Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket
Am 1. Juli 2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der Europäischen Kommission umgesetzt. Die enthaltenen Maßnahmen dienen der Reform des unübersichtlichen und von Ausnahmeregelungen geprägten Mehrwertsteuersystems in der EU; sie sollen es einfacher, robuster und betrugssicherer machen.
Die neuen Regelungen tragen nicht zuletzt den technologischen Entwicklungen, den Veränderungen der Geschäftsmodelle und der Globalisierung der Wirtschaft Rechnung. Und sie sollen natürlich Geld in die Steuerkassen spülen. – Die Kommission schätzt, dass den EU-Staaten vor der Reform jedes Jahr Steuereinnahmen von rund 150 Millionen Euro entgehen.
Was bedeuten die Maßnahmen für den Onlinehandel?
Eine der für Händler relevantesten Neuerungen ist der Wegfall der je nach EU-Land unterschiedlichen Lieferschwellen. Bislang lagen die Lieferschwellen für z.B. Frankreich, Italien oder Österreich bei jeweils 35.000 EUR, für Verkäufe in die Niederlande oder nach Deutschland bei jeweils 100.000 EUR. Bis zu den genannten Grenzwerten konnten Händler die fällige Umsatzsteuer ihrer Warensendungen im eigenen Land abführen. Erst bei Überschreitung musste die Umsatzsteuer im Lieferland der Ware geleistet und gemeldet werden.
Diese Lieferschwellen werden nun aber zum 1. Juli 2021 gestrichen und durch einen EU-weit geltenden Schwellenwert ersetzt. Dieser beträgt 10.000 EUR (für alle EU-Länder zusammen; nicht pro EU-Land!). Sobald also die grenzüberschreitenden Verkäufe an Privatpersonen innerhalb der EU (Netto-Umsatz) über diesem Betrag liegen, müssen sich Händler in den Lieferländern steuerlich registrieren, die geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden und die Mehrwertsteuer an die zuständigen Finanzbehörden abführen und melden.
Regelsatz? Reduzierung? Befreiung?
Doch wie werden die Produkte in den EU-Ländern eigentlich besteuert? Folgen Sie dem regulären Steuersatz oder dem reduzierten? Sind sie gar steuerfrei oder mit einer Ausnahme belegt? Hier kommt nun VATRules ins Spiel.
Die VATRules Datenbank der eClear AG kennt sämtliche Umsatzsteuersätze und -regeln, die in den EU-27 sowie Großbritannien, Norwegen und der Schweiz angewendet werden müssen und ordnet sie den jeweiligen Produktgruppen des Online-Händlers eindeutig zu. plentymarkets Händler können dank Core-Integration direkt auf die VATRules in ihrem plenty Backend zugreifen. Voll-automatisiert werden die Steuersätze on demand ausgespielt, in die Bestellvorgänge eingebettet und zur Anwendung gebracht.
„Mit der eClear AG haben wir einen strategischen Partner gewonnen, der unseren Kunden, bezogen auf die steuerliche Betrachtung, eine einzigartige Lösung anbieten kann.“
Skalierung des Geschäfts durch einen schnellen Einstieg in weitere Märkte und Sortimente
Mit VATRules wenden Händler immer die aktuell geltenden Steuersätze bei der Kalkulation der Produktpreise an. Aktualisierungen oder temporäre Änderungen werden automatisiert berücksichtigt. Das minimiert Kosten- und Zeitaufwände, da Korrekturen deutlich reduziert werden.
Dank korrekt berechneter Mehrwertsteuer können Preise und Margen vor allem auch mit Blick auf die lokalen Gegebenheiten optimiert werden. Nach einmaliger Einreihung der Produktgruppen im sogenannte Assignmentprozess, ist ein schneller Einstieg in weitere Märkte oder auch neue Sortimente möglich.