Am 9. Juni 2022 verabschiedete das dänische Parlament eine Änderung des Gesetzes über die Erhebung der Umsatzsteuer, die den Unternehmen bei der Abgabe ihrer Umsatzsteuererklärungen mehr Sorgfalt abverlangt. Mit dieser Änderung wird bestätigt, dass Unternehmen bei Fehlern in ihrer USt.-Erklärung Zinsen angerechnet werden. Hintergrund der Gesetzesänderung ist es etwa, einen Anreiz für die korrekte Abgabe von Umsatzsteuererklärungen zu geben und sicherzustellen, dass die USt.-Verfahren und -Vorschriften wirksam angewandt werden.
Neue Konsequenzen für fehlerhafte USt.-Erklärungen
Bei notwendigen Korrekturen der Umsatzsteuersteuererklärungen können für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten Zinszuschläge von bis zu 30 % erhoben werden. Die Unternehmen können jedoch – bevor die Stichtage feststehen – ggf. notwendige Korrekturen vornehmen und so Strafzahlungen entgegenwirken. Die dänische Finanzverwaltung empfiehlt Unternehmen, ihre Umsatzsteuererklärungen vor Einreichung sorgsam zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie zu 100 % fehlerfrei sind, oder sie riskieren, die Kosten für etwaige Korrekturen zu tragen. Umso mehr müssen sich Unternehmen ab jetzt fragen, ob sie überhaupt in der Lage sind, fehlerfreie Umsatzsteuer-Erklärungen abzugeben.
Wann handelt es sich um eine sogenannte Korrektur?
Eine Korrektur der Umsatzsteuererklärung kann in vielen Fällen notwendig sein: von einer Änderung der einzelnen Angaben bis zu Fehlern beim Einreichen der richtigen Unterlagen.
Ab wann wird die Gesetzesänderung wirksam?
Das dänische Parlament hat einige Bestimmungen bereits am 15. Juni 2022 verabschiedet. Jedoch nur für Unternehmen, die sich noch nicht für die Umsatzsteuer registriert oder diese für den betreffenden Steuerzeitraum nicht gemeldet haben. Der Termin für das Inkrafttreten des endgültigen Zinszuschlags, ist noch nicht festgelegt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Neuregelung bis Ende des ersten Quartals 2023 vollzogen wird.
Wie kann man den Strafzins vermeiden?
Am besten, indem eine fehlerfreie Umsatzsteuererklärung eingereicht wird. Selbst wenn Unternehmen während des betreffenden Steuerjahres keine Transaktionen vorweisen, sind sie verpflichtet, eine fehlerfreie Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Was passiert, wenn keine Umsatzsteuererklärung eingereicht wird?
Wer keine Umsatzsteuererklärung abgibt, muss mit einer Steuerschätzung durch die dänische Steuerverwaltung rechnen, eine Bearbeitungsgebühr von 800 DKK, sowie Strafzinsen für den betroffenen Zeitraum entrichten.