1. 5 % Mehrwertsteuer für Kinderartikel und Damenhygieneprodukte
Mit dem Haushaltsgesetz 2023 werden die Umsatzsteuersätze für Kinderartikel und Damenhygieneprodukte geändert: Ab dem 1. Januar 2023 gilt für diese Produkte der Satz von 5 %.
2. Neueinstufung von Gruppen bestimmter Wirkstoffe ohne medizinische Zweckbestimmung
Am 1. Dezember 2022 wurde im Amtsblatt der EU die Durchführungsverordnung EU 2022/2347 zur Neueinstufung von Gruppen bestimmter aktiver Medizinprodukte ohne medizinische Zweckbestimmung gemäß Anhang XVI der Verordnung EU 2017/745 veröffentlicht.
Die Durchführungsverordnung führt eine Ausnahme von der allgemeinen Regel ein, wonach aktive Geräte, die nach den Klassifizierungsregeln nicht in eine bestimmte Risikoklasse fallen, in die Klasse I eingestuft werden:
- Geräte, die elektromagnetische Strahlung hoher Intensität aussenden und für die Anwendung am menschlichen Körper zur Hautbehandlung bestimmt sind, werden in die Klasse IIb eingestuft, es sei denn, sie sind für die Haarentfernung bestimmt; in diesem Fall werden sie in die Klasse IIa eingestuft
- Geräte, die zur Verringerung, Entfernung oder Zerstörung von Fettgewebe bestimmt sind, werden in die Klasse IIb eingestuft
- Geräte zur Hirnstimulation, die elektrische Ströme oder magnetische oder elektromagnetische Felder zur Veränderung der neuronalen Aktivität anwenden, werden in die Klasse III eingestuft.
3. Die Ausfuhr in Italien gestohlener Ware unterliegt der Umsatzsteuer
Mit der Verordnung Nr. 37271, die am 20. Dezember 2022 veröffentlicht wurde, stellt der Kassationsgerichtshof fest, dass im Falle eines Diebstahls von für den Export bestimmten Waren – sofern der Diebstahl auf italienischem Territorium stattgefunden hat – nach Übergabe an den zur Abholung beauftragten Spediteur, der Vorgang als abgeschlossen gilt und der Umsatzsteuer
4. Elektronische Rechnungsstellung für nicht zurückgegebene Verpackungen
Der Wert der Verpackungen und Behältnisse, in denen sich die Waren befinden, ist von der Steuerbemessungsgrundlage ausgeschlossen, wenn „die Rückerstattung bei der Rückgabe ausdrücklich vereinbart wurde“ (Art. 15 Abs. 1 Nr. 4 des Präsidialdekrets 633/72). Andernfalls entspräche die Übertragung einer solchen Verpackung tatsächlich einer Nebenleistung, die die Besteuerungsgrundlage des Hauptumsatzes unter den in Art. 12 des Präsidialerlasses 633/72 stellen würde.
5. Flugtickets mit diversifizierter Umsatzsteuerregelung
Bei internationalen Flügen ist es notwendig, den relevanten Anteil in Italien und den „out of Range“ liegenden Anteil zu ermitteln. Der Online-Kauf von Flugtickets auf den Websites der Unternehmen bringt für den Steuerpflichtigen je nach Flugstrecke und je nachdem, ob das Luftfahrtunternehmen in Italien ansässig ist oder nicht, unterschiedliche Pflichten mit sich.
Quelle: www.Vatupdate.com