E-Commerce, Zoll | 22. Juli 2021

Herausforderung Umsatzsteuer: Woher Händler aus Drittländern die korrekten Steuersätze für alle EU-27 bekommen

Die EU verfügt über 27 Mitgliedstaaten, alle mit unterschiedlichen Steuersätzen und Regelungen. Um weder Kundenverluste noch Umsatzeinbußen zu riskieren, müssen Online-Händler immer die korrekten Sätze anwenden. von

20210722 Beitragsbild Steuersatze der EU
20210722 Beitragsbild Steuersatze der EU

Die EU ist für Online-Händler aus der ganzen Welt ein wichtiger Absatzmarkt. Vor allem China, USA und UK sind Spitzenreiter, wenn es um den B2C-E-Commerce in die EU geht. Die weltweite Pandemie hat die Absatzzahlen über den Online-Kanal zusätzlich in die Höhe getrieben und das Kaufverhalten der Verbraucher nachhaltig verändert. Bisher galt die Regelung, dass bei Importen aus einem Drittland in die EU die Umsatzsteuer erst ab einem Sachwert von 22 EUR abzuführen war. In der EU-ansässige Händler mussten die Umsatzsteuer jedoch immer abführen, egal, wie hoch der Wert der gehandelten Sendung war. Um eine Chancengleichheit herzustellen, reagierte die EU mit einer entsprechenden Gesetzesreform.

Gesetzliche Änderungen durch das EU-Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Seit in Kraft treten des Mehrwertsteuer-Digitalpakets am 1. Juli 2021 muss jede Sendung aus einem Drittland in die Europäische Union beim Zoll zwingend elektronisch deklariert werden. Die einstige 22 EUR Freigrenze fiel weg und alle eingeführten Waren müssen somit versteuert werden. Wurden vorher noch Smartphones als Schnuller getarnt, um keine Einfuhrumsatzsteuer entrichten zu müssen, muss nun der korrekte Steuersatz des jeweiligen Ziellandes angewendet werden.

Auch für große Plattformbetreiber, wie Amazon oder Alibaba, ändert sich durch diese Gesetzesneuerung einiges. Denn umsatzsteuerrechtlich liefern sie jedoch an den Verbraucher und nicht der bei ihnen registrierte Händler. Das bedeutet, dass sie zum Steuerschuldner werden und diese korrekt an die entsprechende nationale Steuerbehörde, beispielsweise in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, abführen müssen.

Die EU und die Vielfältigkeit ihrer Steuersätze

Für Online-Händler aus Drittländern sowie für Plattformbetreiber kann die Anwendung der korrekten EU-Steuersätze zur Herausforderung werden, denn die EU verfügt aktuell über 27 Mitgliedstaaten und alle Länder legen ihre eigenen Steuersätze fest. Das bedeutet, es gibt mindestens einen Regelsatz und einen reduzierten Steuersatz, wie in Deutschland 19 % und 7 %. Zusätzlich können Sonderregelungen greifen oder Artikel sind gar ganz von der Umsatzsteuer befreit. Auch geografisch kann es Unterschiede geben. So zählen die Azoren zwar zu Portugal, allerdings weichen die Umsatzsteuersätze voneinander ab. Vergleich: Portugal 23 %, Azoren 18 %.

Die EU VAT Rates Database ist lückenhaft

Für Online-Händler, und vor allem für die aus Drittländern, ist das nur sehr schwer nachvollziehbar. Zwar stellt die EU eine Steuerdatenbank, die sogenannte „EU VAT Rates Database“, zur Verfügung, allerdings ist diese unvollständig und teilweise nicht korrekt. eClear berichtete bereits dazu: „Die Datenbank hat offensichtliche Lücken. Ein Wettbewerbsnachteil für E-Commerce-Händler, die sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen müssen und mit der falsch ausgewiesenen Mehrwertsteuer Kunden verärgern“, so der CEO und Vorstandsvorsitzende der eClear AG, Roman Maria Koidl. Und im Falle eines Falles haftet die EU auch nicht dafür.

„Die Datenbank hat offensichtliche Lücken. Ein Wettbewerbsnachteil für E-Commerce-Händler, die sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen müssen und mit der falsch ausgewiesenen Mehrwertsteuer Kunden verärgern.“

Roman Maria Koidl – CEO und Vorstandsvorsitzender eClear AG

Doch neben der Verärgerung von Kunden kann es auch zu Umsatzeinbußen bei der falschen Kalkulation von Preisen kommen, wenn beispielsweise zu viel Steuern an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden. Bei der temporären Absenkung des Umsatzsteuersatzes in Deutschland von 19 auf 16 %, während der noch anhaltenden Coronapandemie, war es Online-Händlern nicht möglich, dieses in der EU VAT Rate Database einzusehen, ganz zum Nachteil dieser.

eClear unterstützt mit der eigenen Steuerdatenbank VATRules

eClear bietet mit der eigenen Steuerdatenbank VATRules Händlern über 1 Million aktuelle Steuercodes mit ca. 300.000 Ausnahmen für die EU-27 sowie Großbritannien. Sämtliche Umsatzsteuersätze und -regeln sowie Aktualisierungen oder temporäre Änderungen werden automatisiert berücksichtigt. Alle Sätze werden den Produktgruppen des Händlers zugeordnet und angewendet. Vollautomatisiert werden die kontinuierlich aktualisierten Steuersätze on demand ausgespielt, in die Bestellvorgänge eingebettet und zur Anwendung gebracht. Durch die Automatisierung der korrekten Steuersatzermittlung werden manuelle Korrekturen deutlich reduziert.

Die Lösung für Warenverkäufe in die EU über 150 EUR

Als registrierfreie Zoll-Lösung, auch für Warenwerte über 150 EUR, bietet eClear mit seiner Full-Service Zoll-Lösung ClearCustoms die Zollmeldung auf Wunsch vollautomatisch in alle EU-27-Länder an. Online-Händlern ist es damit möglich, ihre Waren grenzüberschreitend in andere Länder ohne Zollformalitäten und Risiken „frei Haus verzollt“ zu vertreiben. Alle Produkte des Händlers werden mit den VATRules und eClear’s Zolltarifdatenbank CustomsTariffs kalkuliert, um so die korrekte Zollanmeldung samt Abführung der Importzölle und Importsteuern zu gewährleisten. Für den Käufer sind bereits im Check-out-Prozess die „landed costs“ (Kaufpreis + Zoll, Steuern und Gebühren) in Echtzeit sichtbar. Die Zahlungsabwicklung erfolgt automatisch durch das integrierte Payment-Modul.

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