Als obligatorisches Formular für jeden Import- oder Exportvorgang diente es als Grundlage für die Erledigung der Zollformalitäten in der gesamten Europäischen Union, aber auch in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island.
Die neue Zollanmeldung
Die Zollanmeldung wird nicht abgeschafft. Sie ist weiterhin erforderlich, damit ein Wirtschaftsbeteiligter eine ein- oder ausgeführten Ware dem Zollverfahren zuweisen kann. Nur das Format der Zollanmeldung ändert sich, um den Anforderungen des Unionszollkodex an die papierlose Abwicklung von Zollformalitäten gerecht zu werden. Die 56 Felder des Einheitspapiers werden durch einen Computerdatensatz ersetzt.
Die Generaldirektion für Zölle und indirekte Steuern (Direction générale des douanes et droits indirects, DGDDI) kurzum die französische Zoll- und Grenzschutzbehörde, lädt ein, das kürzlich veröffentlichte Merkblatt über die neue Zollanmeldung zu lesen, um die Fragen zu beantworten, die sich den Wirtschaftsbeteiligten stellen. Das Merkblatt beschreibt die Entstehung, die Ziele und die Struktur der überarbeiteten Zollanmeldung.
Die Dokumentation wird in Kürze durch eine Vergleichstabelle der Daten aus dem Einheitspapier und der neuen Zollanmeldung ergänzt.
Quelle: douane.gouv.fr