Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Bei der Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland in das Zollgebiet der Europäischen Union fällt regelmäßig Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Systematisch entspricht sie der Umsatzsteuer auf einen inländischen Erwerb und soll sicherstellen, dass importierte Waren nicht günstiger gestellt werden als im Inland hergestellte oder erworbene Waren.
Rechtsgrundlage ist § 21 UStG i.V.m. den zollrechtlichen Vorschriften des Unionszollkodex (UZK).
Wer zahlt die Einfuhrumsatzsteuer beim Import?
Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist grundsätzlich die Person, die zollrechtlich als Anmelder oder Importeur auftritt. In der Praxis ist dies häufig:
- der Käufer der Ware,
- ein Spediteur oder Zollagent (als indirekter Vertreter),
- oder ein Dienstleister, der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung handelt.
Entscheidend ist dabei nicht, wer wirtschaftlich belastet wird, sondern wer gegenüber dem Zoll als Importeur auftritt. Diese Zuordnung ist insbesondere für den späteren Vorsteuerabzug von zentraler Bedeutung.
Wann entsteht und wann wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig?
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entsteht im Zeitpunkt der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr, also regelmäßig bei der Abfertigung durch den Zoll.
Zu diesem Zeitpunkt wird die EUSt festgesetzt und ist grundsätzlich sofort zu zahlen. Je nach gewähltem Verfahren kann die Zahlung jedoch auf unterschiedliche Weise erfolgen:
- direkt im Rahmen der Zollabfertigung,
- über ein Aufschubkonto,
- oder im Rahmen spezieller Vereinfachungsregelungen.
Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) richtet sich nach dem Zollwert der Ware. Zur Bemessungsgrundlage gehören insbesondere:
- der Warenwert,
- zuzüglich anfallender Zoll,
- zuzüglich Nebenleistungen wie Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU.
Auf diese Bemessungsgrundlage wird der inländische Umsatzsteuersatz angewendet. In Deutschland beträgt dieser regelmäßig 19 % bzw. 7 %.
Warenwert: 10.000 €
Zoll: 500 €
Transportkosten: 500 €
Bemessungsgrundlage: 11.000 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 %): 2.090 €
Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen – geht das immer?
Für zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) grundsätzlich als Vorsteuer abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Voraussetzung ist insbesondere, dass:
- der Unternehmer selbst Steuerschuldner der EUSt ist,
- und die eingeführten Waren für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden.
In diesen Fällen stellt die EUSt wirtschaftlich einen Liquiditätsnachteil, aber keine definitive Steuerbelastung dar. Problematisch wird es jedoch, wenn:
- der falsche Beteiligte als Importeur auftritt,
- oder die Ware für steuerfreie Umsätze verwendet wird.
Typische Praxisfehler bei der Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhrumsatzsteuer treten in der Praxis immer wieder Fehler auf, die zu unnötigen Steuer- und Liquiditätsnachteilen führen können. Besonders betroffen sind Unternehmen mit regelmäßigen oder hohen Importvolumina.
- Falsche Zuordnung des Importeurs: Tritt der falsche Beteiligte als Importeur auf, kann der Vorsteuerabzug aus der Einfuhrumsatzsteuer verloren gehen.
- Unterschätzung der Liquiditätswirkung: Insbesondere bei hohen Importvolumina kann die sofort fällige EUSt zu erheblichen Liquiditätsbelastungen führen.
- Unklare vertragliche Regelungen: Fehlende oder missverständliche Vereinbarungen zu Incoterms und Kostentragung erhöhen das Risiko falscher steuerlicher Zuordnungen.
- Fehlende Abstimmung von Zoll und Umsatzsteuer: Unkoordinierte Prozesse führen häufig zu Fehlern bei Anmeldung, Zahlung und Vorsteuerabzug.
Darüber hinaus bestehen in einigen Bundesländern Vereinfachungsmodelle, bei denen die Einfuhrumsatzsteuer nicht sofort an den Zoll gezahlt wird, sondern erst im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erklärt wird. Diese Verfahren können erhebliche Liquiditätsvorteile bieten.
Fazit zur Einfuhrumsatzsteuer beim Import
Die Einfuhrumsatzsteuer ist kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil der umsatzsteuerlichen Compliance beim Import. Wer importiert, sollte genau wissen, wer als Importeur auftritt, wann die Steuer entsteht und wie hoch sie ausfällt. Eine saubere vertragliche und organisatorische Gestaltung kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch spürbare Liquiditätsvorteile bringen.





