Die Europäische Kommission geht gegen Tech-Unternehmen wie Amazon, Apple und Spotify vor, die ihre europäischen Nutzerzahlen gemäß dem Digital Services Act (DSA) nicht vollständig offengelegt haben, berichtet Politico. Kommissar Thierry Breton betonte, wie wichtig es sei, genaue Zahlen zu liefern, und warnte, dass Unternehmen, die sich nicht daran halten, verfolgt werden. Der DSA, der 2022 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die Moderation von Inhalten auf Online-Plattformen zu verbessern und illegales und schädliches Material zu bekämpfen. Da die formelle Benennung sehr großer Online-Plattformen voranschreitet, forderte Breton die Unternehmen dringend auf, die Anforderungen der DSA zu erfüllen, um sicherzustellen, dass die europäischen Vorschriften effektiv zum Nutzen der Bürger funktionieren.
Psychologie spielt eine große Rolle: Steinbrück zur aktuellen Krise auf dem Bankenmarkt
Ex-Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzender der eClear AG Peer Steinbrück bleibt trotz der Turbulenzen auf dem Bankenmarkt gelassen. Im Interview mit dem „Spiegel“ betonte er, dass es sich bei den aktuellen Ereignissen nicht um eine Wiederholung der Finanzkrise von 2008 handle. Die betroffenen Banken in den USA hätten andere Geschäftsmodelle als die meisten Banken in Deutschland, und auch die Schweizer Bank Credit Suisse sei schon vorher in Verlegenheit gewesen. Steinbrück sieht den Schattenbankensektor als das derzeit größte Risiko und fordert eine genauere Regulierung. Er betont aber auch, dass der europäische Bankensektor robuster geworden sei und die Europäische Bankenunion immerhin weit gediehen sei. Steinbrück warnte vor Verunsicherung und betonte, dass Psychologie eine große Rolle spiele. Er würde unruhig werden, wenn Bürger ihre Konten leerräumen würden.
Italien führt neue Regeln für Onlinehändler ein
Italien hat im Einklang mit dem kürzlich veröffentlichten Verbraucherkodex neue Regeln für E-Commerce-Verkäufer eingeführt, berichtet fiscal-requirements.com. Zu den wichtigsten Änderungen gehört eine größere Transparenz bei Online-Verkäufen, z. B. die Angabe, ob es sich bei den Verkäufern um Privatpersonen oder Gewerbetreibende handelt, die Bereitstellung allgemeiner Informationen über die in den Suchergebnissen präsentierten Produkte und die Bekanntgabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage bei Ankündigungen von Preissenkungen. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen. Die neuen Vorschriften verlangen auch eine klare Offenlegung der gesponserten Werbung und der Quelle der veröffentlichten Bewertungen. Verbraucher, die von einem Vertrag zurücktreten, müssen es unterlassen, digitale Inhalte oder Dienste zu nutzen und sie Dritten zugänglich zu machen.
Mehrwertsteuerlücke im Vereinigten Königreich schrumpft auf 10 Mrd. Pfund
Laut der Zahlungsplattform Ecospend wird die Mehrwertsteuerlücke im Vereinigten Königreich für das Haushaltsjahr 2021-22 auf 10 Milliarden Pfund oder 6,9 % der Mehrwertsteuereinnahmen geschätzt. Aus den Daten des HMRC geht hervor, dass die Open-Banking-Technologie maßgeblich zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke beigetragen hat, die die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem erhobenen Betrag darstellt. Die Lücke ist von 7 % im Vorjahr geschrumpft, was die Bedeutung neuer Zahlungstechnologien für die weitere Schließung der Lücke unterstreicht. Seit dem Haushaltsjahr 2005-06, als die Mehrwertsteuerlücke 14,1 % betrug, ist trotz gelegentlicher Spitzen ein allgemeiner Abwärtstrend zu verzeichnen.
Polen prüft Mehrwertsteuer-Lagersystem
Das polnische Finanzministerium hat Steuerkonsultationen eingeleitet, um die Durchführbarkeit der Einführung des Mehrwertsteuerlagersystems innerhalb des rechtlichen Rahmens des Landes zu prüfen. Ziel ist es, Branchen zu ermitteln, für die Mehrwertsteuerlager eine vorteilhafte Lösung darstellen könnten, insbesondere für diejenigen, die im internationalen Handel tätig sind. Die interessierten Kreise sind aufgefordert, bis zum 3. April 2023 ihre Meinungen und Kommentare abzugeben.
Mehrwertsteuerlager können als Investitionsanreiz für Unternehmen dienen, da sie die Abrechnung und Erhebung der Mehrwertsteuer vereinfachen. Die Europäische Union erlaubt es den Mitgliedsstaaten, Mehrwertsteuerbefreiungen für bestimmte Transaktionen im Zusammenhang mit dem internationalen Warenhandel einzuführen, wie für Lieferungen an Zolllager, Nichtzolllager und Freizonen. Polen hat bereits einige der von der Mehrwertsteuerrichtlinie zugelassenen Lösungen umgesetzt.
ATLAS AES 3.0: Neue Pflichtangaben bei Ausfuhranmeldungen
Im Zuge der Umstellung auf ATLAS-Ausfuhranmeldung AES 3.0 sind neue Pflichtfelder für deutsche Exporteure einzuführen, berichtet AWB International. Zusätzlich zur bisherigen Angabe der Versendungsregion müssen nun auch das Ursprungsland (D.E. Nr. 16 08 000 000) gemäß Anhang B UZK-DA angegeben werden.
Für Exporte aus einem anderen Land als Deutschland ist der Code „99“ als Versendungsregion für „Ausland“ einzutragen. Falls das Ursprungsland zum Zeitpunkt der Anmeldung unbekannt ist, können das vermutete Ursprungsland oder das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.