Am 1. Januar 2021 sollte der gemeinsame europäische Mehrwertsteuerraum mit der Umsetzung einer Reihe von Reformen in Kraft treten. In der letzten Woche gab die Europäische Kommission nun die Verschiebung ihres Maßnahmenpakets bekannt. Die Begründung der EU: Durch den COVID-19-Ausbruch sind Unternehmen und Mitgliedstaaten stark belastet. Dem möchte man mit einem Aufschub Rechnung tragen.
„The European Commission has decided today to postpone the entry into force of two EU taxation measures to take account of the difficulties that businesses and Member States are facing at the moment with the Coronavirus crisis.“
Bei den verschobenen Neuerungen handelt es sich unter anderen um die Schaffung des One-Stop-Shop (OSS) als zentrale Anlaufstelle. Wie bereits für elektronische Dienstleistungen im Einsatz, sollen über diesen die Mitgliedsstaaten einander die Mehrwertsteuer weiterleiten. Auch die je nach EU-Land unterschiedlichen Lieferschwellen werden erst einmal noch bestehen bleiben, ebenso die Steuerbefreiung für Importe von Kleinsendungen bis 22 Euro aus Drittstaaten. Einen Überblick der wichtigsten Neuerungen 2021 finden Sie hier.
Als neuer Stichtag wurde der 1. Juli 2021 genannt. Abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie schlägt die Kommission die Möglichkeit vor, die Aufschubfrist einmalig um maximal drei weitere Monate zu verlängern.
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