ClearVAT als Antwort auf die EU-MwSt.-Reform 2021
Ab dem 1. Juli dieses Jahres müssen sich ausnahmslos alle Händler in Bestimmungsländern von Warensendungen steuerlich registrieren, Steuern melden und abführen – und das ab dem ersten Euro Umsatz. Ein enormes Problem für Händler, gleichgültig, ob sie in ganz Europa Umsatz machen, oder auch nur einmalig einen einzigen Artikel in ein anderes EU-Land senden. Zu den Verpflichtungen gehört u.a. die Kenntnis lokaler Steuersätze (inkl. Rund 50.000 Ausnahmen in der EU), sowie die korrekte Berechnung, Meldung und Abführung der Umsatzsteuer an die zuständige Steuerbehörde. Für Kunden der eClear AG verläuft der grenzüberschreitende B2C-Warenverkauf innerhalb der EU (plus Schweiz, Großbritannien und Norwegen) hingegen registrierungsfrei, umsatzsteuerfrei und sogar haftungsfrei. Denn eClear übernimmt die Steuerverpflichtungen im Ausland und trägt damit auch das Risiko einer Umsatzsteuerprüfung vor Ort.
Eine Lösung für 30 Länder
ClearVAT kann europaweit in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, Großbritannien und Norwegen eingesetzt werden und deckt alle geltenden Regelungen und variierenden Anforderung der verschiedenen Länder ab. Mit den Automatisierungslösungen von eClear überwinden Händler somit die Komplexität transaktionaler Steuern in Europa und beschleunigen ihr grenzüberschreitendes B2C-Geschäft.
„Die Umsatzsteuerpolitik der EU ist an Komplexität kaum zu übertreffen und stellt Händler und Steuerberater vor viele Herausforderungen. Die EU-Reform, die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, wird diese Komplexität für die Händler noch verschärfen“, so der Aufsichtsratsvorsitzende der eClear AG, Peer Steinbrück, Bundesfinanzminister a.D..
Mit ClearVAT können Händler umsatzsteuerfrei in 30 europäischen Ländern grenzenlos verkaufen – eine Lösung, die in Europa einzigartig ist.