Seit nunmehr drei Jahren müssen ausländische Versandhändler die Schweizer Umsatzsteuer bezahlen, wenn ihr jährlicher Umsatz mehr als 100.000 Franken mit Lieferungen in die Schweiz ausmacht.
Plattformen wie eBay, Amazon oder Otto werden demnach in die Pflicht genommen, auch auf die vermittelten Umsätze anderer Unternehmen auf ihrer Plattform Umsatzsteuer bezahlen.
Die Plattformen sind daher künftig verpflichtet, die Umsatzsteuer von ihren Unterauftragnehmern einzuziehen – Unternehmen, die ausschließlich über Plattformen verkaufen, müssen sich nicht mehr in der Schweiz registrieren lassen. Die Registrierungspflicht gilt jedoch weiterhin, wenn Verkäufe direkt an Schweizer Verbraucher getätigt werden.
Die Schweiz will damit der EU folgen und digitalen Plattformen die Pflicht auferlegen, als Anbieter aufzutreten. Damit werden sie für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf importierte Sendungen mit geringem Wert, die an Verbraucher verkauft werden, verantwortlich gemacht. Der Gesetzesentwurf zur Verlagerung der Steuerverantwortung von den Verkäufern auf ihre digitalen Plattformen wurde vom Bundesrat und der Ersten Kammer des Parlaments bereits gebilligt und geht nun an die zweite Kammer des Parlaments.
Die Änderung könnte frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Quelle: www.loyensloeff.com/insights/