Die Mitglieder der Europäischen Kommission haben am 8. Dezember 2022, den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ angenommen. Diese Reform umfasst drei Säulen: die elektronische Rechnungsstellung in Echtzeit und in strukturierter Form für alle Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen, die Erhebung der Umsatzsteuer durch digitale Plattformen für Unterkünfte und Verkehrsmittel sowie die erweiterte EU-Mehrwertsteuererklärung für den elektronischen Handel über OSS. Diese Änderungen werden zwischen 2023 und 2028 schrittweise eingeführt, sobald sie von den Mitgliedstaaten im Rat der EU angenommen wurden.
Die drei Reformpunkte:
- Digitale Meldepflichten (Digital Reporting Requirements, DRR) und elektronische Rechnungsstellung;
- Plattform für die Steuererhebung in der Reise- und Beherbergungsbranche;
- Einheitliche USt-Registrierung für Transaktionen mit eigenen Warenbeständen (B2C).
Die Europäische Kommission geht davon aus, dass diese Maßnahmen den Verkäufern im E-Commerce Einsparungen in Höhe von 1 Mrd. EUR bei den Compliance-Kosten bringen und 11 Mrd. EUR der 50 Mrd. EUR, die durch Karussellbetrug verloren gehen, eindämmen werden. Die Verlagerung der USt-Erhebungspflicht auf Reise- und Unterkunftsplattformen wird weitere 6,5 Mrd. EUR einbringen. Die Umsetzung der Digital Reporting Requirements wird erhebliche Kosten verursachen: für die Unternehmen 11,3 Mrd. EUR und für die Steuerbehörden 2,2 Mrd. EUR.
Verringerung der jüngsten EU-Umsatzsteuerlücke von 93 Mrd. EUR an entgangenen Einnahmen um mehr als 4 Mrd. EUR pro Jahr, Steigerung der Einnahmen von Plattformen um 6 Mrd. EUR pro Jahr und Einsparungen bei den Compliance-Kosten für E-Commerce-Verkäufer in Höhe von 1 Mrd. EUR pro Jahr.
Quelle: taxation-customs.ec.europa.eu