Gleichzeitig soll es für die Unternehmen besser funktionieren und widerstandsfähiger gegen Betrug gemacht werden, indem seine Digitalisierung einbezogen, aber auch gefördert wird. Der heutige Vorschlag zielt zudem darauf ab, die Herausforderungen im Bereich der Umsatzsteuer zu bewältigen, die durch die Entwicklung der Plattformökonomie entstanden sind.
Nach den jüngsten Zahlen zur Umsatzsteuerlücke, die ebenfalls heute veröffentlicht wurden, entgingen den Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von 93 Milliarden Euro. Nach vorsichtigen Schätzungen kann ein Viertel der entgangenen Einnahmen direkt auf Umsatzsteuerbetrug im Kontext des innergemeinschaftlichen Handels zurückgeführt werden. Diese Steuerausfälle schaden den öffentlichen Finanzen insgesamt in einer Zeit, in der die Mitgliedstaaten ihre Haushalte anpassen, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der jüngsten Energiepreisspitzen und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu bewältigen. Darüber hinaus können die Umsatzsteuerregelungen in der EU für Unternehmen, insbesondere für KMU und andere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder ihre Geschäftstätigkeit ausweiten wollen, nach wie vor eine Belastung darstellen.
Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten helfen, jährlich bis zu 18 Mrd. EUR mehr an Umsatzsteuereinnahmen zu erzielen und gleichzeitig das Wachstum der Unternehmen, einschließlich der KMU, zu fördern:
Umstellung auf digitale Echtzeit-Meldungen auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sind
Mit dem neuen System wird eine digitale Echtzeit-Meldung für USt-Zwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoice) eingeführt, die den Mitgliedstaaten wertvolle Informationen liefert, die sie zur verstärkten Bekämpfung des USt-Betrugs, insbesondere des Karussellbetrugs, benötigen. Die Umstellung auf das E-Invoicing wird dazu beitragen, den Umsatzsteuerbetrug, um bis zu 11 Mrd. EUR pro Jahr zu verringern und die Verwaltungs- und Verfolgungskosten für die Wirtschaftsbeteiligten in der EU in den nächsten zehn Jahren, um über 4,1 Mrd. EUR pro Jahr zu senken. Außerdem wird sichergestellt, dass die bestehenden nationalen Systeme in der gesamten EU zusammengeführt werden, und der Weg für die Mitgliedstaaten geebnet, die in den kommenden Jahren nationale digitale Meldesysteme für den Binnenhandel einrichten wollen.
Aktualisierte Umsatzsteuervorschriften für Personenbeförderungs- und Kurzzeitunterkunftsplattformen
Nach den neuen Vorschriften werden die Betreiber der Plattformwirtschaft in diesen Sektoren für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer an die Steuerbehörden verantwortlich sein, wenn die Dienstleister dies nicht tun, weil sie etwa ein Kleinunternehmen oder ein Einzelanbieter sind. Zusammen mit anderen Klarstellungen wird dies ein einheitliches Vorgehen in allen Mitgliedstaaten gewährleisten und dazu beitragen, dass für Online- und traditionelle kurzfristige Beherbergungs- und Beförderungsdienstleistungen gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Sie wird auch den KMU das Leben erleichtern, die ansonsten die USt-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, verstehen und einhalten müssten.
Die Einführung einer einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung in der EU
Aufbauend auf dem bereits bestehenden Modell der zentralen Anlaufstelle für die Umsatzsteuer für Unternehmen, dem One-Stop Shop (OSS), würde der heutige Vorschlag Unternehmen, die grenzüberschreitend verkaufen, ermöglichen, sich nur einmal für Umsatzsteuerzwecke in der gesamten EU registrieren zu lassen und ihre Umsatzsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in einer Sprache zu erfüllen. Schätzungen zufolge könnte dieser Schritt den Unternehmen, insbesondere den KMU, über einen Zeitraum von zehn Jahren etwa 8,7 Mrd. EUR an Registrierungs- und Verwaltungskosten ersparen. Zu weiteren Maßnahmen zwecks Verbesserung der Umsatzsteuererhebung gehört die obligatorische Einführung der zentralen Anlaufstelle für Einfuhren für bestimmte Plattformen, die Verkäufe an Verbraucher in der EU tätigen.
Nächste Schritte
Das heutige Vorschlagspaket umfasst Änderungen an drei EU-Rechtsakten: der Umsatzsteuerrichtlinie (2006/112/EG), der Durchführungsverordnung des Rates (EU 282/2011) und der Verordnung des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (EU 904/2010). Die Legislativvorschläge werden dem Rat zur Einigung und dem Europäischen Parlament sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation übermittelt.
Weitere Informationen:
Questions and Answers: VAT in the Digital Age
Quelle: taxation-customs.ec.europa.eu