Als Geoblocking bezeichnet man, wenn Kunden gehindert werden, die Webseite eines Anbieters aus dem EU-Ausland aufzurufen oder dessen Waren zu den gleichen allgemeinen Geschäftsbedingungen wie nationale Kunden zu erwerben. Wenn die Website etwa die IP-Adresse erfasst, kann der momentane Aufenthaltsort des Kunden ermittelt werden. Der Onlinehändler weiß nun, aus welchem Land der Kunde zugreifen möchte und kann ihn auf einen länderspezifischen Shop umleiten. So ist es möglich, ein komplett anderes Sortiment oder einen Artikel als nicht verfügbar anzuzeigen.
Die Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302, die am 3. Dezember 2018 in Kraft trat, setzte diesen Praktiken für die EU-Länder sowie Island, Norwegen und Liechtenstein ein Ende. Ihr Ziel ist es, den EU-Bürgern einen besseren Zugang zu online angebotenen Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen sowie Rechtssicherheit für die Unternehmer zu schaffen. Die Geoblocking-Verordnung ist Teil der EU-Strategie, den digitalen Binnenmarkt zu stärken.
In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Umsetzung der Verordnung und zog im Februar 2020 ein Zwischenfazit nach den ersten Monaten der neuen Gesetzgebung. So gingen rund 100 Beschwerden ein, wovon die Hälfte der Fälle Warenverkäufe wie Elektrogeräte, Bekleidung und E-Books betraf. Zwei Drittel der begründeten Beschwerden konnten in Kooperation mit den Anbietern aufgeklärt werden und eine Lösung ohne weitere Maßnahmen gefunden. Die Bundesnetzagentur kann sonst Bußgelder von bis zu 300.000 EUR verhängen.
Allerdings können die Onlinehändler in der EU weiterhin selbst definieren, in welche Länder sie ihre Produkte liefern. Dies sehen viele Verbraucher als Nachteil, da sie die Waren zwar zu gleichen allgemeinen Geschäftsbedingungen wie nationale Kunden erwerben können, der Händler eine Lieferung ins gewünschte Land vielleicht aber dennoch nicht anbietet. Für viele Handelsunternehmen stellt das Thema Mehrwertsteuer eine große Hürde im grenzüberschreitenden E-Commerce dar: Die jeweils geltenden Steuersätze müssen bekannt und der Bruttoverkaufspreis damit korrekt berechnet sowie im Shop abgebildet sein. Hinzu kommen die mehrwertsteuerliche Registrierung im Bestimmungsland und die Zahlung der Steuer an die nationalen Behörden. Die EU plant, die Besteuerung in Europa zu weiter vereinfachen. Bis 2022 soll dazu ein Vorschlag der Kommission vorliegen.
ClearVAT hilft Onlinehändler, ihre Waren in allen EU-Ländern rechtskonform zu verkaufen. ClearVAT übernimmt die Zuordnung der nationalen Steuersätze und Ausnahmetatbestände zu den online erworbenen Artikeln sowie die Steuerabfuhr und -meldung an die lokalen Steuerbehörden, ohne dass sich der Händler im Lieferland registrieren muss. So gelingt ein schneller Zugang zum Europäischen Binnenmarkt.