in Familienpackungen von mindestens 350 g verkauft wird, mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 %. Für Speiseeis, das in kleineren Mengen verkauft wird, gilt hingegen der normale Umsatzsteuersatz von 18 %. Wie wird dies in der übrigen EU gehandhabt? 16 EU-Länder betrachten Speiseeis als ein Lebensmittel, das generell mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert wird – die übrigen Länder sind hier jedoch etwas ernährungsbewusster und besteuern Speiseeis mit dem normalen Umsatzsteuersatz.
Desinfektionsmittel in Portugal und Belgien
Desinfektionsmittel ist nicht gleich Desinfektionsmittel – so sehen es zumindest die EU-Länder in Bezug auf die Covid 19-Umsatzsteuersenkungen. Portugal hat den Umsatzsteuersatz für hydroalkoholische Handgels gesenkt, wenn sie entweder mindestens 70% Ethylalkohol oder mindestens 75% Isopropylalkohol enthalten. Belgien sieht das etwas lockerer und hat einen generell ermäßigten Umsatzsteuersatz für alkoholhaltige Handgels. Aber Achtung: Nicht nur die Unterschiede in der Beschaffenheit des Produkts sind für die Ermittlung des richtigen Umsatzsteuersatzes relevant – auch die Befristung dieser Umsatzsteuerermäßigungen muss berücksichtigt werden!