Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Niederlanden zu gestatten, den Schwellenwert für die Umsatzsteuer-Registrierung auf 25.000 € anzuheben. Jedoch gilt dies lediglich für Unternehmen in den Niederlanden. Ausländische Unternehmen müssen sich registrieren lassen, sobald steuerpflichtige Leistungen erbracht wurden.
Die Genehmigung der EU-Kommission erlaubt es den Niederlanden, von den Beschränkungen des Artikels 285 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf den Schwellenwert von 5.000 EUR abzuweichen. Eine solche Genehmigung liegt bereits seit Dezember 2018 vor, und mit dieser jüngsten Maßnahme wird der Grenzwert für die Niederlande von 20.000 EUR auf 25.000 EUR angehoben.
Ab Januar 2025 werden in der EU neue Regeln für die Gleichwertigkeit der Schwellenwerte für die USt-Registrierung eingeführt. Dadurch wird ein Schwellenwert von bis zu 85.000 € möglich sein.