Die EU-Finanzminister haben auf der Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Reformen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter weitgehend zugestimmt. Die Reformen zielen darauf ab, die digitale Berichterstattung für innergemeinschaftliche Lieferungen auf der Grundlage einer strukturierten elektronischen Rechnungsstellung zu harmonisieren. Es wurden jedoch Bedenken hinsichtlich des Einführungsdatums 2028 und der Entwicklungskosten für Steuerzahler und Behörden geäußert.
Mehr Flexibilität bei der Inlandsberichterstattung gefordert
Trotz der allgemeinen Zustimmung sind mehrere Staaten, darunter Italien, Polen, die Tschechische Republik, die Niederlande, Estland und Litauen, der Meinung, dass die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der nationalen Berichterstattung haben sollten. Sie argumentieren, dass die Länder in der Lage sein sollten, ihre Standards so festzulegen, dass sie Kosten und bestehende Pläne widerspiegeln.
Gemischte Reaktionen auf die Säule der Plattformökonomie
Die Säule „Plattformökonomie“, mit der ein Modell für Anbieter von Mitfahrgelegenheiten und Unterkunftsplattformen eingeführt wird, stieß auf gemischte Reaktionen. Während die meisten Länder den Vorschlag unterstützten, wurden Bedenken hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen und Neutralität geäußert.
Fragen zur Ausweitung der „Deemed Supplier“-Regelung
Die einheitliche MwSt-Registrierung und die Ausweitung des OSS wurden gut aufgenommen. Dennoch stellten einige Staaten die potenziell unverhältnismäßige Ausweitung der „Deemed Supplier“-Regelung auf Plattformen des E-Commerce für Warenverkäufe von in der EU ansässigen Verkäufern infrage.
Bedenken wegen digitaler Meldepflichten
Die Säule der digitalen Meldepflichten (DRR), die eine strukturierte elektronische Rechnungsstellung und die digitale Meldung von B2B-Geschäften mit innergemeinschaftlichen Lieferungen durch Lieferanten und Erwerber an ihre nationalen Steuerbehörden vorschreibt, wurde in ihren Zielen unterstützt. Viele Parteien äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der kurzen Fristen und der damit verbundenen Kosten, insbesondere für kleine Unternehmen.
Nächste Schritte
Die schwedische Ratspräsidentschaft legte Kompromisstexte zu allen drei Aspekten der Vorschläge vor. Spanien wird die Vorschläge übermitteln, wobei eine endgültige Einigung für die ECOFIN-Tagung am 17. Oktober 2023 angestrebt wird.
EU will Quellensteuerverfahren vereinfachen
Die Europäische Kommission hat neue Regeln vorgeschlagen, um die Quellensteuerverfahren in der EU für Anleger, Finanzintermediäre und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten zu straffen und zu sichern. Dieser Schritt ist ein wichtiger Bestandteil der Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert und des Aktionsplans 2020 der Kommission zur Kapitalmarktunion. Die Initiative zielt darauf ab, eine gerechtere Besteuerung zu fördern, Steuerbetrug zu bekämpfen und grenzüberschreitende Investitionen in der gesamten EU zu unterstützen.
Unter Quellensteuer versteht man die Steuer, die ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Anleger auf die in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Zinsen oder Dividenden zahlt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Die derzeitigen Erstattungsverfahren sind jedoch oft langwierig, kostspielig und umständlich, was grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU und in die EU erschwert.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine gemeinsame digitale EU-Steuerwohnsitzbescheinigung, um die Verfahren zur Quellensteuererleichterung schneller und effizienter zu gestalten. Außerdem werden zwei Schnellverfahren, ein „Entlastungsverfahren an der Quelle“ und ein „Schnelles Erstattungssystem“, eingeführt, um die Entlastungsverfahren in der gesamten EU zu beschleunigen und stärker zu harmonisieren.
Eine standardisierte Meldepflicht wird den nationalen Steuerverwaltungen die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um zu prüfen, ob der ermäßigte Satz in Anspruch genommen werden kann, und um möglichen Missbrauch aufzudecken. Zertifizierte Finanzintermediäre werden verpflichtet sein, die Zahlung von Dividenden oder Zinsen an die zuständige Steuerverwaltung zu melden.
Diese standardisierten Verfahren werden den Anlegern schätzungsweise 5,17 Mrd. EUR pro Jahr einsparen. Der Vorschlag wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten, sobald er von den Mitgliedstaaten angenommen wurde.
Der Green Deal der EU: CBAM-Konsultation eingeleitet
Die Europäische Kommission hat die Konsultation zu den Regeln für die Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeleitet. Die Konsultation, die bis zum 11. Juli 2023 laufen wird, konzentriert sich auf die Übergangszeit, die am 1. Oktober dieses Jahres beginnt und Ende 2025 endet.
Der Entwurf der Durchführungsverordnung, der veröffentlicht wurde, beschreibt die Meldepflichten und Informationen, die von EU-Importeuren von CBAM-Waren verlangt werden. Er enthält auch eine vorläufige Methode zur Berechnung der Emissionen, die während des Herstellungsprozesses von CBAM-Waren freigesetzt werden.
Die CBAM ist ein Schlüsselelement des europäischen Green Deal und soll die Verlagerung von CO₂-Emissionen verhindern, indem sie die Einfuhr bestimmter Waren von außerhalb der EU mit einem CO₂-Preis belegt. Der Mechanismus soll Hersteller innerhalb und außerhalb der EU dazu ermutigen, ihre Kohlenstoffemissionen zu reduzieren, und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Unternehmen unter gleichen Bedingungen arbeiten.
Der Konsultationszeitraum ermöglicht den Interessengruppen, Feedback zu geben und zur Gestaltung der CBAM-Vorschriften beizutragen. Die Ergebnisse der Konsultation werden entscheidend dafür sein, wie effektiv die CBAM ihre Umweltziele erreicht und gleichzeitig Fairness und die Einhaltung der Regeln der Welthandelsorganisation gewährleistet.
Schweiz sagt Ja zu 15 % Mindeststeuer für Großkonzerne
In einer Volksabstimmung haben sich mehr als drei Viertel der Schweizer Bürger für eine globale Mindeststeuer ausgesprochen, berichtet wiwo.de. Die Steuer soll für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro gelten. Die Schweizer Regierung und das Parlament planen, eine spezielle Ergänzungssteuer einzuführen, die die Gesamtsteuerbelastung auf 15 Prozent erhöht. Diese Reform erfordert eine Änderung der Bundesverfassung und daher eine Volksabstimmung.
Die Schweiz hat sich zusammen mit etwa 140 anderen Ländern verpflichtet, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beschlossene globale Mindeststeuer umzusetzen. Die Gesetzesvorlage war in der Schweiz kaum umstritten, und alle großen Wirtschaftsverbände hatten sich dafür ausgesprochen.
Die Sozialdemokraten waren die einzige große Partei, die gegen den Vorschlag war. Sie sind zwar auch für eine Regelung gegen Steuerdumping, lehnen es jedoch ab, dass 75 Prozent der erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen an die Kantone fließen sollen, was den Steuerwettbewerb anheizen würde.
Die vorgeschlagene Ergänzungssteuer würde etwa 200 global tätige Schweizer Unternehmen und rund 2000 Tochtergesellschaften internationaler Großkonzerne in der Schweiz betreffen. Die Regierung rechnet mit zusätzlichen Einnahmen zwischen einer und 2,5 Milliarden Franken pro Jahr.
Deutsche Post DHL Group wird zu DHL Group
Das weltweit führende Logistikunternehmen Deutsche Post DHL Group hat angekündigt, seinen Konzernnamen zum 1. Juli 2023 in „DHL Group“ zu ändern. Diese Änderung spiegelt die Internationalisierung des Geschäftsportfolios und die globale Sichtbarkeit der Marke DHL wider, die inzwischen mehr als 90 % des Konzernumsatzes ausmacht. Der neue Name trägt der Fokussierung auf nationale und internationale Logistikaktivitäten als Motor für künftiges Wachstum Rechnung.
Tobias Meyer, Vorstandsvorsitzender der DHL Group, betont, dass die Megatrends Globalisierung, E-Commerce, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sehr positiv auf das Geschäft ausgewirkt haben und dies auch weiterhin machen werden. Er fügt hinzu, dass die Umbenennung in DHL Group die Entwicklung der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens nachvollzieht, welches außerhalb Deutschlands fast nur die Marke DHL verwendet.
Die Marken Deutsche Post und DHL bleiben in Deutschland unverändert. „Wir sind sehr stolz auf die Tradition der Deutschen Post, ihr reiches Erbe und ihre Geschichte, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht“, sagt Tobias Meyer. „Wir schätzen die Marke Deutsche Post und werden sie im gemeinsamen Branding mit DHL weiterhin nutzen. Wir bleiben „Die Post für Deutschland“.
Das Börsenkürzel, das derzeit ‘DPW’ lautet, wird in ‚DHL‘ geändert, um das globale Portfolio des Unternehmens besser an den Finanzmärkten zu positionieren und die starke Bekanntheit der Marke DHL auch dort zu nutzen. Die Änderung des Konzernnamens hat keine Auswirkungen auf die Namen oder Eigenschaften der Rechtsträger des Konzerns, insbesondere der Deutsche Post AG, oder auf die internen und externen Beziehungen zu diesen Einheiten.
Der Konzern wird den Namen DHL Group ab dem 1. Juli 2023 in der Kommunikation und Präsentation nach innen und außen nutzen. Das Rebranding einiger physischer Assets wird erst im Laufe der Zeit erfolgen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
ABOUT YOU erweitert Second-Hand-Angebot mit momox
Der Online-Modehändler ABOUT YOU erweitert sein Second-Hand-Angebot „Second Love“ durch eine Partnerschaft mit dem Re-Commerce-Unternehmen momox. Durch die Zusammenarbeit wird das Secondhand-Sortiment auf aboutyou.de in den kommenden Monaten vervierfacht. Dies ermöglicht den Kunden eine immer größere Auswahl an Alternativen zum Neuwaren-Sortiment.
Die Kooperation zwischen ABOUT YOU und momox fashion ist ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Verlängerung des Lebenszyklus von Kleidungsstücken. Tarek Müller, Mitgründer und Co-CEO von ABOUT YOU, betont, dass die Partnerschaft wertvolle Synergien schafft und den nachhaltigeren Umgang mit Mode fördert.
Das Sortiment von momox fashion, bestehend aus Damen- und Herrenartikeln, wird in den kommenden Monaten auf aboutyou.de verfügbar sein. Heiner Kroke, CEO der momox SE, sieht in der Zusammenarbeit einen wichtigen Schritt, um den Kunden einen noch breiteren Zugang zu ihren Produkten zu bieten und die nachhaltigere Option für Mode und Kreislaufwirtschaft in Deutschland stärker zu positionieren.
Spaniens MwSt.-Senkung auf Lebensmittel wird fortgesetzt
Die spanische Wirtschaftsministerin Nadia Calvino hat angekündigt, dass das Land die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel erst dann wieder einführen wird, wenn das Preisniveau „angemessener“ geworden ist, berichtet zawya.com. Dies ist Teil der Bemühungen der Regierung, die Auswirkungen des Preisanstiegs auf die Verbraucher zu mildern.
Zu Beginn des Jahres hat die spanische Regierung die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wie Brot, Käse, Milch, Obst, Gemüse und Getreide abgeschafft, die zuvor 4 % betrug. Diese Maßnahme war Teil eines 10-Milliarden-Euro-Pakets, das im Dezember verabschiedet wurde, um die Auswirkungen der Preiserhöhungen auf die Verbraucher abzufedern, sollte aber nur bis Ende Juni gelten.
Calvino bestätigte jedoch, dass die Regierung die Senkung des Mehrwertsteuersatzes beibehalten wird und prüft, welche anderen Maßnahmen über den Juni hinaus verlängert werden könnten. Sie hob hervor, dass Spanien mit einem Rückgang von fünf Prozentpunkten in fünf Monaten den stärksten Inflationsrückgang zu verzeichnen hat und damit zu den Ländern mit der niedrigsten Inflation gehört.
Dennoch sind die Preise für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke in den 12 Monaten bis April um 12,9 % gestiegen, wie aus den Daten des nationalen Statistikamtes hervorgeht. Diese Rate ist 3,5 Prozentpunkte höher als in den 12 Monaten bis März.
Die Ankündigung erfolgt im Vorfeld der für den 23. Juli angesetzten vorgezogenen Parlamentswahlen in Spanien, nachdem die regierende Sozialistische Partei bei den Kommunal- und Regionalwahlen am 28. Mai eine Niederlage erlitten hatte.